So isses, deswegen ja auch gleich in meinem ersten Posting die Aussage:
Ohne den Vertrag zu kennen kann man keine vernünftigen Angaben zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit entsprechender Klauseln machen. Vom Prinzip her hast Du aber Recht, eigentlich sollte es möglich sein einen Lebenspartner bei sich wohnen zu lassen, aber wie gesagt nur vom Prinzip.
CH