Mobilcom Werbung - Aufruf zu einer Straftat?

  • Sorry, wenn ich das hier mal so hart sage, soll keine Beleidigung sein.
    Aber das ist so typisch deutsch.


    "Heul, heul, die machen Böses! Wo kann ich die am besten dafür verpetzen???"


    Wenn mich ein freund fragt: was sind 5GB, dann sage ich dem auch, dass das so und soviel Musik ist oder so und so viele Filme. Nur weil Mobilkom das jetzt macht sind die gaaaanz böse???
    Man man...
    Gut, dass ich nächsten Monat ins Ausland ziehe tsts...

  • Zitat

    Original geschrieben von mobo7 Wenn mich ein freund fragt: was sind 5GB, dann sage ich dem auch, dass das so und soviel Musik ist oder so und so viele Filme. Nur weil Mobilkom das jetzt macht sind die gaaaanz böse???

    Du handlest aber nicht gewerblich und machst damit auch kein Geld. Das ist ein großer Unterschied.

  • Guten Morgen!


    Meiner Ansicht nach müssen wir hier zwischen Moral und Gesetz unterscheiden:


    Moralisch gesehen halte ich die Werbung auch für sehr bedenklich!
    (Da man nach dem "Heise-Urteil" ja ziemlich aufpassen muss, was man schreibt, formuliere ich das Ganze jetzt mal im "Ich-Vermute-mal-dass-Format" :D)


    Ich vermute, dass Mobilcom hier eindeutig auf der Welle der Zustände mitschwimmt, die in hunderttausenden von Haushalten herrschen. Die Formulierungen "5 Kinofilme" und "Tauschbörsen" spricht nun mal die Hauptzahl der Nutzer an, die eine solche Flatrate nutzen (wollen).


    1. Die "Hardcore-Sauger" kriegen bestätigt, dass das, was sie vorhaben, möglich ist (zumindest Volumen-mäßig).
    2. "Unerfahrene" erhalten hier ein realitätsnahes Beispiel für die Datenmenge - denn auch diejenigen, die nicht explizit Filme (ob geschützt oder nicht, lasse ich jetzt mal dahingestellt) saugen, können mit einer solchen Angabe mehr anfangen.


    Rechtlich gesehen ist das Ganze wohl anders einzustufen - die Formulierung bezieht sich ja nicht eindeutig auf urheberrechtlich geschütztes Material.
    Ich glaube auch nicht, dass es schon ein Gesetz gibt, das sofort auf die Werbung anwendbar wäre - das müsste sich also erst einmal jemand ansehen, der dann im Zweifelsfall erste rechtliche Schritte einleitet.


    Bis es soweit ist, wird die Werbung ihren Dienst tun und dem Anbieter bestimmt einiges an Geld bringen - das er dann ja wieder für die Berufung bzw. Revision verwenden kann :D


    Zitat

    Original geschrieben von mobo7
    "Heul, heul, die machen Böses! Wo kann ich die am besten dafür verpetzen???"


    Es geht nicht darum, irgendwen zu finden, den man irgendwo verpetzen kann! Es geht darum, dass man hier u.U. eine Förderung kriminellen Handelns unterstellen könnte!


    Gruß >> kingpulp.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!