Autoversicherung / SFK weitergabe

  • Hallo,
    folgendes Problem, hab zwar schon gegoogelt aber nichts gefunden:
    Ich habe seit 2 Jahren einen Führerschein, Autoversicherung ist also relativ teuer.
    Eine Bekannnte meiner Eltern fährt seit einiger Zeit kein Auto mehr, möchte Ihre Schadensfreiheitsklasse an mich abgeben.
    Leider stehen wir in keinem familiären Verhältnis zueinander, was bei den meisten Versicherungen vorraussetzung dafür ist.
    Meine Frage:
    Kennt ihr eine Versicherung, die eine Weitergabe der SFK auch ausserhalb der Familie zulässt?
    Bin super dankbar für jeden Tip!

  • Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen.
    Dies ist möglich zwischen:
    Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
    Eltern und Kindern
    in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln


    Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.


    Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, kann höchstens so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.


    Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.



    quelle: http://www.da-direkt.de/frame/…ader_id=1&content_id=2056

  • Die genauen Bed. wurde ja schon gepostet, d.h. eine Übertragung ist bei dir nicht möglich bzw. macht kein Sinn, da du die SFJ nicht selbst hast erfahren können.


    Es gibt jedoch ein kleine (andere) Möglichkeit evtl.
    schau mal bei der http://www.qkv.de vorbei und wenn dein Vater/Mutter mit zu dieser Versicherung geht, kann ein 2tes Auto zu den gleichen Konditionen (SFK) MIT versichert werden.

  • Ich dachte es ist Versicherungsabhängig auf wen die SFK übertragen werden kann und auf wen nicht.
    Oder hab ich was falsch verstanden?

  • ich verstehe deine Frage nicht ganz


    generell trifft der o.g. ausführliche Textauszug zu.


    ===============================
    "SONDERSTELLUNG"
    Die KarstadtQuelleVersicherung hat jedoch einen Tarif im Angebot, d.h. wenn dein Vater dort versichert wäre, kann er einen Zweitwagen zu den GLEICHEN Konditionen wie das Erstfahrzeug versichern.
    D.h. die versichern 2 Fahrzeuge auf EINEN SFR.


    Du würdest dann zwar keinen eigenen erfahren, da es ja nur "einen gibt", aber könntest sofort viel sparen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemens-S45-
    Ich dachte es ist Versicherungsabhängig auf wen die SFK übertragen werden kann und auf wen nicht.
    Oder hab ich was falsch verstanden?


    Stimmt, das ist es. Allerdings ist die KRAVAG Allgemeine meines Wissens nach die einzige Versicherung (und ich habe LANGE recherchiert) bei der du einen SF-Rabatt von jemandem übernehmen kannst mit dem du nicht Verwandt bist - bei mir hats geklappt :)


    Das ganze wurde allerdings auch schon mal bei TT durchgekaut

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • naja, nicht ganz.
    das ist imo immer verhandlungssache mit dem jeweiligen vertreter/sachbearbeiter & eigenem argumentationsgeschick :D
    bei freunden hat es geklappt, das der vater meines freundes die % von bekannten übernehmen konnte, die das autofahren aufgeben wollten (also noch ne generation höher) argumente gingen in die richtung: er war ihr arzt & hat sie betreut & gefahren...
    das war afair damals (ca. 1996/1998) bei der allianz. die versicherung lief dann noch 1-2 jahre dort & wurde dann zu den restlichen bei ner anderen gesellschaft dazugeholt ;) .




    das größere problem, was ja auch schon angesprochen wurde:
    du kannst nur sfk2 übernehmen. das ist doch murks.
    ich würde versuchen, daß die eltern die % übernehmen & das auto auf sie läuft.
    dann hast du nen 2. eigenständigen vertrag, den du später mal übernimmst, sparst aber jetzt schon kräftig.
    alternativ: das auto auf die bekannte anmelden (sehe ich eher suboptimal)
    zweitwagen-vertrag wie oben beschrieben. wie es dann später ist, wg. übernahme weiß ich leider nicht.

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • oh man, TT ist echt sowas von klasse, hier bekommt man auf (fast) jede Frage eine Antwort :top:
    Eine Sache verstehe ich allerdings noch nicht so ganz:
    Angenommen mein Vater übernimmt die SF der Bekannten und versichert damit mein Auto.
    Was passiert dann mit der ursprünglichen SF meines Vaters?
    Bleibt die für seinen Erstwagen erhalten?
    Laufen dann beide % von Ihm parallel weiter?
    Und: Kann ich irgendwann (z.B. in 5 Jahren) die % meines Vaters übernehmen? (egal ob seine echten % oder die % von den Bekannten)

  • die sfk laufen dann parallel in den beiden einzelnen verträgen weiter.
    das übernehmen der % der bekannten würd ich dann erstmal bei der bestehenden versicherung machen: neukunden werden doch immer schön geködert...;)


    du (man) kannst immer nur die % übernehmen, die man selbst hätte "erfahren" können, also in 5 jahren sfk5.
    mein auto (versichert über meine mutter) läuft mit sfk21. habe selber aber erst 1992 den lappen gemacht. könnte daher also nur sfk14 übernehmen. die 7 klassen machen nur noch 10% aus, aber auch das sind ca. 150-200€ (wg. vollkasko)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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