O2 fordert Handys bei Nichtbenutzung zurück - häää ?

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Vielleicht hat sich der Threadsersteller ja eine Weile über Lichtgeschwindigkeit bewegt und so 13 Tage verloren?


    14.04. minus 13 Tage = 01. April :D


    Nein, das hat irgendwer anders in dem Thread ueber E+ und das GSM-Tischtelefon geschrieben...


    Andrea

  • Das hat was von stiller Post ;) In dem anderen Thread stand, dass O2 ggf. dem Haendler die (Sonder-)Subvention kuerzt, wenn das Handy nicht mit der verkauften Karte genutzt wird - und hier wird dann "O2 fordert Handy zurueck" draus. :rolleyes:

  • Ich hatte das geschrieben. Eigentlich sollten das aber alle o2-Händler wissen...


    Man prüft, ob das speziell bezuschußte Gerät auch wirklich im eigenen Netz landet - wenn nicht soll der Händler diesen Zuschuß wieder an den Netzbetreiber zurückzahlen. Der Kunde muss sein Gerät natürlich nicht zurückgeben, wie der OP meint... Für Händler ist das aber ein großes Risiko.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Wenn o2 so handelt, müssen sie trotzdem im Falle des Handydiebstahls dem Kunden die Daten der letzten Verwendung geben und macht sich Schadesersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Wenn o2 so handelt, müssen sie trotzdem im Falle des Handydiebstahls dem Kunden die Daten der letzten Verwendung geben und macht sich Schadesersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun.


    Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? Könntest du deine Meinung auch irgendwie fundiert begründen oder am besten auch belegen, wenn du so selbstsicher Formulierungen wie "müssen", "schadenersatzpflichtig", "sonderkündigen" usw. in den Raum wirfst?

  • Wenn o2 die Daten schon für vollig lapidaren Sachen wie interne Überprüfungen für Ansprüche gegenüber den Händlern ansammelt und nutzt, dann ist doch klar, dass sie erst recht die Daten dem redlichen Vertragspartner zur Verfügung stellen müssen, um den Zweck dessen Mobilfunkvertrages im Falle des Handydiebstahles etc. weiterhin zu ermöglichen. Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.
    Ich dachte bisher, die Daten würden aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden, oder o2 einzelne Daten nicht effizient herausfiltern könnte, aber wenn dies schon für intern Spielereien ohne Probleme möglich ist, besteht auch aus dem Vertragsverhältnis die Pflicht von o2 diese auch zur Abwendung größerer Schäden des Kunden bereitszustellen, zumal die Bereitstellung der Telefoniemöglichkeit ja Inhalt des Vertragsverhältnisses ist.
    Und wir sind doch alle redliche Vertragspartner :D .

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.


    Nee, um alles mögliche zu "wissen" und zu verbreiten, braucht man überhaupt gar kein Studium.


    Wessen Daten würde dir der Netzbetreiber denn herausgeben, wenn ein Dritter mit seiner Simkarte und deinem (ehemaligen) Handy, was du vielleicht selbst bei TT gekauft hast, sich ins Netz einbucht und Gespräche führt? Wären das nicht vielleicht Daten, die dich rein gar nichts angehen?

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Man prüft, ob das speziell bezuschußte Gerät auch wirklich im eigenen Netz landet


    genügt das Netz, oder muß es auch die Vertragskarte des Kunden sein? Kunde legt in's schicke neue Vertrags(verlängerungs)handy ausschließlich seine Loop ein oder verkauft das Handy an einen anderen o2-Vertragskunden - wie sieht's da aus?


    Wie oft und wie lange muß das Handy im eigenen Netz landen? Schadet man seinem Händler etwa schon, wenn man weiterhin sein altes Handy für's tägliche Telefonieren nimmt und das schicke neue (Vertragskarte umstecKen oder Multicard) nur gelegentlich zum Wappen?


    Zitat

    Für Händler ist das aber ein großes Risiko.


    Allerdings!


    Gruß, Wolfgang

  • Den Handykauf nachzuweisen, dürfte mir nicht schwierig sein...
    Nach einer Anzeige bei der Polizei kann o2 die Missbrauchsgefahr ja ausschließen. Vielleicht macht man sich ja auch selbst schon dann strafbar, wenn man Daten ausspioniert.
    Nur weil einige Leute kleine Schlupflöcher im Steuersystem finden, hat noch keiner die Steuern alle abgeschafft. Ein Grund der Verweigerung wesentlicher Vertragspflichten kann deshalb wohl kaum bestehen. Ich kann die Rechnungszahlung an o2 ja auch nicht mit der Begründung verweigern, ein untreuer Bankangestellter könnte das Geld ja unterschlagen, oder doch? ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    ...Ein Grund der Verweigerung wesentlicher Vertragspflichten
    ...


    Wo siehst du die denn, Herrgottnochmal. Der Netzbetreiber stellt dir gerne eine neue Simkarte zur Verfügung und weiter geht das mobile Vergnügen, da wird keine Vertragspflicht verletzt, wenn dir der Netzbetreiber Daten, die dich nichts angehen, nicht zur Verfügung stellen will.

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