In solchen Angelegenheiten immer sachlich-fordernd mit einem Hang zur Freundlichkeit.
Steht denn nun laut Hermes fest dass das Paket "weg" ist oder nicht?
Die Rechnung deines Providers tut meines Erachtens nicht zur Sache, da diese ja nicht nachweist, dass du das Handy verschickt hast.
Ich habe jetzt aus der Tatsache, dass das Handy an deine Bekannte ging einfach mal geschlossen, dass du das Teil nicht über Wert bzw. gar nicht an die Bekannte verkauft hast. Falls doch, wäre es ratsam einen Kaufvertrag aufzusetzen, vor allem wenn der Kaufpreis über dem Wert des Handys liegt.
Die Frist sollte angemessen sein. In Anbetracht der bevorstehenden Feiertage würde ich z.B. den 9.1.2009 nehmen.
Ein Original würde ich nie freiwillig aus den Händen geben. Also erstmal Kopie.