ZitatOriginal geschrieben von eviltom
Ich denke, wenn Du Dein Schleudertrauma ärztlich belegen kannst, wird es ebenfalls Schmerzensgeld geben.
Für leichte Körperverletzungen, und das HWS zählt im Normalfall dazu, gibt es seit der Reform des Schadensersatzrechts, die zum 1.8.2002 in Kraft getreten ist, kein Schmerzensgeld mehr.
ZitatKenne mich damit zwar nicht aus, habe aber mal gehört, dass es geschickter ist, auf einen Mietwagen zu verzichten und sich lieber von Bekannten ein Auto für die Zeit zu leihen oder per ÖNV zu fahren, da kriegt man dann das Geld, das man sonst für nen Mietwagen gezahlt hätte.
Mietwagenkosten gibt es nur, wenn du diese auch belegen kannst, d.h. tatsächlich einen Mietwagen genommen hast. Anders verhält es sich mit dem Schaden an deinem Pkw. Den bekommst du ersetzt, egal, ob du ihn reparieren lässt oder nicht.
Zappi