Alte Masche in "etwas" neuem Gewand....kam schon auf Akte usw. Aber fast so dumm wie sein Geld per Western Union um die Welt zu schicken. Trotzdem bitter für die Geschädigten wenn man das so liest
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Neues Auto - Altes Auto
*ThreadAbstaub*
Ich denke das mein "Problem" hier gut rein passt. Ich bekomme in den nächsten Wochen ein neues Auto. Da das Ankaufangebot des Händlers eher so lala ist, wollte ich den Wagen privat selbst verkaufen. Damit ich das mache kann, muß ich den Neuen erstmal haben, da ich für meine Arbeitsfahrstrecke einen fahrbaren Untersatz benötige.
Wie funktioniert das mit der Versicherung des neuen Autos, da ich ja zeitgleich noch ein Auto habe. Muß das dann bis zum Verkauf in einer Art Zweitwagenversicherung (u.U. zu schlechteren Konditionen) laufen oder gibts für sowas wie eine Art Übergangsfrist. Das das neue oder auch der alte Wagen 1~2 Wochen bis zum Verkauf die gleiche Einstufung erhalten?
Die Sache mit der Zulassung und dem Kennzeichen beim Weiterverkauf, ist hier ja schonmal durchgekaut wurden (Auto im zugelassenen Zustand weitergeben). Hat sich seitdem rechtlich was verändert?Danke schonmal Kai
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Hallo Kai,
die Versicherungen sind in der Regel so kulant für einen überschaubaren Zeitraum (ca. 4 Wochen) für beide Fahrzeuge den gleichen Schadensfreiheitrabatt einzuräumen. Kann man ja telefonisch abklären.
Um auf Nummer Sicher zu gehen wegen der Fahrzeugübergabe und eine evt. Höherstufung im Versicherungsfall zu vermeiden, hab ich dem Käufer nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und Übergabe des Kaufpreises, Kfz-Schein, -Brief und Schilder übergeben. Er hat das Fahrzeug umgemeldet und hat danach mit neuen Schilder, Fahrzeug und Schlüssel bei mir abgeholt. Er war zwar nicht begeistert, hat es aber trotzdem gemacht.
Alternative 2:
Ihr fahrt nach Vertrag und Geldübergabe gemeinsam zur Zulassungstelle. Du meldest das Fahrzeug ab. Der Käufer darf gemäß StVZO am selben Tag noch auf dem kürzesten Weg noch nach Hause fahren (Versicherungschutz besteht ja noch bis 24 Uhr)Alternative 3:
Ihr vereinbart einen Termin für die Übergabe. Du meldest vorher ab und erkommt mit Kurzzeitkennzeichen zu Dir und holt das Fahrzeug ab. Die Unsicherheit dabei ist, wenn er nicht kommt hast Du ein abgemeldetest Fahrzeug stehen, das sich schlechter verkaufen läßt.
Gruß Fran
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Die Alternative 3 fällt schon aus dem Grund raus, das das Auto auf öffentlichen Grund steht. Abgemeldet habe ich dann so eine nette rote Plakette am Auto. Na mal schaun.
Danke Kai
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Alternative 2 geht afaik nicht. Glaub die Fahrstrecke ist da sehr beschraenkt, ein Auto ohne Zulassungsplakette jetzt 350km ueberfuehren wird nicht zuelaessig sein. Und auch wenn die Haftplfichtversicherung zahlen muesste und wuerde, gaebe das mit der Kaskoversicherung Aerger.
Ich faende Alternative 3 am sichersten. Bei einem Anwohnerparkplatz in einer Wohnsiedlung wird dir niemand so schnell eine Abschleppplakette verpassen. Dazu muesste das Auto schon monatelang rumstehen das sich Anwohner beschweren.
Was anderes waere ein offentliches Parkhaus oder Grossparkplatz wo routinemaessig alle paar Stunden Kontrolleure kommen.
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