ZitatOriginal geschrieben von stefan3
Ich schreibe nur rein, dass der VK angebotsgemäss ausschliesslich mit Hermes versendet.
Negativ: Verkäufer war auch gegen Aufpreis nicht bereit, eine Niere zu spenden.
Zitat
Und schau mal in dein Juris und suche dir die AG-Urteile zur Gültigkeit von ebay-Kaufverträgen an. Da kann man auch würfeln, da gibts keine eindeutige Linie.
Was interessiert mich die Uneinheitlichkeit unterstgerichtlicher Rechtsprechung zum Vertragsschluss bei Onlineauktionsplattformen, wenn es hierzu seit fast 10 Jahren (!) BGH-Rechtsprechung gibt?
Zumal ein RiAG, der heutzutage noch derart danebenlangt, vermutlich auch als RiAG in Pension gehen wird.
Wir warten hier aber trotzdem noch gespannt auf Beispielsentscheidungen...