O2 fordert Handys bei Nichtbenutzung zurück - häää ?

  • Zitat

    Original geschrieben von wgot
    genügt das Netz, oder muß es auch die Vertragskarte des Kunden sein? Kunde legt in's schicke neue Vertrags(verlängerungs)handy ausschließlich seine Loop ein oder verkauft das Handy an einen anderen o2-Vertragskunden - wie sieht's da aus?


    Ich vermute, dass ein einmaliges Einbuchen ausreicht. Dann wird ein Häkchen in der Datenbank gesetzt und alles ist in Butter...


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Wo siehst du die denn, Herrgottnochmal.


    Mit einer Sim-Karte kann ich alleine leider nicht telefonieren. Hat o2 die Möglichkeit mir das Handy wiederzubeschaffen (zumal sie es mit ja insbesondere im Paket verkauft haben). Wenn der o2-Mitarbeiter bei Anlieferung der Sim-Karte den einzige Mast umfährt, kann o2 sich nicht darauf berufen mir jederzeit eine neue Simkarte zuschicken zu können.
    Natürlich kann ich aus dem Vertragsverhältnis verlangen, das ein (neuer) Mast hingestellt wird.


    PS: Am Karfreitag, solche Schimpfwörter: pfui :flop:

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    PS: Am Karfreitag, solche Schimpfwörter: pfui


    Das ist lächerlich, wirklich. :rolleyes:


    Glaub was du willst und teile uns das Ergebnis der Auseinandersetzung mit der Rechtsabteilung (das sind die Leute, die zur Beurteilung solcher Sachverhalte völlig unnötigerweise Jahre ihres Lebens in ein Jurastudium investiert haben, obwohl Leute wie du das auch "einfach so" können) dann gegebenenfalls mit, hier müssen wir jetzt jedenfalls nicht weiterdiskutieren.


    PS: das könnte dich noch interessieren.

  • Bisher galt die Ortung über die IMEI als zu kostenintensiv und nicht möglich.


    http://www.telefon-treff.de/sh…hreadid=1080&pagenumber=1


    Diese Argumentation zieht natürlich nicht mehr, wenn o2 dies bei manchem Händler tut.



    Ag-Urteil oh, oh, oh :( .
    Der BGH hat doch bereits einheitliche Rechtgeschäfte bei (subv.) Handykauf und Handyvertrag bestätigt. Jeder weiss dass man vom Mobilfunkvertrag zurücktreten kann, wenn der Händler seinen Handykaufvertrag nicht erfüllt .


    Die Argumentation des angegebenen Urteils ist sehr gestrig.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Natürlich kann ich aus dem Vertragsverhältnis verlangen, das ein (neuer) Mast hingestellt wird.


    Moin ,


    ich würde darauf bestehen ;-)) Jeder sollte seinen persönlichen Mast auf Verlangen beim NB bekommen. Wo kämen wir sonst hin ...


    Frohe Ostern


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Hier geht es darum, dass vorher (bei der Bestellung) eine ausreichende Netzversorgung da war, welches nun nicht mehr da ist....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Hier geht es darum, dass vorher (bei der Bestellung) eine ausreichende Netzversorgung da war, welches nun nicht mehr da ist....


    Und ich dachte , hier geht es darum , ein Mobile zu orten . Aber vielleicht habe ich mich auch verlesen .


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"



  • Scharfe Geschütze :D


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/61022


    Also ich kann das nur so verstehen, das o2 nun wie auch Vodafone nun gestohlene Handys über die IMEI (und damit für den weiteren Gebrauch auch mit fremden Karten) ermitteln und selbstverständlich auch sperren kann.


    Leider war mein gestohlenes (vor drei Jahren) ein t-mobile handy.
    Da muss ich wohl bis zur Überraschung des deutschen Benutzers noch ein paar Monate warten bis T-Mobile nachziehen muss.


    Dann ist dem Handydiebstahl in ganz Deutschland den gar aus gemacht :top: .
    Das wäre ja ein Thema für einen neuen Pfad.
    Vorausetzung die Meldung mit dem "Hinterherspionieren" der Händler und Kunden durch o2 stimmt.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    "Kein Netz am gewuenschten Einsatzort" zaehlt nicht als Kuendigungsgrund.


    Ich weiss, das Eplus die AGB extra geändert hat ;) .


    Es ist ein Netz da, der Mast "knickt um" kein Netz mehr, dann kann man sonderkündigen, denn ich habe den Vertrag ja im Bewusstsein auf die Netzversorgung geschlossen. Etwas anderes ist wenn ich mir über die versorgung keine Gedanken mache und später merke, das es kein Netz gibt.
    Ein redlicher Vertragspartner, mit dem man Jahrelang verbunden ist, darf nicht einfach stark die vorher bestehende Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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