Mietvertrag - Trotz Kündigungsausschluss vorzeitig raus?

  • Hallo,


    folgende Situation: Ich bin letztes Jahr in eine Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag wurde ein Kündigungsausschluß von zwei Jahren festgesetzt. Mir wurde allerdings gesagt, dass dies andere Gründe habe und ich natürlich nicht zwei Jahre an die Wohnung gebunden wäre.
    Naja, wie es so kommt, wollte ich nun, nach einem Jahr, aus der Wohnung ausziehen. Plötzlich erinnert meine Vermieterin mich dann doch wieder an die nun geltenden 2 Jahre. Plötzlich ist sie auch von Grund auf eher aggressiv.
    Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass ich einen Nachmieter suche.
    So weit, so gut.
    Da ich vor einiger Zeit Wassereinbruch durch ein Fenster (es war undicht) hatte, ist meine eine Wand etwas braun. Die sollte eigentlich von meinem Vermieter gestrichen werden. (Vermieter und Vermieterin wohnen unter mir). Dieser war wohl gestern da und hat mich nicht angetroffen. (Ich musste länger arbeiten)
    Nun steht heute meine Vermieterin vor der Tür mit einem Pinsel und einem Topf Farbe. Sie bittet mich, es selbst zu streichen, da ich gestern (wir hatten keinen festen Termin für gestern) nicht anwesend war.
    Ich zögere kurz und sie wird sofort pampig. Dann brachte sie das Argument, dass sie bereits seit einem Jahr die Treppe für mich putzt. Ich habe gerade mal in meinen Mietvertrag geguckt und dort steht tatsächlich, dass ich "Bei Bedarf" die Treppe putzen muss.
    Sie hat nie auch mich nur einmal darauf angesprochen und es hängt auch kein Putzplan irgendwo aus. Ich wusste nicht mal, dass sie die Treppe für mich putzt. Ich habe sicherlich kein Problem damit, dies selbst zu tun.
    Naja, als ich dann sagte, dass ich den Mietvertrag eh einer Freundin mal gezeigt habe, die bei einer Hausverwaltung arbeitet, wurde sie schlagartig richtig böse.
    Sie schimpfte, marschierte unaufgefordert in meine Wohnung, stelle die Farbe auf dem Fussboden ab und ging wieder. Ich wollte sie noch besänftigen, aber das scheiterte.


    Nun kamen genau 30 Minuten später potentielle Nachmieter. Denen habe ich die Wohnung gezeigt und diese hatten auch Interesse gezeigt, wollten noch bei der Vermieterin aber erfragen, ob der Garten hinter meinem Haus mitbenutzt werden darf.
    Wir klingeln bei meiner Vermieterin und das Gespräch war ca. wie folgt:
    "Guten Tag, Frau G. Das hier sind eventuelle Nachmieter, die noch eine Frage bezüglich der Wohnung haben. Haben Sie kurz Zeit"?
    Frau G.: "Nein, rufen sie mich Montag an"
    Eventuelle Nachmieterin: "Es ging nur kurz um den Garten, ob..."
    Frau G.: "Der darf nicht benutzt werden!"


    Das war das Gespräch. Wenn das nun immer so geht, habe ich Angst, dass ich keinen Nachmieter finde. :(
    Wie kann ich nun am geschicktesten vorgehen, um aus meinem Mietvertrag zu kommen?
    Schriftlich gekündigt habe ich zum 31.6.


    Ein verzweifelter SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Selbst schuld. Sorry aber im Mietvertrag (und erwachsene Menschen lesen sich Verträge durch BEVOR sie ihre Unterschrift druntersetzen) steht drin 2 Jahre. Nebenabreden (und das steht mit Sicherheit auch drin) haben IMMER schriftlich zu erfolgen. Aber: Auch Nachmieter hat die Vermieterin zu akzeptieren wenn diese objektiv in Ordnung sind und darf dir da keine Steine in den Weg legen.


    Versuche es mal mit dem Lesen des BGB, dort stehen mietrechtliche Dinge drinnen. Manchmal sind Langzeitmietverträge unter Privatpersonen nicht wirksam wegen Verstoß gegen dort aufgeführte Regeln. Ansonsten zum Anwalt, und nicht über die Kosten jammern sondern als Lehrgeld abtun. Wie kann man nur etwas unterschreiben was man sich nicht komplett durchgelesen hat und nicht mit einverstanden ist? :D


    Vorher könntest du noch auf Konfrontationskurs gehen und deiner Vermieterin drohen, daß wenn sie sich nochmal so aufführt (oder generell wirst) du die Mietzahlung sofort einstellst (und die Wohnung verdreckt und verwüstet hinterlässt :D ; selbstverständlich ist das keine Anstiftung zu einer Straftat hier :) ). Die Kaution wirst du dann zwar nicht wiedersehen aber vielleicht hilfts ja....nach dem Motto Feuer mit Feuer bekämpfen :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Rauchen
    Selbst schuld. Sorry aber im Mietvertrag (und erwachsene Menschen lesen sich Verträge durch BEVOR sie ihre Unterschrift druntersetzen) steht drin 2 Jahre. Nebenabreden (und das steht mit Sicherheit auch drin) haben IMMER schriftlich zu erfolgen.


    Gelesen habe ich den Vertrag ja, aber leider habe ich leichtgläubig ihr geglaubt, dass die das aus anderen Gründen rein schreibt. Sie hat dies in Verbindung mit der Mietstaffelung gebracht. Dass das absoluter Quatsch ist, habe ich leider erst zu spät bemerkt :(


    Zitat

    Ansonsten zum Anwalt, und nicht über die Kosten jammern sondern als Lehrgeld abtun.


    Ich denke mal, dass das Lehrgeld meine Privat/Berufs- und Vekehrsrechtschutz zahlt. Oder muss ich dazu auch die Mietrechtschutz haben?


    Zitat

    Vorher könntest du noch auf Konfrontationskurs gehen und deiner Vermieterin drohen, daß wenn sie sich nochmal so aufführt (oder generell wirst) du die Mietzahlung sofort einstellst (und die Wohnung verdreckt und verwüstet hinterlässt :D ;


    Das war eine meiner ersten Ideen :) Aber die zweite war, dann doch lieber sachlich vernünftig vorzugehen.


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Da mußt du deine Rechtsschutz fragen ob die das übernimmt, Anruf schafft Abhilfe :) Das wäre natürlich am praktischsten wenn das alles ein Anwalt übernehmen würde. Außerdem wäre es praktisch wenn deine Nebenabrede mit der Vermieterin noch jemand gehört hätte, dann könnte man Ihr das zumindest auf die Nase binden so als kleine Kriegserklärung. Ich würd mich nicht so rumschubsen lassen, die hat dich 1A verarscht :)


    Gruß
    Rauchen

  • Bei der Itzehoher arbeitet man nicht so lange :) Morgen früh werde ich da gleich mal anrufen.
    Oh ja, ich fühle mich wirklich ziemlich verarscht. Klar, ich bin ein Idiot, dass ich das unterschrieben habe, keinen Zweifel.
    Darf ich eigentlich Freunde hier wohnen lassen? Also ich zahle die Miete weiterhin, aber Freunde ziehen hier ein?
    Ich weiss, dass ihr das gar nicht gefallen würde, aber bevor die Bude leer steht?


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Moin!


    Geh mal zum lokalen Mieterverein. Die haben Vertragsanwälte, die auf Mietrecht spezialisiert sind. Der Beitrag ist günstiger, als wenn Du so zum Anwalt gehst und Du unterstützt damit eine gute Sache, nämlich die Verteidigung der Interessen von Mietern.
    Wir hatten auch mal solche netten Vermieter, die etwas "komisch" waren und der Anwalt hat uns ein paar gute Tips für einen Brief bzw. Argumentationshilfen gegeben.
    Der Beitrag kostete damals glaube ich 50 DM im Jahr und man mußte für 2 Jahre beitreten.

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Darf ich eigentlich Freunde hier wohnen lassen? Also ich zahle die Miete weiterhin, aber Freunde ziehen hier ein?
    Ich weiss, dass ihr das gar nicht gefallen würde, aber bevor die Bude leer steht?


    Eher nein, denn das wird als "Untervermietung" gewertet und ist üblicherweise nicht erlaubt, auch wenn es nicht explizit im Mietvertrag steht.


    Gruß und viel Erfolg,
    Diet

  • Da ich kein Rechtsverdreher bin, kann ich nur folgende Tipps geben:


    Guck halt, dass Du drei potenzielle Nachmieter findest, die Dir schriftlich geben, dass sie die Wohnung zu den entsprechenden Konditionen (entweder Deine jetzige Miete oder was die Vermieterin zur Neuauschreibung möchte) beziehen würden. Zur friedlichen Kooperation bei Nachfragen wirst Du sie nicht zwingen können, wobei die Frage mit der Gartennutzung ja jetzt eh geklärt ist, auch für zukünftige Interessenten :D
    Wie auch immer: wenn sie Dir auch den dritten Nachmieter ablehnt (wie gesagt, diese müssen ihr Interesse schriftlich bestätigen und auch in der Lage sein, die Miete zu bezahlen, etc.), bist Du im Grunde raus. Zumindest war das zu meiner Zeit so. Dann heißt es "Sie haben 3 Leute abgelehnt, jetzt müssen Sie selbst suchen, ich bin raus - samt Zahlungen".



    Noch ein Tipp: wenn die jetzt anfangen rumzuzicken, hilft höfliche Kommunikation weiter. Also z.B. bei sowas wie der Treppe wäre eine kluge Antwort - wie immer im Ich-Stil: "Ich finde es schade, dass Sie mich nicht so mal aufgefordert haben, die Treppe zu putzen. Ich hätte das selbstverständlich gemacht. Mir jetzt im Nachhinein daraus Vorwürfe zu machen, empfinde ich als unfair."
    Und so latente Drohungen bzgl. ungültigen Passagen aus dem Mietvertrag würd ich unterlassen. Zumindest erstmal die Kooperationsschiene fahren, wenn alles nichts hilft, sowas sagen wie "Ich bin sehr daran interessiert, meinen Auszug und die Suche nach einem Nachmieter friedlich zu gestalten. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Sie mir hier Steine in den Weg legen / halte Ihr Verhalten (genau benennen) für eher kontraproduktiv. Wenn wir keinen gemeinsamen Weg finden, sehe ich mich gezwungen, mich über meine rechlichen Möglichkeiten z.B. beim Mieterschutzbund näher zu informieren - was ich sehr bedauern würde. Wie schlagen Sie vor, dass wir weiter vorgehen?!"


    Qapla!

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Dumme Sache, wer lesen kann ist klar im Vorteil, dass hast Du aber sicher selber schon mitbekommen.


    Es ist etwas schwierig Dir weiterzuhelfen ohne den kompletten Vertrag zu kennen (und das wäre auch dann Rechtsberatung die Anwälten vorbehalten ist).
    Aber: Seit der Mietrechtsreform müssen zeitlich befristete Mietverhältnisse nach § 575 BGB mit den dort aufgeführten Fällen schriftlich begründet werden.


    Die Gründe sind § 575 Abs. 1 BGB :
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit


    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige
    seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder
    instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des
    Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will


    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt.
    Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


    Heißt also wenn dies in Deinem Fall nicht geschehen ist hast Du einen "normalen" unbefristeten Mietvertrag mit den entsprechenden gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten. Um Nachmieter etc. müsstest Du Dich dann nicht kümmern.


    Hilft Dir evtl. weiter, ansonsten PN ;)


    CH


    EDIT:
    DUSA
    Das mit den 3 Nachmietern ist ne urbane Legende.
    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1302.htm

  • Leider ist sie wie gesagt eine alte, verbitterte Frau, die nicht argumentiert, sondern bockt.
    Genau das, was du sagtest, habe ich ihe gesagt, dass ich gerne die Treppe putzen würde und damit absolut kein Problem habe. Da sie dazu nichts mehr sagen konnte, ist sie in ihre Wohnung gegangen.
    Aber dennoch werde ich es erstmal weiterhin freundlich probieren. Sie muss ja nicht wissen, dass ich eventuell ebenfalls einen Anwalt kontaktiere.


    ChickenHawk:
    Leider ist das Mietverhältnis im eigentlichen Sinne nicht befristet. Ich habe "nur" einen Kündigungsausschluss. Leider hatte sie einen Mietvertrag von Haus&Grund, der das explizit so ausweist, um das von dir genannte Gesetz elegant zu umschiffen.


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Re: Mietvertrag - Trotz Kündigungsausschluss vorzeitig raus?


    Hast Du eine Staffelmietvereinbarung (Miete erhöht sich nach einiger Zeit AUTOMATISCH ohne Aufforderung des VM)?


    Ansonsten kann sich Dein Vermieter (bei Wohnraum) diesen Kündigungsausschluss sonstwo hinschieben.


    Ich bin selbst u.a. in der WoWi tätig und kann somit die Frage eindeutig beantworten.


    Falls sich Dein Vermieter weiter querstellt: Ab zum Anwalt, Deine Chancen stehen sehr gut!
    Flatty


    PN mir sonst mal, kannst mir ja mal Deinen MV mailen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!