Urteil: Geschäftlich gesammelte Bonusmeilen dürfen nicht privat genutzt werden

  • [URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,410947,00.html]Spiegel[/URL] meldet gerade, daß dienstlich erworbene Meilen nicht privat genutzt werden dürfen.

    Zitat


    Schlechte Nachrichten für berufliche Vielflieger: Auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmeilen dürfen nur privat genutzt werden, sofern es der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt. Dies entschied heute das Bundesarbeitsgericht.
    Zur Begründung erklärte das Bundesarbeitsgericht, wer Geschäfte für einen anderen führt, müsse alles, was aus den Geschäftsbeziehungen resultiert, dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der Kläger habe nur deshalb Vorteile durch die Bonusmeilen erhalten, weil er für seinen Arbeitgeber viel mit dem Flugzeug unterwegs gewesen ist.


    Ich begrüße das Urteil. Wie seht ihr das?

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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • Ich verstehe den Sinn hier nicht, ist doch eindeutig das die Bonusmeilen dem Arbeitgeber gehören!

  • Ist mir auch nicht so ganz klar, wie es hier jemals irgendwelche Unklarheiten geben konnte bzw. wie irgend jemand, der bei halbwegs klarem Verstand ist, auf die Idee kommen kann, dass solche Meilen privat genutzt werden könnten, ohne dass der AG dem ausdrücklich zugestimmt hat...


    :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ist mir auch nicht so ganz klar, wie es hier jemals irgendwelche Unklarheiten geben konnte bzw. wie irgend jemand, der bei halbwegs klarem Verstand ist, auf die Idee kommen kann, dass solche Meilen privat genutzt werden könnten, ohne dass der AG dem ausdrücklich zugestimmt hat...


    :confused:


    Begründung des Klägers:

    Zitat


    Die ihm von der Lufthansa zugestandenen Bonusmeilen stünden in keinem rechtlichen Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis und seien auch nicht als Einkommen zu bewerten. Die Airline gewähre Vorteile aus dem Bonusprogramm gerade nicht dem Auftraggeber der Flugreise, sondern wolle diese Vorteile ausschließlich dem vielfliegenden Fluggast zukommen lassen.


    Wie schon bemerkt: absurd.

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  • Na, vermutlich stammt der Kläger aus einem Unternehmen wie einem großen Automobilbauer beheimatet in nördlicheren Gefilden dieses Landes, wo es zur normalen Geschäftspolitik gehört, dass Geschäftliches und Privates vermengt wird :D Und der hat sich halt über die Regelung, die Bonusmeilen auf einmal melden zu müssen gewundert und hat einfach mal geklagt, was dem AG denn einfiele ;)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Na, vermutlich stammt der Kläger aus einem Unternehmen wie einem großen Automobilbauer beheimatet in nördlicheren Gefilden dieses Landes


    Nein...


    "Der Kläger ist seit 1975 als kaufmännischer Angestellter bei der Beklagten, einem Unternehmen der industriellen Mess-, Steuer- und Regeltechnik mit hohem Exportanteil beschäftigt..."


    Quelle: http://www.verdi-bub.de/urteile/vorschau/archiv/2006_04_11b


    Merke nicht immer wenn sich irgendein Mitarbeiter die Taschen füllen will ist ein Autokonzern mit 2 Buchstaben beteiligt :D

  • Der arbeitet seit 31 Jahren bei der Firma, ist mittlerweile Verkaufsleiter und verklagt die dann wegen so´n paar Bonusmeilen??? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von tentacle
    Der arbeitet seit 31 Jahren bei der Firma, ist mittlerweile Verkaufsleiter und verklagt die dann wegen so´n paar Bonusmeilen??? :confused:


    es ging imho um Meilen im Wert von mehreren Tausend EUR

  • Also wir gestatten unseren Arbeitnehmern das auch nicht, und das findet jeder nachvollziehbar, da es sich um einen Rabatt handelt und dieser hat dem zuzufliessen.

  • Das Problem ist vorallem ziemlich verzwickt.


    Und zwar.


    Bonusmeilen sind kaum für geschäftliche Flüge zu verwenden. Von daher haben sich Arbeitgeber da auch oft garnicht drum gekümmert.


    ABER. Überlassen sie die Meilen einfach so dem Arbeitnehmer, könnten Finanzamt und Sozialversicherungen auf blöde Gedanken kommen.


    Stichworte: verdeckte Lohnausschüttung, Lohnsteuerhinterziehung, Sozialbeitragshinterziehung.

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