Widerrufsrecht wie handled Ihr das!?

  • Also ich habe jetzt gerade gestern wieder eine Widerruf eines Kunden erhalten.
    Dieser hatte das Handy seiner Mutter gekauft, und möchte nun nach genau 14Tagen widderrufen.
    Displayschutzfolie ist noch drauf, aber das Handy wurde, so wie ich aus der Mail entnehmen kann 2 Wochen lang ganz normal genutzt.
    Berechnet Ihr solchen Kunden dann Wertersatz, oder wie handhabt Ihr das.
    Denn als Neugerät kann man das Teil ja wohl kaum mehr verkaufen.
    Im Prinzip gewährt das Gesetzt hier den Kunden ein Recht was Händler vor Ort nicht gewähren müssen, noch dazu sind die Grenzen recht unklar definiert.
    Mir kommt das bei manchen Kunden auch so vor, hm da bestelle ich doch einfach mal teste das Teil ausgiebig und sende es dann einfach zurück.
    Würde mich über Eure Erfahrungen und Infos wie Ihr sowas angeht freuen.



    gruß markus

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  • :( Das kommt leider öfters vor. Wertminderung wirst du aber bekommen.


    Habe aber auch schon Spezis gehabt die das ganze mit beschädigten Karton, Teile fehlend und dann noch Unfrei zurückgesendet haben.


    Das war leider zudem ein "auf Rechnung" Kunde, welcher nun gar nichts zahlen will.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
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  • Gibts da irgendwelche Richtwerte nach welchen Ihr die Wertminderung berechnet.
    Es geht um genau zu sein um ein S68 welches ich für 133,95€ verkauft habe.
    Mittlerweile ist ja auch mein Verkauspreis gesunken.
    Das heisst selbst wenn es 1A Top zustand wäre, würde ich dieses Teil nur zu einem wesentlich geringeren Preis losbekommen.
    Und wenn es natürlich noch irgendwelche gebrauchsspuren hat dann umso geringer.
    Ich finde die Regelung rein seitens des Gesetzgebers einfach nur als sehr dürftig gelöst, so wie das aktuell der Fall ist.

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  • Im Prinzip kannst du da die Differenz zwischen ehemaligem Verkaufspreis und jetztigem Verkaufspreis nehmen. Also, wenn es nicht mehr als neuwertig zu verkaufen ist auch den entsprechenden Wert, den es verloren hat.


    Wenn du jetzt zum Beispiel nur noch 99 oder 89 Euro dafür nehmen kannst, nimmste halt die Differenz zu dem Preis, den er bezahlt hat als Wertminderung. Soweit ich weiß, müsste der Kunde dir nämlich eine geringere Wertminderung/einen geringeren Schaden nachweisen.


    Ich würde auch prinzipiell die Annahme von unfreien Sendungen in den AGB ausschließen. Unfrei zurückgehen lassen und freie Rücksendung gegen Kostenerstattung anbieten. Andernfalls bei Rechnung inkasso starten oder bei Vorkasse/Nachnahmezahlung halt kein Geld zurückerstatten, wenn der Kunde sich weigert.


    Und den Kunden natürlich nie wieder beliefern.


    Rechnung würde ich auch komplett ausschließen, wir können mit einer 100%igen Ausfallquote bei Gewährung von Rechnungszahlung glänzen. ;)


    Zum Glück haben wir bisher dann doch immer noch die Geräte oder mit viel Mühe Geld bekommen.


    Natürlich alles nur Erfahrungsberichte und meine Meinung und keine Rechtsberatung, denn die gibts nur beim Anwalt. Außerdem keine Garantie für rechtliche Einwandfreiheit/Unanfechtbarkeit oder sonstiges.

  • :) Also wir können bei Rechnungsversand bis jetzt mit einer guten Quote der Bezahlung glänzen.


    Der Kunde der das oben verbrochen hat, da zudem noch ein weiteres Modem, welches er nicht rausrückt bzw. angeblich nie erhalten hat. Nunja ein Kunde mit mom 2 Geräten wo mein Rechtsverdreher sich kümmert.


    Interessant finde ich noch folgenden Fall. Da schreibt einer eine eMail nach 12 Tagen, das er vom 14 Tage Rückgaberecht gebrauch macht und es nächste Woche zurücksendet. Dieses ist nun aber auch schon wieder 8 Tage her.


    :D Mal sehen wann das Modem wieder ankommt.


    :p Wir haben ja dem js-handyshop jetzt auch mal ein Testgerät gesendet. ;) Mal sehen wie es dort läuft?! Wobei Sendungen ins Ausland immer so eine Sache sind.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Man kann bis 100% Minderung verlangen. Brüller: Kunde schickt Nokia 8800 zurück und benutzt den Karton als Umverpackung...:flop:


    Der Kunde darf sich das Gerät anschauen, er darf allerdings nicht telefonieren, Daten draufladen etc. also ähnlich wie beim DOA. Alles andere ist übermässiger Gebrauch, den er auch im Laden nicht hätte machen dürfen.


    Häufig behalten die Kunden dann das Gerät lieber...

  • Hehe
    ich hatte einen Kunden, der sich bei mir ein D800 bestellt hat, übers Wochenende hat er es schön benutzt, beim feiern angegeben (wie ich auf den Fotos im Handy erkennen konnte)
    Monatgs wurde ich angerufen, er möchte es zurückgeben.
    Habe es auch zurückgenommen, doch jetzt wo ich sowas gesehen habe, werde ich sowas nichtmehr machen. Wir machen schon viel aus Kullanz aber als Onlineshop so ausgenutzt zu werden ist echt aller sau.

  • Zurücknehmen schon, aber warum nicht wie gesagt kräftig bei der Erstattung abziehen?
    Telefonieren, SMS, Fotos machen etc. gehen deutlich über eine Prüfung hinaus, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und das ganze wäre Deinem Kunden eine deutliche Lehre.



    Viele Grüße,
    Wolfram

  • Zitat

    Original geschrieben von HWHardware
    Zurücknehmen schon, aber warum nicht wie gesagt kräftig bei der Erstattung abziehen?
    Telefonieren, SMS, Fotos machen etc. gehen deutlich über eine Prüfung hinaus, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und das ganze wäre Deinem Kunden eine deutliche Lehre.



    Viele Grüße,
    Wolfram


    Aber die Fotos waren doch schon drauf, ich habe damit nicht telefoniert... Nein, die SMS habe ich nicht versendet!! Vielleicht hatte vor mir jemand das Gerät schonmal! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Aber die Fotos waren doch schon drauf, ich habe damit nicht telefoniert... Nein, die SMS habe ich nicht versendet!! Vielleicht hatte vor mir jemand das Gerät schonmal! :D


    :D Das kenne ich auch mit DSL Modems/Router.


    Nein, die Kabel haben schon vorher gefehlt! Die Nachfrage im Forum wie man das Kabel verwendet, die nunja ... .


    Die Logdatei vom Modem, da das Modem muss spinnen & die Daten welche noch gespert sind gehört ja auch nicht ihnen, kann ich also verwenden.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
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