O2 fordert Handys bei Nichtbenutzung zurück - häää ?

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Wenn ein Händler 100 Handys bei o2 kauft und von diesen 100 tauchen nur 10 via IMEI-Tracking wieder im o2-Netz auf, dann fragt o2 halt mal bei dem Händler nach und fordert ggfs. Vermarktungsprämien zurück.


    Genau das. Nicht mehr und nicht weniger.


    Der Markt für unsubventionierte Handys scheint noch ziemlich in den Kinderschuhen zu stecken. Anders ist nicht zu erklären, warum einige Sim-Karten-Discounter jetzt eigene Handyshops starten, gestartet oder in Planung haben.

  • Ähm... entschuldigt bitte, dass ich eure Diskussion über Diebstähle, Polizei etc. störe, aber ich hätte noch mal eine Frage zum "eigentlichen Thema":


    Wenn in den AGBs nichts über eine Verpflichtung steht, dass ich das von O2 subventionierte Handy mit einer O2-Karte nutzen muss, kann mir O2 doch nichts, wenn ich eine andere Karte nutze, oder?


    Klar, bei jedem subv. Handy steht dabei "Preis gilt nur in Verbindung mit Abschluss eines Vertrages (blabla)", aber das hat ja nicht die gleiche Bedeutung wie z.B. "nur in Verbindung mit der Nutzung der Karte, die mit dem Handy ausgehändigt wurde" oder? Das ist ja auch der Grund, warum Simlock, Netlock etc. eingeführt wurden.


    Wenn ein Gerät also weder Sim- noch Netlock hat, kann ich in dem Gerät jede x-beliebige Karte nutzen, ohne dass mir jemand krumm kommen kann - oder?


    Gruß >> kingpulp.


    EDIT: Ist es eigentlich vorgeschrieben, dass auf Sim- und/ oder Netlocks beim Gerätekauf hingewiesen wird?

  • Ich denke nicht das o2 mit dieser Methode grossen Erfolg haben wird, weil die geprellten wären dann die Händler. Ein Händler kann ja nichts für das Verhalten der Kunden.


    Und die Kunden haben ja das gute Recht ein mit o2 Vertrag erworbenes Handy nicht im o2 Netz zu benutzen sondern mit einem anderen Vertrag oder das Handy garnicht zu benutzen und zu verkaufen.


    Ich denke das einzige was wirksam wäre, ist (a) die Mobilfunktarife so attraktiv machen das weniger Kunden Zweitverträge bei Discountern abschiessen (b) bei den Tarifen einen Mindestumsatz einführen oder (c) die Geräte mit SIMLock ausstatten wie es T-Mobile macht.

  • Es geht doch nicht darum mit welcher Karte der Endkunde das Gerät einsetzt, entscheidend ist der Händler, der evtl. das Handy mit nem Vodafone Vertrag verkauft oder ganz ohne Karte...Damit hat o2 verständlicherweise ein Problem..

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Nur wie kann o2 erkennen ob der Händler das Gerät mit einen Vodafonevertrag abgegeben hat, oder ob der Händler das Gerät mit einem o2 Vertrag abgegeben hat aber der Kunde es nur mit seinem Zweitvertrag bei Vodafone nutzt.


    Da wäre dann die einzige Möglichkeit sowas auszuschliessen, hochsubventionierte Endgeräte nur noch über die o2 Shops und o2 Partnershops direkt dem Kunden auszuhändigen, und Kunden bei freien Händlern das Gerät auf dem Postweg zukommen zu lassen.

  • Wenn ein Händler z.B. 100 V3i kauft und dann aber nur 10 Verträge damit..dann macht o2 schonmal nen Testkauf..Es geht nicht darum, das von 100 Kunden vielleicht 2 ihr mit nem o2-Vertrag gekauftes Handy mit ner anderen Karte verwenden..Dat is egal. Ausserdem kann/muss der Händler im Zweifelsfall an Hand seiner Ausgangsrechnungen nachweisen, an wen das Gerät mit welchem Vertrag / VVL gegangen ist.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von kingpulp
    Wenn in den AGBs nichts über eine Verpflichtung steht, dass ich das von O2 subventionierte Handy mit einer O2-Karte nutzen muss, kann mir O2 doch nichts, wenn ich eine andere Karte nutze, oder?


    nein. Allerdings könnte ein Händler bei dem Du einen Vertrag abschließt oder verlängerst eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufnehmen.


    Bisher nicht gesehen, völlig abwegig ist es nicht, gelegentlich sieht man ein Angebot bei dem Repressalien vereinbart sind falls die Karte überhaupt nicht genutzt wird.


    Zitat


    Klar, bei jedem subv. Handy steht dabei "Preis gilt nur in Verbindung mit Abschluss eines Vertrages (blabla)"


    das darfst Du wörtlich nehmen, da steht Abschluß nicht Nutzung.


    Zitat


    Ist es eigentlich vorgeschrieben, dass auf Sim- und/ oder Netlocks beim Gerätekauf hingewiesen wird?


    Ein Gesetz welches das direkt vorschreibt gibt es nicht. Allerdings wäre ein gelocktes Handy ohne Hinweis mangelhaft gegenüber der "üblichen Art und Güte" und man könnte Nachbesserung fordern.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Man kann feststellen, ob das Handy Nummer 47110851234 im o2 Netz eingebucht ist, weiß aber vielleicht gar nicht, ob das in Garmisch-Partenkirchen, Hückeswagen oder Wanne-Eickel ist.


    qwqw hofft aber, daß o2 ihm sagen kann, daß der "Dieb" mit dem Handy gerade in sein Gartenhäusen am Feldrain 17 in 12345 Hinterklippersdorf marschiert, vielleicht auch weiß, daß der Friedel Klaumichel heißt und am 13. Oktember 2045 in Pussemuckel geboren wurde.


    Und das ist leider (noch) nicht möglich.

    Einspruch, Euer Ehren - das ist sehr wohl möglich, und zwar sogar live! Vielleicht wird 0,2 die Ortsangabe etwas verschleiern (allein um Außenstehenden nicht zu zeigen wie genau die Ortung wirklich sein kann), also etwa auf Feldrain 15 -19. Den mutmaßlichen Namen des Deliquenten kann 0,2 ja dann auch in ihrer Datenbak nachsehen, da ja schließlich im 0,2-Netz nur mit einer 0,2-Karte telefoniert werden kann...


    0,2 kann nichts mehr machen wenn im Gerät eine Karte eines anderen Betreibers steckt (kein Roamingpartner) weil sie auf derartige Statusdaten eines fremden Netzes (hoffentlich) keinen Zugriff haben.


    Die IMEI bei jedem Gespräch zusammen mit den Verbindungsdaten zu speichern wäre auch kein Problem - auf Nibbles komprimiert bräuchte sie nur 7 Bytes.


    Aber BTUT: Jetzt habe ich also extra bei meinem aktuellen 0,2-Schula-Vertrag die Karte in ein anderes Handy gesteckt, weil der Händler darum gebeten hat, daß die Karte wenigstens ein bisschen genutzt wird und sogar ein paar mal 3 ct Umsatz gemacht - und das soll jetzt wieder nichts genutzt haben? Schlechte Welt... :mad:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Das einzigste was derzeit O2 macht ist folgendes:


    Es werden Kunden angerufen und angefragt ob wirklich ein Endegerät verkauft wurde. Auch ein Imei Tracking wird durchgeführt.


    Sollte dieses angebliche Endgerät sich nicht im Besitz des Kunden befinden oder kann es nicht durch das Imei Tracking im O2 Netz festgestellt werden, so wird vom Händler umgehend die Provision zurückgefordert. Es geht hier aber nicht darum ob auch wirklich telefoniert wurde sondern lediglich darum das die Händler nicht irgendwelche Karten auf sich buchen um Geld zu verdienen.


    O2 Zahlt Provisionen an den Händler aus. Aber nur dann wenn auch ein Endgerät verkauft wurde. Cards usw werden nicht mehr mit einer Provision belohnt.

  • Zitat

    Original geschrieben von schmusehandy
    Sollte dieses angebliche Endgerät sich nicht im Besitz des Kunden befinden oder kann es nicht durch das Imei Tracking im O2 Netz festgestellt werden, so wird vom Händler umgehend die Provision zurückgefordert.


    Hm... wenn ich ein Endgerät mit O2-Vertrag erhalte, dann aber mit einem Freund die Geräte tausche (und somit das O2-Gerät z.B. zukünftig ins D2-Netz eingebucht wird und das ältere Gerät ins O2-Netz), dann hätten wir eine Patt-Situation ;) :


    - Das Endgerät von O2 wird nicht im zugehörigen Netz benutzt
    - Die O2-Karte wird zwar in einem anderen Gerät, aber wenigstens benutzt
    - Es wurde trotzdem ein Endgerät mit Vertrag verkauft - so, wie O2 es vom Händler erwartet.
    --> Wird ihm dann auch die Provision gestrichen? ;)

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