senderlisteffm: Das ist total Humbug, was du erzählst.
Die sog. Haftpflicht-Nachversicherungspflicht ist gesetzlich geregelt und hat den Sinn, das niemand ein Auto ohne KFZ-Haftpflicht verkauft bzw. kaufen sollte/könnte, ausser es ist
a) abgemeldet
oder
b) vorsätzlich ohne Versicherung verkauft worden.
Das deine Versicherung korrekt abrechnet ist auch richtig; sollte jedoch der neue Eigentümer/Besitzer mit dem Auto schuldhaft einen VU verursachen wird immer erst deine Versicherung in Anspruch genommen.
Erst im Zuge des Regresses wird dann auf den neuen Eigentümer zugegriffen.