O2 fordert Handys bei Nichtbenutzung zurück - häää ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    ... aber niemand fordert doch ernsthaft die Herausgabe der Daten an mich als Privatperson.


    :confused:


    Doch, natürlich: qwqw und zwar explizit und mehrfach und mit allerhand Nebengeräuschen wie Sonderkündigung und Schadenersatz:


    Zitat

    Da muss der treue Vertragspartner, wenn er eh die Daten hat, mir ja dann gleich die Daten liefern und wenn nicht, dann wird eben sondergekündigt .


    Zitat

    Wenn o2 so handelt, müssen sie trotzdem im Falle des Handydiebstahls dem Kunden die Daten der letzten Verwendung geben und macht sich Schadesersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun.


    Zitat

    Wenn o2 die Daten schon für vollig lapidaren Sachen wie interne Überprüfungen für Ansprüche gegenüber den Händlern ansammelt und nutzt, dann ist doch klar, dass sie erst recht die Daten dem redlichen Vertragspartner zur Verfügung stellen müssen, um den Zweck dessen Mobilfunkvertrages im Falle des Handydiebstahles etc. weiterhin zu ermöglichen. Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.


    Wenn es nicht so gemeint war, sondern so wie von dir beschrieben, dann ist es ja okay und kein Problem und mit dem letzten Posting auch klargestellt, aber so braucht man sich da jetzt nicht herauswinden und mir auch noch irgendeinen "Angriff" oder Korinthenkackerei um eigentlich doch "völlig klare" Formulierungen in die Schuhe schieben.


    Zitat

    Die Unterscheidung, ob die Daten an mich oder die Polizei gehen, finde ich an dieser Stelle wirklich kleinlich


    Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: es ist ein krasser Unterschied und nicht "kleinliche Wortklauberei", ob die Daten an mich oder an die Polizei gehen. Und genau weil qwqw explizit die Auffassung vertreten hat, er habe einen Anspruch, daß die entsprechenden Daten ihm persönlich zugänglich gemacht werden müssten (um "Kunde" = Polizei zu interpretieren, braucht man wohl viel Phantasie), habe ich nachgehakt, weil ich mir das so nicht vorstellen mochte. Aber nun ist dazu alles gesagt, glaube ich.

  • Hallo,


    die Diskusison ist wohl anders gemeint.


    qwqw meint, daß o2 - wenn sie schon wissen, ob ein o2 Kunde mit seinem bei o2 gekauften Handy im o2 Netz telefoniert oder nicht, auch wissen, wo sich ein geklautes Handy "aufhält".


    Das sind aber zwei paar Schuhe.


    Man kann feststellen, ob das Handy Nummer 47110851234 im o2 Netz eingebucht ist, weiß aber vielleicht gar nicht, ob das in Garmisch-Partenkirchen, Hückeswagen oder Wanne-Eickel ist.


    qwqw hofft aber, daß o2 ihm sagen kann, daß der "Dieb" mit dem Handy gerade in sein Gartenhäusen am Feldrain 17 in 12345 Hinterklippersdorf marschiert, vielleicht auch weiß, daß der Friedel Klaumichel heißt und am 13. Oktember 2045 in Pussemuckel geboren wurde.


    Und das ist leider (noch) nicht möglich.


    Wobei ich mich echt frage, wo sich der Klau eines Handys noch lohnt, wenns die Dinger an jeder Häuserecke für 1 Euro gibt.


    Das könnte erst dann dramatischer werden, wenn die Handysubvention wirklich weitgehend abgeschafft wird und man pro Handy ab 400 Euro aufwärts zahlen müßte...

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: es ist ein krasser Unterschied und nicht "kleinliche Wortklauberei", ob die Daten an mich oder an die Polizei gehen. Und genau weil qwqw explizit die Auffassung vertreten hat, er habe einen Anspruch, daß die entsprechenden Daten ihm persönlich zugänglich gemacht werden müssten (um "Kunde" = Polizei zu interpretieren, braucht man wohl viel Phantasie), habe ich nachgehakt, weil ich mir das so nicht vorstellen mochte.


    Mir ist schon klar, dass der Unterschied, wenn man es wirklich so meint, groß ist, ich wollte damit sagen, dass es (zumindest mir) nach dem Lesen des Postings von qwqw eigentlich klar war, dass damit nicht direkt die Aushändigung der Daten an eine Privatperson gemeint war, sollte er es wirklich so gemeint haben, wie du es aufgefasst hattest, sehe ich das natürlich ähnlich wie du.
    Die Nebengeräusche habe ich da mal nicht beachtet. ;)
    Das Wort "Angriff" war vielleicht etwas überspitzt gewählt, mir fiel nur gerade kein passendes Wort ein. ;)


    hrgajek: Ich würde dafür jetzt nicht meine Hand ins Feuer legen, aber AFAIR kann man das Handy auch anhand der IMEI orten, zumindest, in welcher Funkzelle es sich befindet.


    Und Diebstahl, bzw. wohl eher Raub wird sich für den Täter doch immer lohnen, das hat doch mit Handysubventionen nichts zu tun? Bei dem 1,- EUR Handy musst du doch auch noch Fixkosten zahlen, hast einen Vertrag am Hals, etc.
    Bei einem Raub "zahlst" du nichts und "bekommst" ein mehrere Hundert EUR teures Handy "kostenlos" (natürlich sehe ich das nicht so, aber um mal zu verdeutlichen, dass es sich aus Sicht des Täters sicher lohnt).

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek



    Wobei ich mich echt frage, wo sich der Klau eines Handys noch lohnt, wenns die Dinger an jeder Häuserecke für 1 Euro gibt.


    Das wundert mich jetzt aber, dass Du selbst so rechnest.


    Du weißt sehr wohl, dass der wahre Wert eines offenen Handys ohne Vertrag bei weitem höher liegt als 1 EUR.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Es geht mir doch gar nicht darum ob o2 (oder nicht die o2 AG oder der Telefonica), mir nun die Minuten des Telefonates des Diebes zu einem V-Mann der Polizei oder des BND listet, sondern, dass man das Handy zurückbekommt mit hilfe von o2.


    Ok, es war so gemeint, dass nun ja das Handy auffindbar ist und gesperrt werden könnte, und o2 ja die Daten herausfiltert und sie eben über mich (was vielleicht nicht geht) oder direkt der Polizei übermitteln kann. Ich fahre bestimmt nicht woanders hin, um dort jemanden zu verkloppen.
    Es war nur im Kontext gemeint, das Handy wiederzubekommen, weil bisher ja der Aufwand o2, Eplus und t-Mobile "es nicht zugelassen" hat.
    Wenn alle Netzbetreiber sich anschließen, wären auch die Handykunden etwas sicherer.


    Wenn o2 aber zum Händler geht und dem sagt, das Handy was sie vor 6 Tagen qwqw verkauft haben, dass hat sich aber weder in Konstanz noch in Kiel (bei o2) eingeloggt, weiss o2 auch wo es sich ggf. mit fremder Karte eingeloggt hat.
    Ob der Datenschutz des Diebes gegenüber mich als Vertragspartner nun wirklich so schützenswert ist und ich nach Anzeige gar keine Auskunft als Vertragspartner bekomme, ob meine Handy geortet werden konnte (gerade weil ohne mein Wissen ja offenbar der Händler ja indirekt darüber informiert wird, das mein Handy sich nicht im o2-Netz sondern woanders eingeloggt hat - und wieso darf der Händler das von meinem Handy und damit meinem Nutzungsverhalten wissen und ich selber nicht?) oder o2 einfach weiterhin der Polizei die mithilfe verweigern kann und ich dann Kunde bleiben muss,etc. kann ja fraglich bleiben

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    ... oder o2 einfach weiterhin der Polizei die mithilfe verweigern kann ...


    Ich denke nicht, daß das passiert. Die "Kooperationen" hinter den Kulissen dürften relativ flüssig laufen, nur scheint die Polizei bei Alltagsdelikten wie Handy-Diebstahl nicht die Kapazitäten zu haben, da wird idR die Straftat einfach verwaltet.

  • Und gerade deshalb, wenn der Händler schon mein Nutzungsverhalten ohne mein Wissen erfahren kann ("das Handy hat sich nicht im o2-Netz eingebucht"), wieso sollte o2 mir als Vertragspartner die Auskunft ob und ggf. in welcher Stadt es eingebucht wurde verweigern? Dann kann ich der Polizei, dann zeitnah sagen, wo es ist und die Aktion der Polizei auf die Sprünge helfen, damit es eben nicht einen Monat erst bearbeitet wird eh dort nach anderen Fahndungen erst der Polizist die Untersuchungen aufnimmt.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • "Nutzungsverhalten" ist in dem Zusammenhang aber vielleicht etwas hochgegriffen, oder? ;)


    Der Händler erfährt doch allerhöchstens sehr indirekt über eine Rückforderung, ob du grundsätzlich einmal eingebucht warst, mehr nicht. Wobei ich mich da auch frage, ob es dem Netzbetreiber nicht eher auf das Einbuchen der Simkarte als des Handys ankommen sollte? Wenn das Einbuchen des Gerätes maßgeblich wäre, dann müsste es ja bei den vielen Verkäufen aus Vertragsverlängerungen oder Abschlüssen massenweise Provisionsrückforderungen geben!?

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Wobei ich mich echt frage, wo sich der Klau eines Handys noch lohnt, wenns die Dinger an jeder Häuserecke für 1 Euro gibt.


    Weil ein Handy für nix besser ist als für 1 EUR... :D


    Btw, geht es hier ums Geld machen und beim klauen muss der Täter nun mal nicht seine Daten angeben und nen Euro zahlen, sondern nur mal mit ner Waffe fuchteln oder zuschlagen. Nebenbei gesagt hast Du aber schon recht, auch viele Kriminelle haben gemerkt das die Rente nicht mehr sicher ist und sich lukrativeren Warenfeldern zugewandt. Diese Gesellschaft ist halt "krank"!

    thalabel

  • Wenn ein Händler 100 Handys bei o2 kauft und von diesen 100 tauchen nur 10 via IMEI-Tracking wieder im o2-Netz auf, dann fragt o2 halt mal bei dem Händler nach und fordert ggfs. Vermarktungsprämien zurück.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

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