ZitatOriginal geschrieben von uwm
Das soll eigentlich dem Käufer sagen, das ich z.B. nicht Nokia bin und ihm weder eine Garantie noch eine Gewährleistung gebe, er sich aber da Originalrechnung dabei, eben gerne an Nokia wenden kann, wenn das Gerät nicht tut ... und er gerne auch Nokia, aber Bitte nicht mich, verklagen kann, sollte das Gerät irgendwas nicht können, was Nokia aber gesagt hat, das es das kann ... und sollte es explodieren soll er Bitte ebenfalls Nokia und nicht mich verklagen ...
Da fällt mir ein - ich könnte das doch auch so drunterschreiben, wäre das o.k ?
Das wäre genausowenig ok, da es genauso ein Kahlschlag hinsichtlich der Mängelhaftung ist, wie in deiner ersten Formulierung, der formularmäßig halt nicht wirksam vereinbart werden kann.
Das Gesülze mit Rücknahme & Privatverkäufer & Nokia-Herstellergarantie kann man sich sparen, da rechtlich von keiner Relevanz.
"Ich schließe eine Mängelhaftung für die verkaufte Sache ausdrücklich aus; nicht ausgeschlossen ist jedoch eine Haftung meinerseits für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden. Die Beschreibungen im Angebot sind reine Eigenschaftsbeschreibungen aus der Laiensphäre, eine Beschaffenheitsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen" würde ich bei einer gebrauchten Sache nehmen.
Bei einer neu hergestellten Sache geht das wiederum nicht. Dort hilft nur ein individualvertraglicher Ausschlusss.