Garantieanwicklung bei Privat verkauftem Gerät

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Das soll eigentlich dem Käufer sagen, das ich z.B. nicht Nokia bin und ihm weder eine Garantie noch eine Gewährleistung gebe, er sich aber da Originalrechnung dabei, eben gerne an Nokia wenden kann, wenn das Gerät nicht tut ... und er gerne auch Nokia, aber Bitte nicht mich, verklagen kann, sollte das Gerät irgendwas nicht können, was Nokia aber gesagt hat, das es das kann ... und sollte es explodieren soll er Bitte ebenfalls Nokia und nicht mich verklagen ... :D


    Da fällt mir ein - ich könnte das doch auch so drunterschreiben, wäre das o.k ?


    Das wäre genausowenig ok, da es genauso ein Kahlschlag hinsichtlich der Mängelhaftung ist, wie in deiner ersten Formulierung, der formularmäßig halt nicht wirksam vereinbart werden kann.


    Das Gesülze mit Rücknahme & Privatverkäufer & Nokia-Herstellergarantie kann man sich sparen, da rechtlich von keiner Relevanz.



    "Ich schließe eine Mängelhaftung für die verkaufte Sache ausdrücklich aus; nicht ausgeschlossen ist jedoch eine Haftung meinerseits für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden. Die Beschreibungen im Angebot sind reine Eigenschaftsbeschreibungen aus der Laiensphäre, eine Beschaffenheitsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen" würde ich bei einer gebrauchten Sache nehmen.


    Bei einer neu hergestellten Sache geht das wiederum nicht. Dort hilft nur ein individualvertraglicher Ausschlusss.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Na toll ... und ich darf dann wieder zum Anwalt rennen und mir Beleidigungen, Drohungen und Rücknahmeforderungen per Anwaltlichem Schreiben verbitten lassen, weil der nette Käufer meint, mir das Gerät zurückschicken zu können oder mich für seine traumatisierte Katze verantwortlich machen zu können, wenn ich Rücknahme, Garantie oder sonstwas nicht schriftlich gleich ausschließe... :rolleyes:


    Das kostet mich zwar im Zweifelsfall nix, aber es geht immer Zeit verloren und ich darf erstmal eine Menge unfreundlicher Mails lesen und beantworten .... :mad:
    Und die Einsicht kommt meist eh erst wenn nicht ich sondern mein Anwalt das nochmal erklärt ...
    Das macht keinen Spaß mehr .... :flop:

  • Da kann man ja echt nur von Glück reden wenn 99,999% meiner eBay Verkäufer problemlos über die Bühne gehen.


    Rein rechtlich gesehen dürfte man eigentlich gar nichts bei eBay versteigern ohne das, man gleich mächtig mächtig Ärger an der Backe hat. :flop:

  • Wer nicht gewerblich handelt, seine Ware ehrlich und objektiv beschreibt, ein paar Vorkehrungen trifft (nur versicherter Versand, Zeugen beim Einpacken dabei, Fotos von der Ware mit Details wie Seriennummer machen), nur nachVorkasse liefert, keine Zahlungen von dritter Seite annimmt und ausländische Bieter aussperrt kann eigentlich nicht viel falsch machen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Na ja, "eigentlich" ... außer wie ich an jemanden ein gebrauchtes Handy verkaufen, drei Fotos vom Handy einzustellen, ausdrücklich mit Gebrauchsspuren zu schreiben, auf die Detailfotos zu verweisen - und dann eine Mail zu bekommen " Eyh, ich lass mich nich verarschen, hab ebay Käuferschutz, is nix neu, ich will meine Geld zurück". :rolleyes:


    Meine Anwältin hat ihm das dann erklärt vor allem das mit dem Verarschen fand ich sehr nett mad: , aber genau sowas wollte ich eigentlich mit meinem neuen Zusatz vermeiden ... :rolleyes:

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