Frage zum richtigen Verhalten in dieser Verkehrssituation

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Ich habe in der FS gelernt und auch später noch öfters gelesen, daß man sich auf das Blinken nicht verlassen darf/sollte...


    ... und wenn es dann Aussage gegen Aussage steht hat man eh schlechte Karten. Aufs blinken kann man sich nicht verlassen (erleb ich selbst fast täglich).


    gruß

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • SCNR....


    Also hat es doch was Gutes, wenn man eh nie blinkt - dann kommen so Situationen erst gar nicht vor :D :D :D

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • ...Möp, nach einem neuen Gerichtsentscheid (gerade gestern in der Uni gehört; allerdings weis ich nicht mehr, ob Höchstrichterlich) kann und muss dem "Blinkenden" eine Fahrtrichtungsänderung unterstellt werden.
    Sollte der/diejenige nicht abbiegen, so ist er/sie alleiniger Unfallverursacher.


    Sollte ich das Aktenzeichen finden, reiche ich es sofort nach.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Frage zum Fahrverhalten



    Sie hätte eine Mitschuld getragen bzw. die ganze Schuld, denn sie hat geblinkt.
    Ist mir mal an einer abknickenden Vorfahrt passiert, dort hat die Person nicht geblinkt (also gerade aus) und bog dann doch ab, es hat geknallt und der Herr war voll Schuldfähig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...Möp, nach einem neuen Gerichtsentscheid (gerade gestern in der Uni gehört; allerdings weis ich nicht mehr, ob Höchstrichterlich) kann und muss dem "Blinkenden" eine Fahrtrichtungsänderung unterstellt werden.
    Sollte der/diejenige nicht abbiegen, so ist er/sie alleiniger Unfallverursacher.


    Sollte ich das Aktenzeichen finden, reiche ich es sofort nach.


    Interessanterweise habe ich neulich von einem Urteil gelesen, indem die Schuld der Rausfahrende hatte. Trotz blinken muß man damit rechnen, dass derjenige nicht abbiegt.


    Und zu dem Einwurf, dass die Polizei die Schuldfrage vor Ort klärt: das stimmt definitiv nicht. Für Schuldsprüche ist in Deutschland die Judikative zuständig und nicht die Exekutive - also die Gerichte. Die Polizei kann vielleicht eine Einschätzung abgeben, aber mehr nicht.


    bastian

  • Kann mir wer erklären, weshalb das auto mit den blauen pfeilen als linkskommender nicht nachrang hat?
    oder bedeutet 'hauptstraße' gleichzeitig 'vorrangstraße'?

    !ND - E71

  • Zitat

    Original geschrieben von !ND
    Kann mir wer erklären, weshalb das auto mit den blauen pfeilen als linkskommender nicht nachrang hat?
    oder bedeutet 'hauptstraße' gleichzeitig 'vorrangstraße'?


    Ist wohl so gemeint wie du es interpretierst. Sonst wäre die Diskussion wohl auch nicht notwendig ;)

    Zitat

    Original geschrieben von forenxx
    Ist mir mal an einer abknickenden Vorfahrt passiert, dort hat die Person nicht geblinkt (also gerade aus) und bog dann doch ab, es hat geknallt und der Herr war voll Schuldfähig.


    Kannst du das mal erklären? Wie kann es denn da zu einem Unfall kommen?

  • oli-haas


    Korrekt! Die Polizei nimmt den Unfall auf und kann ein Bussgelb (in den meisten Fällen tut sies auch) aussprechen (z.B. Vorfahrt missachten usw.). Die Schuldfrage und ob eine Teilschuld vorliegt entscheidet nicht die Polizei. Ist wie beim Fussball ;) nach einer roten Karte entscheidet der Schiedrichter auch nicht darüber wie lange der Spieler gesperrt wird :D

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