Garantieanwicklung bei Privat verkauftem Gerät

  • Ich habe einen nagelneuen TFT Monitor bei eBay versteigert (Privatverkauf). Zwecks Garantie habe ich die Originalrechnung beigelegt und dachte eigentlich dass der Käufer nun auch Garantieansprüche auf das Gerät geltend machen kann.


    Nun ist der Monitor defekt und MediaOnline verweigert sämtliche Garantieansprüche weil nicht er das Gerät gekauft hat und nicht sein Name auf der Rechnung steht.


    Ist das richtig dass ich nun für ihn die Garantie Abwickeln muss obwohl der Monitor ja gar nicht mehr meiner ist. Aber mein Name steht auf der Rechnung.


    Also lange Rede kurzer Sinn: Muss ich mich nun um den Garantiefall kümmern oder?

  • Krass. Und ich dachte bisher jahrelang gedacht wenn ich bei eBay etwas erstiegere und ich die Originalrechnung ist dabei, habe auch automatisch den Garantieanspruch. So kann man sich irren. Wieder was dazu gelernt.


    Jetzt probieren wir es eben über den LG SWAP Service. Vielleicht sind die nicht ganz so pingelig.

  • Als erstes musst du mal deine Begrifflichkeiten sortieren: Mängelhaftung --> Mediaonline (24 Monate, wovon nur die ersten 6 wirklich Sinn machen). Garantie --> der der sie versprochen hat, i.d.R.der Hersteller, also LG.


    Als nächstes trittst du deine Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Mediaonline an den Käufer ab. Dies hast du evtl. schon "stillschweigend" getan, wenn du in deinem Angebot damit "geworben" hast.


    Ich habe auf die schnelle in den AGB mediaonline kein Abtretungsverbot gefunden, d.h. der Käufer kan "wie du" aus abgetretenem Recht gegen Mediaonline vorgehen. Er soll denen die Abtretung anzeigen, wenn sie sich weigern, Frist setzen und (ggf. nach vorheriger Ermächtigung durch dich) den Rücktritt erklären.



    Was die Garantie betrifft: Ein Blick in die Garantiebedingungen hilft. I.d.R. ist eine Übertragung an Dritte ausgeschlossen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner Als nächstes trittst du deine Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Mediaonline an den Käufer ab. Dies hast du evtl. schon "stillschweigend" getan, wenn du in deinem Angebot damit "geworben" hast.


    So lautete mein Text:


    Zitat

    • Originalrechnung vom 26.03.2005 ausgestellt von "Media Markt Online GmbH"
    • 24 Monate Gewährleistung über "Media Markt Online GmbH"
    • Privatverkauf: Keine Rückgabe des Artikels möglich


    Vielen Dank booner für die ausführliche Erklärung. Ich wusste gar nicht dass eBay Verkäufe hinterher so kompliziert werden können. Ich könnte mich ja dumm stellen und sagen interessiert mich alles nicht mehr. Das Sing ist verkauft und ich habe meine positive Bewertung. Aber ich werde dem Käufer natürlich helfen zu einem funktionierenden Monitor zu kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich habe auf die schnelle in den AGB mediaonline kein Abtretungsverbot gefunden, d.h. der Käufer kan "wie du" aus abgetretenem Recht gegen Mediaonline vorgehen.


    Wobei natürlich die AGB zu prüfen sind, die damals auch Vertragsbestandteil geworden sind (nur zur Klarstellung).


    Selbst wenn ein Abtretungsverbot greifen sollte, ist auch immer noch fraglich ob dies wirksam ist. Herrschend geht das auch in AGB, aber der BGH vertritt die Ansicht, dass der Schuldner die Zustimmung zur beabsichtigten Abtretung nicht unbillig verweigern darf, wenn der Vertragspartner diese verlangt.


    Aber ohne entsprechende Klausel ist das ja sowieso egal.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Wobei natürlich die AGB zu prüfen sind, die damals auch Vertragsbestandteil geworden sind (nur zur Klarstellung).


    Selbst wenn ein Abtretungsverbot greifen sollte, ist auch immer noch fraglich ob dies wirksam ist. Herrschend geht das auch in AGB, aber der BGH vertritt die Ansicht, dass der Schuldner die Zustimmung zur beabsichtigten Abtretung nicht unbillig verweigern darf, wenn der Vertragspartner diese verlangt.


    Aber ohne entsprechende Klausel ist das ja sowieso egal.


    Ja, da könnten wir uns fein unterhalten...


    Aber wir wollen ja laientauglich bleiben :)

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  • Da fällt mir grade ein ... reicht es denn Grundsätzlich, wenn ich z.B (wie ich es bisher getan habe) wenn ich unter meine Auktion schreibe " Privatverkauf, keine Garantie Gewährleistung, Rücknahme oder sonstige Sachmängelhaftung - Garantieansprüche können unter Vorlage der Originalrechnung beim Hersteller geltend gemacht werden" ?

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Da fällt mir grade ein ... reicht es denn Grundsätzlich, wenn ich z.B (wie ich es bisher getan habe) wenn ich unter meine Auktion schreibe " Privatverkauf, keine Garantie Gewährleistung, Rücknahme oder sonstige Sachmängelhaftung - Garantieansprüche können unter Vorlage der Originalrechnung beim Hersteller geltend gemacht werden" ?


    Für was soll es reichen?


    Für eine Abtretung deiner Mängelhaftungsansprüche gegen deinen Verkäufer an deinen Käufer oder für eine wirksame Freizeichnung von der Mängelhaftung?


    Für letzteres reicht es m.E. nicht, wenn diese Formulierung für mehr als einen Verkauf von dir gedacht ist. Dann handelt es sich nämlich um eine AGB, die einer Inhaltskontrolle nicht standhalten würde, da du dich mittels der Klausel pauschal von der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Käufers bzw. pauschal auch für eine Haftung infolge grober Fahrlässigkeit ffreizuzeichnen versuchst, mithin das Klauselverbot des § 309 Nr. 7 litt. a,b BGB greift.



    Du müsstest also eine Haftung für solche Fälle wieder aus dem eigentlichen Haftungsausschluss herausnehmen.


    Selbst dann würde die Klausel wieder kippen, wenn es sich um eine neue Sache handelt.

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  • Das soll eigentlich dem Käufer sagen, das ich z.B. nicht Nokia bin und ihm weder eine Garantie noch eine Gewährleistung gebe, er sich aber da Originalrechnung dabei, eben gerne an Nokia wenden kann, wenn das Gerät nicht tut ... und er gerne auch Nokia, aber Bitte nicht mich, verklagen kann, sollte das Gerät irgendwas nicht können, was Nokia aber gesagt hat, das es das kann ... und sollte es explodieren soll er Bitte ebenfalls Nokia und nicht mich verklagen ... :D


    Da fällt mir ein - ich könnte das doch auch so drunterschreiben, wäre das o.k ?

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