Frage zum richtigen Verhalten in dieser Verkehrssituation

  • Hallo


    mir ist heute fast ein unfall passiert. Als ich aus der nebenstraße nach links in die hauptstraße einbiegen wollte kam mir ein anderes auto entgegen. Sie wollte in die strasse rein wo ich rasu kamm blinke also rechts, da bin ich losgefahen aber sie fahrt einfach gerade aus und hätte mich fast gerammt und hupt auch nocht unverschämt.


    Wer ist dann der unfall versacher gewesen ich oder sie?


  • Du wärst Schuld, weil Du die Vorfahrt misachtest hast (es sei denn es wäre rechts vor links). Es hätte sein können, daß sie nicht in die Straße wollte, sondern nach der Einmündung rechts an den Straßenrand wollte und daher geblinkt hat. Ob Mitschuld? Glaube ich kaum, da auch schwer zu beweisen. Außerdem ist eine Misachtung der Vorfahrt schwerer zu bewerten als falsches Blinken.

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  • Re: Frage zum Fahrverhalten


    Zitat

    Original geschrieben von Nr.6
    Hallo


    mir ist heute fast ein unfall passiert. ..................
    Wer ist dann der unfall versacher gewesen ich oder sie?



    Theoretisch wäre sie schuld, aber andererseits kann man meistens anhand der Geschwindigkeit abschätzen, ob jemand vor einem abbiegen will, oder aus Dusseligkeit vergessen hat, den Blinker auszumachen. Vielleicht wollte die gute Frau ja unmittelbar hinter der Einmündung rechts ranfahren, und hat aus Versehen den Blinker zu früh betätigt. Aber auch in diesem Fall hättest Du keine Schuld!


    Edit: Aber Mutmaßungen von Hobbyjuristen eines Forums helfen da nicht weiter, wer schuld hat, entscheidet die Polizei vor Ort!

  • Hallo


    WEnn ich sehe sie will auch in die straße aus der ich komme kann ich ja losfahren ohne einen zubehindern. Sie hat halt falsch geblink. Sie blinke rechts ist aebr witer gerate aus gefahen. Und das war die einzige möglihkeit rechts abzubiegen.

  • So, weil es hier immer so lustige Mindermeinungen gibt:


    Er wäre natürlich schuld gewesen, er hat die Vorfahrt zu achten. Ob sie durch das Blinken eine Mitschuld bekommen hätte, mag dahingestellt sein.


    Grüße Rabb


    P.S.: Und gleich kommt wahrscheinlich der nächste, bei dem sie wieder schuld ist.... ;-)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Mit der Art der Straße hat das wenig zu tun. Außerdem dürfte "Nebenstraße" kein verkehrsrechtlicher Begriff sein. Es geht um die Vorfahrtsregelung.
    Wenn sie falsch blinkt, könnte ich mir aber eine Teilschuld schon vorstellen. Allerdings bleibt die letztendliche Sorgfaltspflicht allergrößtenteils bei Dir.
    Mal googeln, wie in ähnlichen Fällen entschieden wurde?


    Was ich aber mal wieder lustig finde, ist die Reaktion der guten Dame. Selbst einen Fehler machen, aber sich tierisch über andere aufregen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • @Admins: Das wäre was für eine Umfrage! :D

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  • Ich habe in der FS gelernt und auch später noch öfters gelesen, daß man sich auf das Blinken nicht verlassen darf/sollte...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

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