Mietrechtliche Frage, bitte um Tips...

  • Guten Morgen,


    vor einiger Zeit wollte mein (Ex)Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung - die habe ich ihm erstmal verwehrt, mit der Begründung das ich bei den Mängeln (sehr alte und undichte Fenster und Eingangstür) nicht einsehe 70Euro mehr zu bezahlen, da er seit Jahren (Jahrzehnten?) nichts investiert hat.


    Da ich später aber hörte das man zustimmen muß (aber dennoch nicht zaheln - Mietminderung), schickte ich es ab. Zu dem Zeitpunkt wußte ich das ich noch höchstens 6-7 Monate dort wohnen würde...


    Die Zustimmung hat ihn anscheinend nicht erreicht, ich bekam Post vom Amtsgericht... begründete sein Vorgehen als völlig überzogen, da statt zu mahnen er mich ebensogut hätte anschreiben können...


    Das Verfahren wurde daraufhin beendet, da ich ihm ein neues Einverständnis zukommen ließ...


    Gestern traff mich der Hammer (Post vom Amt)- Streitwert etwas über 700Euro - Anwalts und Gerichtskosten zusammen ca. 350Euro !!!


    Muß ich das bezahlen, schließlich ging es nicht um das Eintreiben der Erhöhung (was ja die ca. 700Euro wären), sondern nur um die Einverständnis zur Erhöhung!??


    Habe leider keine Miet-Rechtschutzvers. (die brauche ich nun auch nicht mehr...) sonst wäre ich schon längst beim Anwalt damit.


    Kennt sich jemand von Euch aus?? (Bestimmt! =) )



    Danke und Grüße!


    Artur

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    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Dadurch, dass du dann doch noch der Erhöhung zustimmtest, akzeptiertest Du sein vorgehen. Er kann auf Zustimmung zur Erhöhung klagen.


    Also: Ja, Du musst zahlen.

  • Ciao,


    Horror-Geschichten die die Welt nicht braucht :(


    Man man, ist wirklich so einfach für den Vermieter?
    Wenn man sein Geld als Selbständiger eintreiben will geht das doch auch viel schwerer, oder nicht?


    Glück brauch man wohl nicht mehr wünschen :(
    Aber vielleicht mal eine 1. Beratung beim Anwalt machen, die sollte kostenlos sein.


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Dadurch, dass du dann doch noch der Erhöhung zustimmtest, akzeptiertest Du sein vorgehen. Er kann auf Zustimmung zur Erhöhung klagen.


    Also: Ja, Du musst zahlen.


    So einfach ist das nicht...rechtlich gesehen muß ich ihm die Zustimmung geben (wenn keine Formfehler vorliegen - wie letztes Jahr bereits erhöht etc.)


    Die Zustimmung ist nur nicht angekommen, und statt mir schriftlich zu mahnen - zieht der vor das Amtsgericht!

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    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vito
    ...
    Aber vielleicht mal eine 1. Beratung beim Anwalt machen, die sollte kostenlos sein.
    ...


    Das kann man so nicht stehen lassen.
    Auch Anwälte arbeiten (verständlicherweise) für Geld. Warum sollten sie kostenlos arbeiten und dafür auch noch voll haften? :confused:
    Im Gegenteil wäre dies standeswidrig. Jedoch kann eine verhältnismäßig günstige Pauschale vereinbart werden.
    Die grundsätzlich auch streitwertabhängige Erstberatungsgebühr beträgt im Übrigen maximal 190 Euro zzgl. MwSt.


    Merke: Anwälte arbeiten nicht kostenlos. Dafür haben sie zu lange studiert und darüber hinaus auch zuviele Aufwendungen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Artur
    rechtlich gesehen muß ich ihm die Zustimmung geben (wenn keine Formfehler vorliegen - wie letztes Jahr bereits erhöht etc.)


    Du mußt überhaupt nicht zustimmen. Der Vermieter schickt Dir die Mieterhöhung und Du hast das Recht den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen oder die Mieterhöhung zu akzeptieren oder gegen die Mieterhöhung anzugehen, wegen Wucher oder Verstoß gegen das Mietrecht.


    Das wäre ja noch schöner, wenn der Vermieter die Miete erst erhöhen darf, wenn der Mieter gnädigerweise zustimmt.

  • Tja... Erstberatung für 200,- und mein Beschluss zu ca.300 - ob das lohnt?

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    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Hallo,


    frag auch einfach mal im Forum http://www.123recht.net nach. Dort gibts ein Unterforum für Mietfragen, und dort kann man dir bestimmt auch weiterhelfen.
    Anwaltliche Beratung gibts zwar offiziell nicht (ist ja verboten), aber einige lassen dort recht gute "Hinweise" und allgemeine Infos durchblicken, wenn du verstehst was ich meine ;) Das hilft einem meist schonmal weiter.


    Gruß >> kingpulp.

  • Danke!

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

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