Mietrechtliche Frage, bitte um Tips...

  • Ich würde mir auch einen Anwalt nehmen. Immerhin steht die erfolgte Handlung in keinem Zusammenhang mehr, und man darf dem Gegner nicht unnöttige Kosten auftragen.


    Hier hätte es ein Brief a 55 Cent getan, meinetwegen auch ein Einschreiben für 4€.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vito
    Aber vielleicht mal eine 1. Beratung beim Anwalt machen, die sollte kostenlos sein.


    Auch der erste Einkauf in Deinem Online-Shop ist dann sicher kostenlos, oder? :D


    @ Artur:


    Bei den von elgo genannten 190,- € (Nr. 2102 VV RVG) handelt es sich um eine Maximalgebühr für die Erstberatung eines Verbrauchers, die bei einem Gegenstandswert in der hier genannten Höhe kaum anfallen dürfte.

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