ZitatOriginal geschrieben von DUSA-2772
Aber auch nur, weil / wenn die verschiedenen SK am selben Rechenzentrum hängen Außerdem sind in Hessen alles SI-Sparkassen, sprich, die hängen an der Sparkassen-Informatik.
Münster und Köln sind hingegen verschiedene Verbandsgebiete - da könnte es Differenzen geben...
mal OT:
Daniel, Du kennst dich ja gut aus, dachte immer dass du aus einem anderen "Fach"bereich kommst, so wie Dirk...
Also im Prinzip hat Daniel ja schon alle wichtigen und offenen Fragen beantwortet.
Gruß Gunn
PS
Das könnte noch interessant zu Wissen sein.
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Schufa: Löschung von Einträgen
1. Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch oder veraltet ist, muss er gelöscht werden, es sei denn, die Schufa beweist das Gegenteil. In der Zwischenzeit darf die Schufa die Daten nicht weitergeben.
2. Schufa-Einträge müssen außerdem nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Dazu gehören:
* Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten (sie werden aber auf Nachfrage nur zehn Tage lang bekanntgegeben),
* Kredite nach drei vollen Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung,
* Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte drei Jahre nach der ersten Speicherung. Voraussetzung: Alle berechtigten Forderungen wurden beglichen,
* Kundenkonten des Handels nach drei Jahren,
* Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren; die Löschung hat bereits vorher zu erfolgen, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.