Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?

  • senderlisteffm: Das ist total Humbug, was du erzählst.


    Die sog. Haftpflicht-Nachversicherungspflicht ist gesetzlich geregelt und hat den Sinn, das niemand ein Auto ohne KFZ-Haftpflicht verkauft bzw. kaufen sollte/könnte, ausser es ist


    a) abgemeldet
    oder
    b) vorsätzlich ohne Versicherung verkauft worden.


    Das deine Versicherung korrekt abrechnet ist auch richtig; sollte jedoch der neue Eigentümer/Besitzer mit dem Auto schuldhaft einen VU verursachen wird immer erst deine Versicherung in Anspruch genommen.
    Erst im Zuge des Regresses wird dann auf den neuen Eigentümer zugegriffen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das deine Versicherung korrekt abrechnet ist auch richtig; sollte jedoch der neue Eigentümer/Besitzer mit dem Auto schuldhaft einen VU verursachen wird immer erst deine Versicherung in Anspruch genommen.


    Das sage ich doch. Aber es interessiert mich nicht, weil es nicht mehr mein Versicherungsvertrag ist! Ich werde auch nicht zurückgestuft, und selbst wenn sie Millionen zahlen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Aber es interessiert mich nicht, weil es nicht mehr mein Versicherungsvertrag ist! Ich werde auch nicht zurückgestuft, und selbst wenn sie Millionen zahlen müssen.


    Zurückgestuft wirst Du nicht, das stimmt. Du wirst hochgestuft. Und genau in dem Fall, in dem der Käufer nach Kauf und Übergabe einen Fremdschaden verursacht und das Fahrzeug nicht ummeldet, also gerade keinen neuen Versicherungsvertrag abschließt. Der nur bei der Ummeldung greift das Abkommen zwischen den Versicherern, dass die neue Versicherung Haftpflichtschäden deckt, die nach Kauf aber vor Ummeldung, also auch vor Abschluss des neuen Versicherungsvertrages verursacht wurden.


    Wenn Du immer noch der Auffassung bist, der Verkäufer sei mit dem Verkauf des Fahrzeugs seinen Versicherungsvertrag los, so wüsste ich - wüssten wir - gerne, wo das stehen soll...

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Das sage ich doch. Aber es interessiert mich nicht, weil es nicht mehr mein Versicherungsvertrag ist!......................

    Im Falle eines Unfalls bist Du, und Deine Versicherung, trotzdem erst mal Ansprechpartner. Die Polizei interessiert nämlich kein Kaufvertrag, sondern was in den Fahrzeugpapieren steht! ;)

  • Daß man hier immer alles belegen muß!


    Zitat

    Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 69 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraftfahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den Käufer über.


    Quelle ADAC

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Quelle ADAC


    Du hast Recht und ich etwas dazugelernt. Der Artikel des ADAC ist sehr informativ. Trotzdem ist es nicht ganz so einfach, wie Du meinst. Ich korrigiere mich wie folgt:


    Der Verkäufer hat nur in den Fällen ein Problem mit einer möglichen Höherstufung, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet und einen Fremdschaden verursacht und
    a) danach nicht mehr zu ermitteln ist (z.B. falsche Namensangabe im Kaufvertrag) oder
    b) der Verkäufer seiner Versicherung den Verkauf nicht umgehend angezeigt hat.


    Hinsichtlich der Versicherungsprämienzahlung hat der Verkäufer in jedem Fall ein Problem, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet.


    edit: Hinsichtlich der KFZ-Steuer gilt für den Verkäufer in etwa das Gleiche wie bei der Versicherungsprämie.

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    b) der Verkäufer seiner Versicherung den Verkauf nicht umgehend angezeigt hat.


    Wer ein Auto verkauft und sich nicht über seine Pflichten informiert und die Veräußerungsanzeige nicht an Versicherung und Zulassung schickt, dem gehört es auch nicht anders!

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Daß man hier immer alles belegen muß!.....

    Wie im richtigen Leben. Für jeden Schei.. muß man sich rechtfertigen, und einen rechtsgültigen Nachweis erbringen! :D :cool:
    Aber nix für ungut, nur so lernt man was neues dazu! :top:

  • senderlisteffm: danke, für die quelle! :)


    übrigens:
    kann man sich irgendwo einen kfz-kaufvertrag runterladen?

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    kann man sich irgendwo einen kfz-kaufvertrag runterladen?


    ich habe sowas schon mal bei mobile.de und autoscout24.de gefunden.


    Beim ADAC gehts auch, da brauch man aber wohl eine Kundennummer

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