ZitatOriginal geschrieben von Glamourbabe
Die Kündigung selber habe ich per Fax und dann per Einschreiben an den NB verschickt - dieses Vorgehen wurde mir auch von einigen Stellen so empfohlen (der Beleg des Einschreibens beweist ja noch lange nicht den Inhalt des Schreibens).
Falls man keine Kündigungsbeständigung bekommt, wie beweist man denn den Inhalt eines Schreibens? PZA bekommt man AFAIK als Privatmann nicht. Also immer mit mindestens drei Zeugen das Schreiben zur Post bringen? Oder wird (ggf. vor Gericht) angenommen, dass ein eingeschriebener Brief eine Kündigung enthalte?
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es ein NB soweit treibt, finde die Fragestellung aber nicht uninteressant.