Joo, das mache ich
Ich halte den "Kaufvertrag" (sofern man dabei bei ebay überhaupt davon sprechen kann, eindeutig ist das in der Rechtssprechung nicht) jederzeit ein.
Mal freundlich nachzufragen, ob nicht gegen 2eur mehr mit der Post verschickt werden kann, ist nicht verboten.
Auf Bewertungen, gleich welcher Art, besteht keinerlei Rechtsanspruch, das ist juristisch eindeutig (oder wurde noch nie durchgeklagt).
Solange keine Beleidigung drin steht, sondern nur eine freundliche Tatsachenbeschreibung, kann da drin stehen, was will.
Nenne es halt "zivilen Ungehorsam", wenn du diesen kleinen Denkanstoss an die VK überhaupt juristisch würdigen möchtest.