[URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,410947,00.html]Spiegel[/URL] meldet gerade, daß dienstlich erworbene Meilen nicht privat genutzt werden dürfen.
Zitat
Schlechte Nachrichten für berufliche Vielflieger: Auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmeilen dürfen nur privat genutzt werden, sofern es der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt. Dies entschied heute das Bundesarbeitsgericht.
Zur Begründung erklärte das Bundesarbeitsgericht, wer Geschäfte für einen anderen führt, müsse alles, was aus den Geschäftsbeziehungen resultiert, dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der Kläger habe nur deshalb Vorteile durch die Bonusmeilen erhalten, weil er für seinen Arbeitgeber viel mit dem Flugzeug unterwegs gewesen ist.
Ich begrüße das Urteil. Wie seht ihr das?