Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?

  • Hallo,


    ich will mein Auto privat verkaufen (steht auch im "Biete/Tausche-Forum" - Golf III für 299 Euro).


    Nun meine Frage: Ist es möglich, dass der Käufer einfach mit meinem Kennzeichen weiter fährt, ich lediglich mein Fahrzeug bei der Versicherung abmelde und der Käufer das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle einfach umschreiben lässt?


    ...und bzgl. mit meinem Kennzeichen fahren: Man kann doch im Kaufvertrag festhalten, dass ab sofort der Käufer für alles verantwortlich ist (Datum, Uhrzeit). Der Käufer unterschreibt dies ja mit. Ist das Ausreichend?


    Gruß

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Re: Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Nun meine Frage: Ist es möglich, dass der Käufer einfach mit meinem Kennzeichen weiter fährt, ich lediglich mein Fahrzeug bei der Versicherung abmelde und der Käufer das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle einfach umschreiben lässt?


    Also mein Bruder hat sich letzte Woche ein Auto von privat gekauft und nutzt das Kennzeichen des Vorbesitzers. Weiß jetzt leider nicht, wie die beiden das gemacht haben, aber generell ist es möglich.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Re: Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    ...und bzgl. mit meinem Kennzeichen fahren: Man kann doch im Kaufvertrag festhalten, dass ab sofort der Käufer für alles verantwortlich ist (Datum, Uhrzeit). Der Käufer unterschreibt dies ja mit. Ist das Ausreichend?


    Hi,


    das ist ausreichend.


    Laß Dir unterschreiben ( im Kaufbertrag) das der Käufer den Wagen angemeldet übernimmt, und sich verpflichtet den Wagen schnellstmöglich umzumelden.


    Dazu gibt es im Internet sogar mehrere Vordrucke (Verträge mit dem Zusatz) zum downloaden. Z.B. bei ADAC und Versicherugen


    Gruss


    Ufo

    GD500 / 6110 / 6210 / 6310 / 7250i / 6230 / 6230i / 6280 / E65 / E66 / 5800 / N97 mini / iPhone 4 / Nokia Lumia 800

  • Ja es ist möglich. Jedoch sollte es im Kaufvertrag geregelt werden, dass der neue Besitzer das Auto innerhalb einer gewissen Zeit ummelden muß. Natürlich muß vom neuen Besitzer auch ein Formular unterschrieben werden, das an die Versicherung gesendet wird.

  • super! danke für die antworten! :top:

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Re: Re: Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?


    Zitat

    Original geschrieben von Ufo-2004
    Laß Dir unterschreiben ( im Kaufbertrag) das der Käufer den Wagen angemeldet übernimmt, und sich verpflichtet den Wagen schnellstmöglich umzumelden


    Genau so war es bei meinem Bruder.
    Er durfte noch zwei Tage auf den Namen des verkäufers fahren und musste es spätestens am dritten Tag umgemeldet haben.



    Wobei mir da grad `ne Frage einfällt:
    Was wäre gewesen, wenn mein Bruder innnerhalb dieser zwei Tage den Wagen zerschrottet hätte?
    Wer hätte für den Schaden aufkommen müssen?

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Re: Re: Re: Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?


    Zitat

    Original geschrieben von Schnappi
    Wobei mir da grad `ne Frage einfällt:
    Was wäre gewesen, wenn mein Bruder innnerhalb dieser zwei Tage den Wagen zerschrottet hätte?
    Wer hätte für den Schaden aufkommen müssen?


    ich denke mal, er hätte dafür aufkommen müssen. laut kaufvertrag ist ja dein bruder nun der besitzer und eigentümer. er hatte lediglich zwei tage zeit für die ummeldung. ...was aber nicht heisst, dass er zwei tage auf kosten des vorbesitzers fahren konnte.

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Vorsicht ist Geboten!!!!!!


    Falls der Käufer deines PKW´s mit deinen Kennzeichen einen Unfall oder schlimmer jemanden Tod fahren würde, dann würde erstmal alles auf dich zurück kommen da du der Halter des Fahrzeuges bist. Und auch deine Versicheurng müsste für den SChaden aufkommen, somit würdest du natürlich auch in den Prozenten steigen.


    Außerdem kann ich jedem nur davon abraten das Fahrzeug angemeldet zu verkaufen. Mir ist es nämlich passiert das ich mein angemeldetes Fahrzeug verkauft habe an einen netten Herren. Natürlich habe ich alles im Kaufvertrag dokumentiert. Auch das er verpflichtet ist das Fahrzeug binnen 3 Tagen umzumelden. Ebenfalls habe ich Name und Anschrift vom Perso abgeschrieben. Nur leider hat diese Person den Wagen nicht umgemeldet. Und unter der gemeldeten Adresse wohnte er auch nicht mehr. Es vergingen ca. 7 Wochen bis endlich meine KFZ Versicheurng an das StrvzA eine sogenannte C Anzeige geschickt hat. Somit wurde das Auto zwangs stillgelegt und ich hatte nicht mehr mit der Sache zutun. Nur leider war das ein einzelfall von der Versicherung. Solange die Beiträge nämlich gezahlt sind interessiert die das nicht sonderlich. Bei der Polizei war ich auch gewesen. Habe Anzeige wegen Betruges erstattet. Aber die sagten mir auch das mir nicht Helfen könnten das Auto abzumelden. Da der wagen ja Versichert sei gäbe es keinen Grund den Wagen in die Fandung aufzunehmen. Ich bin froh das die ganze Sache gut ausgegangen ist.


    Das soll nicht heißen das jetzt jeder der einen gebraucht Wagen kauft ein Verbrecher ist und den Wagen nicht abmelden wird. Ich wollte nur mal darauf aufmerksam machen das es eine verdammte Lauferei und Schreiberei ist ein PKW abzumelden ohne Schein und Brief. Von daher würde ich beim nächsten Verkauf den Käufer bitten sich ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Möglich ist es schon, allerdings würde ich sowas nur im Bekanntenkreis machen, wenn überhaupt.


    Ansonsten immer vorübergehend stillegen.


    Ein Auto mit Kennzeichen abzugeben kann immer Ärger machen, wenn der Käufer sich nicht an die Abmachung hält, und das Auto dann doch nicht ummeldet, hat man nur unnötig Ärger am Hals.

  • Ich hatte auch ein Auto samt Kennzeichen verkauft - dürfte November gewesen sein. Im Kaufvertrag war das Übliche geregelt. TÜV und ASU waren abgelaufen, die Versicherung informiert etc. Am 30.12. rief dann die Polizei bei meinem Vater an (Auto war auf ihn zugelassen), ob er nicht etwas vermisse :D Die Typen hatten die Karre jedenfalls auch nicht ab/umgemeldet und sogar inzwischen weiterverkauft :eek: Was weiter passiert ist, weiß ich nicht mehr genau, wir haben nur die Kopie des Kaufvertrags der Polizei geschickt, die durfte sich dann um alles Weitere kümmern.


    So gesehen würde ich die Sache auch über rote Nummernschilder lösen, auch wenn es umständlicher sein mag. Und wer weiß, wer in Berlin für 299 Euro zuschlägt - zumal in Schöneberg :D

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

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