Hallo,
ein Reiseveranstalter hat unsere FeWo- Buchung heute (5 Tage vor Abreise) am Luganer See storniert. In der FeWo gibt es in den kommenden Wochen keinen Strom. Ich vermute aber, dass die Wohnung noch gar nicht fertig ist, obwohl sie schon über ein Jahr im Katalog erscheint.
Der Veranstalter hat uns eine andere, aber mit einem Schlafzimmer weniger und am Comer See angeboten.
Die ist zwar vom Komfort und der Ausstattung ein oder zwei Klassen höher. Das ist uns aber egal, weil wir zum einen an den Luganer See wollen und zum anderen das weitere Schlafzimmer auch wirklich brauchen. Die Lage ist auch eine ganz andere. Luganer See wäre am Seeende, in einem kleinen Städtchen (Ebene) gewesen, am Comer See ist es ein Dorf am Steilhang.
Bisher habe ich nur mit dem Reisebüro telefoniert, das aber aufgrund der Kurzfristigkeit auf Angebote anderer Veranstalter nicht mehr zurückgreifen kann.
Jetzt meine Frage:
Welches Recht haben wir hier, einen wirklich adäquaten Ersatz zu verlangen? In der Nähe ist eine größere Anlage, die sicher noch etwas frei hat. Das wäre aber evtl. für den Veranstalter ein kräftiges Verlustgeschäft.
Auf Rückzahlung des Reisepreises habe ich keine Lust, weil es so gut wie unmöglich ist, so kurfristig und gerade über Ostern noch etwas zu finden.
Wie sehen meine Rechte hier aus?
Danke für Eure Tips/ Erfahrungsberichte.
E.F.