Dann würde ich sagen, dass alle Kosten die in diesem Fall entstehen, Gegebenenfalls auch die, das GEld zurückzubekommen, zu Lasten 1und1 gehen, weil es ja nie einen Vertrag gab.
1. Die Abbuchung war nicht gerechtefrtigt, da keine rechtsgültige Einzugsermächtigung vorlag.
2. Die Rücküberweisung seitens 1und1 war gut gemeint, hat sich jedoch mit deiner Rückbuchung überschnitten. Pech für 1und1
3. Das Geld was 1und1 zurückgebucht hat, steht dir nicht zu und du musst es 1und1 wieder zukommen lassen. Da (wenn) du absolut Schuldlos in diese Situation geraten bist, kannst du dir den dadurch entstehenden Aufwand von 1und1 ersetzen lassen. (Einklagen wäre schwer aber wenn du was einbehalten hättest von den 40 € beim Rückbuchen hätte 1und1 meines Erachtens nix machen können.
4. Da du jetzt zurückgebucht hast, würde ich alles was nicht von einem Anwalt kommt ignorieren. Ein Inkassobüro ist meistens nur eine Firma die die (vermeintlichen) Forderungen von 1und1 gekauft hat
Ich würde da gar nicht mehr reagieren bis was vom Anwalt kommt und dem dann den Sachverhalt schildern. Zur Zahlung der Kosten des Inkassobüros verurteilen wird dich meines Erachtens kein Gericht der Welt. Wenn die nicht in der LAge sind, den Fall genau zu recherchieren ist das deren problem und sie bleiben auf ihren Forderungen sitzen.