ZitatOriginal geschrieben von Shani Ace
... aber niemand fordert doch ernsthaft die Herausgabe der Daten an mich als Privatperson.
:confused:
Doch, natürlich: qwqw und zwar explizit und mehrfach und mit allerhand Nebengeräuschen wie Sonderkündigung und Schadenersatz:
ZitatDa muss der treue Vertragspartner, wenn er eh die Daten hat, mir ja dann gleich die Daten liefern und wenn nicht, dann wird eben sondergekündigt .
ZitatWenn o2 so handelt, müssen sie trotzdem im Falle des Handydiebstahls dem Kunden die Daten der letzten Verwendung geben und macht sich Schadesersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun.
ZitatWenn o2 die Daten schon für vollig lapidaren Sachen wie interne Überprüfungen für Ansprüche gegenüber den Händlern ansammelt und nutzt, dann ist doch klar, dass sie erst recht die Daten dem redlichen Vertragspartner zur Verfügung stellen müssen, um den Zweck dessen Mobilfunkvertrages im Falle des Handydiebstahles etc. weiterhin zu ermöglichen. Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.
Wenn es nicht so gemeint war, sondern so wie von dir beschrieben, dann ist es ja okay und kein Problem und mit dem letzten Posting auch klargestellt, aber so braucht man sich da jetzt nicht herauswinden und mir auch noch irgendeinen "Angriff" oder Korinthenkackerei um eigentlich doch "völlig klare" Formulierungen in die Schuhe schieben.
ZitatDie Unterscheidung, ob die Daten an mich oder die Polizei gehen, finde ich an dieser Stelle wirklich kleinlich
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: es ist ein krasser Unterschied und nicht "kleinliche Wortklauberei", ob die Daten an mich oder an die Polizei gehen. Und genau weil qwqw explizit die Auffassung vertreten hat, er habe einen Anspruch, daß die entsprechenden Daten ihm persönlich zugänglich gemacht werden müssten (um "Kunde" = Polizei zu interpretieren, braucht man wohl viel Phantasie), habe ich nachgehakt, weil ich mir das so nicht vorstellen mochte. Aber nun ist dazu alles gesagt, glaube ich.