Frage zum richtigen Verhalten in dieser Verkehrssituation

  • Zitat

    Original geschrieben von Cocho
      oli-haas


    Korrekt! Die Polizei nimmt den Unfall auf und kann ein Bussgeld (in den meisten Fällen tut sies auch) aussprechen (z.B. Vorfahrt missachten usw.). Die Schuldfrage und ob eine Teilschuld vorliegt entscheidet nicht die Polizei.

    Und warum wird bei der Unfallaufnahme ein Verwarnungsgeld kassiert, wenn die Polizei nicht entscheidet, wer der vermeintlich Schuldige ist?
    Vor Ort legt erst mal die Polizei fest, wer Unfallverursacher ist, und wer mit deren Entscheidung nicht einverstanden ist, muß eben seinen Rechtschutz bemühen!


    Edit:

    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Ist wie beim Fussball ;) nach einer roten Karte entscheidet der Schiedrichter auch nicht darüber wie lange der Spieler gesperrt wird :D

    Das nicht, aber der Spieler ist trotzdem erst mal aus dem Rennen, und wenn dadurch das Spiel verloren wird, kann Wochen später auch kein Richter mehr helfen! :D

  • Sollte es zu einem Unfall kommen sieht man sofort ob der/die jenige geblinkt hat oder nicht, da zerstoßene Blinklichter die eben erst in Gebrauch waren ein anderes Aussehen aufweisen wie welche die nicht betätigt wurden.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Und warum wird bei der Unfallaufnahme ein Verwarnungsgeld kassiert, wenn die Polizei nicht entscheidet, wer der vermeintlich Schuldige ist?
    Vor Ort legt erst mal die Polizei fest, wer Unfallverursacher ist, und wer mit deren Entscheidung nicht einverstanden ist, muß eben seinen Rechtschutz bemühen!


    Naja, das hängt davon ab. Ich hatte einen Unfall auf der AB, weil ein LKW ohne zu blinken die Spur gewechselt hat. Er hat erstmal ein Bussgeld bekommen für das Wechseln der Spur. Das ich mit 180 unterwegs war hat darauf wenig Einfluß. Wer in diesem Falle nun wieviel Schuld hat klärt im Zweifelsfall nicht die Polizei sondern ein Gericht.


    Die Polizei entscheidet aber auf keinen Fall über Recht und Unrecht. Sie nimmt alles auf, verlangt Bussgelder für offensichtliches Fehlverhalten (Vorfahrt missachtet oder so). Oft ist die Schuldfrage ja klar, aber wenn nicht entscheidet das nicht die Polizei.


    bastian

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Ist wohl so gemeint wie du es interpretierst. Sonst wäre die Diskussion wohl auch nicht notwendig ;)


    Kannst du das mal erklären? Wie kann es denn da zu einem Unfall kommen?


    Ich hatte Stopp abgeschlosen blinkte rechts, der Herr blinkte gar nicht (hätte links blinken müssen) dachte er fährt geradeaus und verlässt die Vorfahrtsstraße, ich fuhr dann an und BUMS!

  • @sebsatian_s und hirschi:


    Das Urteil ist "Höherinstanzlich", allerdings weis ich nicht, ob OLG oder sogar BGH.


    Ich werde Samstag im Workshop mal fragen.


    Die Polizei stellt grundsätzlich den UnfallVERURSACHER nach Beweis-/Aktenlage fest, dein Rechte sind davon unbenommen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Hast Du jetzt mal das AZ Timba?


    Habe da gerade nur zwei Urteile gefunden:


    OLG Hamm sagt, man darf sich nicht allein aufs Blinken verlassen, Schadenshaftung von 1/3 für den nichtabbiegenden Blinker.


    AG Herbron sagt, dass wenn man blinkt und bremst andere Verkehrsteilnehmer davon ausgehen können das man tatsächlicht abbiegt.


    Denke aber auch das es sehr davon abhängig ist wie die Situation tatsächlich gewesen ist. Mal abgesehen davon das man das "Der andere hat aber geblinkt" erstmal als Schutzbehauptung sehen kann.


    CH

  • Re: Frage zum Fahrverhalten



    Wenn kein Schild stand, gilt doch rechts vor links.
    D.h. Nr. 6 musste Vorfahrt haben und die Frau hat die Vorfahrt dann missachtet.
    Ob Nebenstraße oder Hauptstraße ist übrigens irrelevant.
    Solange kein abgesenkter Bordstein vorliegt.


    Anders sieht es aus, wenn sie Vorfahrt hatte, z.B. durch ein Vorfahrtsschild angezeigt.
    Dann trägt Nr. 6 die Schuld.
    Ob sie eine Teilschuld wegen falscher Fahrtrichtungsanzeige bekäme, dass ist eine Frage des Gerichtes.
    Fakt ist aber, will man sowelche Situationen vermeiden, dann wartet man lieber ab, anstatt direkt in die Kreuzung reinzubrettern.
    Dann kann man auch nicht auf eine falsche Fahrtrichtungsanzeige reinfallen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von f l a m 3
    Sollte es zu einem Unfall kommen sieht man sofort ob der/die jenige geblinkt hat oder nicht, da zerstoßene Blinklichter die eben erst in Gebrauch waren ein anderes Aussehen aufweisen wie welche die nicht betätigt wurden.


    aha? das klingt ehrlkich gesagt ziemlich skurril?! :confused:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von f l a m 3
    Sollte es zu einem Unfall kommen sieht man sofort ob der/die jenige geblinkt hat oder nicht, da zerstoßene Blinklichter die eben erst in Gebrauch waren ein anderes Aussehen aufweisen wie welche die nicht betätigt wurden.


    Also, das würde ich doch gerne mal näher erklärt bekommen!


    Und auch das Aktenzeichen vom dem Timba69 spricht würde mich stark interessieren.


    Mittlerweile sollte es sich ja auch bis zum letzten Führerscheininhaber rumgesprochen haben, daß man sich in der hier genannten Situation tunlichst nicht auf Fahrtrichtungsanzeiger oder Handzeichen verlassen sollte.


    J

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