Bekanntheitsgrad von Outbank

  • TAN-Speicherung


    Vielen Dank an EricssonFreak, 2sound.de und hollyj. Sehr nützliche Ausführungen, die hilfreich sind.



    Nun zu den Frage die mir vorgelegt worden sind:


    Es soll erreicht werden, dass die vollständige Nutzung eines beliebigen Handybankingprogramms, sprich die Nutzung aller Funktionen steets und immer völlig vertrgaskonform ist.


    Frage an EricssonFreak:
    Ganz allgemein gesehen, stellt das Fehlen eines Warnhinweises möglicherweise einen Mangel dar, wenn die Funkton ausschließlich geeignet ist um vertragsbrechende Handlungen vorzunehmen oder gegen schriftlich fixierte AGB´s zu verstoßen?


    Warum verbieten eigentlich alle Geldinstitute unisono das Abspeichern von PIN & TAN, wenn die verschlüsselte Ablage doch angeblich sicherer ist??


    Wie ist ein Softwareprogramm zu bewerten das Funktionen bewirbt, die bei Nutzung regelmäßig einen Vertragsbruch und einen Verstoß / eine Mißachtung der unbedingt beachtlichen AGB´s darstellen.


    Es stellt sich die Frage, ob dies mit den Sorgfalltspflichten noch vereinbar ist.


    Wenn z. B. ein Musikdownloadprogramm auch eine Funktion hat mit der man per Tastendruck das DRM entfernen kann, dann ist dieser Teil klar rechtswidrig. Warum sollte dies nicht auch für Handybankingprogramme angestrebt werden??


    Nobel_Consult ist ein Nickname. Absichtlich mit "u" statt mit "a" geschrieben. Die Consaltin ist eine Wortschöpfung meineseits und ja es sind Worthülsen.


    Warum in mehr als einem Forum?
    Wer ein belastbares Ergebins anstrebt ist gehalten sich eine Zweit- oder auch Drittmeinung einzuholen. Zudem wird es von Nobel_Consult als legitim erachtet dieses Thema in mehr als einem Forum anzusprechen, da gegenständlich Outbank auch in mehr als einem Forum present ist und es wennig Sinn macht Fragen zu verlinken.


    Nobel_Consult

  • Re: TAN-Speicherung


    Dann bemühe ich mich mal um - für dich vielleicht überraschende - Antworten.

    Zitat

    Original geschrieben von Nobel_Consult
    Es soll erreicht werden, dass die vollständige Nutzung eines beliebigen Handybankingprogramms, sprich die Nutzung aller Funktionen steets und immer völlig vertrgaskonform ist.


    In Deutschland herrscht Privatautonomie, Verträge binden nur inter partes. Warum also sollte ein Hersteller von Banking-Software sicherstellen, dass die Nutzung seines Programms mit jeglichen Bank-AGB konform ist? Das ist nicht sein Problem, sondern das Problem des Kunden - von dem der Software-Hersteller ja auch nicht weiß welche Bank(en) dieser überhaupt zu nutzen gedenkt. Ich denke, eine vollständige Konformität mit allen Bank-AGB wäre zuviel verlangt. Obendrein würde man dann den Banken die Definitionshoheit über die Sicherheit und den Ablauf von Online-Banking zugestehen, was m.E. auch nicht sein darf: Denn natürlich versuchen die Banken stets, mit für sie vorteilhaften AGB ihre Position komfortabel zu gestalten - und das nicht immer im Einklang mit geltendem Recht ... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Nobel_Consult
    Ganz allgemein gesehen, stellt das Fehlen eines Warnhinweises möglicherweise einen Mangel dar, wenn die Funkton ausschließlich geeignet ist um vertragsbrechende Handlungen vorzunehmen oder gegen schriftlich fixierte AGB´s zu verstoßen?


    Wie schon gesagt: Der Software-Hersteller muss weder die AGB aller Banken kennen noch in vollem Umfang respektieren - was der Kunde mit der Software macht, ist seine Sache. "Ausschließlich geeignet, um vertragsbrechende Handlungen vorzunehmen" finde ich etwas forsch formuliert, da nicht auszuschließen ist, dass eine Bank so etwas mal erlauben wird oder sogar schon erlaubt - kennst du die AGB jeglicher Bank in Europa auswendig?


    Zitat

    Original geschrieben von Nobel_Consult
    Warum verbieten eigentlich alle Geldinstitute unisono das Abspeichern von PIN & TAN, wenn die verschlüsselte Ablage doch angeblich sicherer ist??


    Ganz einfach: Aus Haftungsgründen. Deutlich sichtbar hier der Versuch, das eigene Risiko zu minimieren und auf den Kunden abzuwälzen. Sowas ist gängige, wenn auch schlechte, Kautelarpraxis :D


    Zitat

    Original geschrieben von Nobel_Consult
    Wie ist ein Softwareprogramm zu bewerten das Funktionen bewirbt, die bei Nutzung regelmäßig einen Vertragsbruch und einen Verstoß / eine Mißachtung der unbedingt beachtlichen AGB´s darstellen.


    Wenn z. B. ein Musikdownloadprogramm auch eine Funktion hat mit der man per Tastendruck das DRM entfernen kann, dann ist dieser Teil klar rechtswidrig. Warum sollte dies nicht auch für Handybankingprogramme angestrebt werden??


    Du verwechselst hier Zivilrecht mit Strafrecht: Das Umgehen von Kopierschutzmechanismen ist mit strafrechtlicher Sanktion bedroht, zumindest im gewerblichen Bereich. Im Zivilrecht darf aber jeder tun, was ihm beliebt. Grenze: Die Rechtsgüter der anderen und § 826 BGB. Aber eine sittenwidrige Schädigung der Banken durch den Vertrieb einer Software, die unter anderem das Abspeichern von TANs erlaubt ... Come on!


    Auch mit meinem Taschenrechner mit Memoryfunktion kann ich TANs abspeichern. Sollen die Banken jetzt Texas Instruments abmahnen deswegen? Dazu hätten sie gar kein Recht. Weil ihre AGB keine Gesetze sind. Und nur Gesetze darf man nicht brechen. AGB dagegen schon, wobei das zwar Konsequenzen nach sich ziehen kann - aber nur im Verhältnis der Vertragspartner zueinander. Nicht im Verhältnis Software-Anbieter zu Bank ... Die haben gar keine AGB miteinander vereinbart ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Nobel_Consult
    Es stellt sich die Frage, ob dies mit den Sorgfalltspflichten noch vereinbar ist.


    Quod erat demonstrantum. Der Software-Anbieter hat gar keine Sorgfaltspflichten gegenüber der Bank. Und in seiner Lizenz wird schon etwas á la "Benutzung auf eigene Gefahr" etc. stehen, sonst wäre er schlecht beraten.


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Re: TAN-Speicherung


    Nobel: "Warum verbieten eigentlich alle Geldinstitute unisono das Abspeichern von PIN & TAN, wenn die verschlüsselte Ablage doch angeblich sicherer ist??"


    Mit ein bisschen Nachdenken kann man schon auf die Antwort kommen. Es ist nicht immer unsicherer für den User, aber für die Bank schon.
    Es ist aber doch für ein Unternehmen logisch, die Verantwortung dem Kunden zu überlassen: Sie sagt ihrem Kunden damit: Wenn du weisst, was du tust, dann speicher ruhig deine PIN&TAN, aber du tust dies auf eigenes Risiko.
    Die Bank kann ja dieses Risiko logischerweise auch nicht übernehmen, die weiss ja gar nicht, was auf den Kundenrechnern los ist, noch kann sie den Kunden vorschreiben, welche Software einzusetzen ist.


    Nobel: "Wie ist ein Softwareprogramm zu bewerten das Funktionen bewirbt, die bei Nutzung regelmäßig einen Vertragsbruch und einen Verstoß / eine Mißachtung der unbedingt beachtlichen AGB´s darstellen. "


    Ich bewerte das als sehr gut! Für mich wäre es ein Problem gewesen.
    Meine Geschichte: Ich benutze outbank selten und auch nur privat, wir verwenden geschäftlich das T-Online Programm. Ich habe dort persönlich meine PIN hinterlegt. Unter der Hand hat mir der Bankberater inoffiziell dazu geraten, ich stehe halt nicht jedesmal zur Verfügung wenn Daten abgefragt werden müssen und der Betrieb muss schließlich weitergehen, auch wenn ich auf Reisen bin oder im Urlaub! Zusätzlich soll meine Sekretärin NICHT permanent zur Abfrage der Konten meine PIN benutzen. Bevor Herr Nobel anfängt zu jammern: Ich weiss, das ich da so gegen ziemlich alle Regeln verstoßen habe, aber das habe ich bewusst getan!
    Und dann hatte wir vor ein paar Wochen einer dieser Viren, die einen ausspionieren, trotz aktuellem Norton-Programm! Ich weiss bis heute nicht woher das Biest gekommen ist, aber eins hat mir einer der Spezialisten meiner Volksbank gesagt: hätte ich die PIN jedesmal getippt, dann hätte der Virus diese wahrscheinlich abgefangen und womöglich wäre mein Konto jetzt leer.


    Ich habe also 100%ig für unser Unternehmen richtig gehandelt, auch wenn ich 100%ig gegen die offiziellen Bankregeln verstoßen habe und es war genau richtig so!


    Wenn ich aber hier Ihre Argumente sehe, Herr Nobel, so geht mir der Hut hoch! Schon wieder jemand, der meint, sich profilieren zu müssen gegen die Verantwortlichkeit der Verbraucher. Ich möchte hier in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse, ich sträube mich dagegen, dass aufgrund einer dämlichen denkfaulen Minderheit - gehört Ihr oder Ihre Kundschaft dazu, Herr Nobel? - die Allgemeinheit leiden sollen muss?


    Ich werde übrigens in der nächsten Woche auf Chipkarte umstellen und meine Sekretärin benutzt weiterhin die gespeicherte PIN von T-Online.


    MfG
    F. Eichdorff

  • Danksagung


    Bedanke mich bei EricssonFreak & pro_cec für ihre Einlassungen. Diese sind so ergibieg dass das Thema von mir abschliessend behandelt werden kann.


    Im Übrigen gefallen mir amerikanische Verhältnisse auch nicht.


    MfG
    Ch. Stein

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