Ich würde deswegen erst mal nichts konkretes unternehmen, außer vielleicht: Für Notfälle einen auf IT-Recht spezialiserten Rechtsanwalt suchen, der kompetent ist.
Denn für Aktionismus spricht im Fall des sog. Heise-Urteils überhaupt nichts:
[list=1]
[*]Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Selbstverständlich hat der Heise-Verlag Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil wird also noch überprüft werden, und auch wenn momentan einige unseriöse bzw. inkompetente Vertreter der Juristen-Zunft versuchen, aus dem Urteil Kapital zu schlagen - es wurden tatsächlich schon Abmahnungen unter Hinweis auf das Heise-Urteil verschickt, in dem dieses als "gefestigte Rechtsprechung" bezeichnet wurde (!) - so besteht demgegenüber kein Grund zur Sorge.
[*]Zum anderen weicht das LG Hamburg - mal wieder - mit seiner Auffassung erheblich von den bislang in Literatur und Rechtsprechung herrschenden Grundsätzen über die Verantwortlichkeit im Internet ab. Bislang war man sich weitgehend einig, dass bspw. Forenbetreiber als sog. Störer erst ab Kenntnis vom beanstandeten Content haften. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Urteil Bestand hat oder sich gar andere Gerichte der Auffassung des LG Hamburg anschließen werden.
[/list=1]
Also: Ball flach halten, abwarten und Tee trinken. Und falls jemand in der Zwischenzeit auf die Idee kommen sollte, TT wegen eines unpässlichen Beitrags abzumahnen - die Gefahr bestand im Übrigen auch schon vor dem "Heise-Urteil" -, dann könnte ich Carsten ein paar kompetente IT-Rechtler ans Herz legen. Selbst darf ich leider noch nicht aktiv werden in diesen Dingen ...
Gruß ///Freak