Sorry, wenn ich mich geirrt habe, kam so rüber.
Nichts ist eben so wie es scheint.
Aber als Newbie trotzdem willkommen im Forum.
M.
PS. Tue was, Tipps haste jetzt genug bekommen.
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Sorry, wenn ich mich geirrt habe, kam so rüber.
Nichts ist eben so wie es scheint.
Aber als Newbie trotzdem willkommen im Forum.
M.
PS. Tue was, Tipps haste jetzt genug bekommen.
ZitatOriginal geschrieben von SuNNi
werd mich heute mal in nen O2 bewegen und die mit Fragen bombadieren bzw. den Bares anbieten,falls die mich als Online Kunde überhaupt bedienen! :p
Wieso zahlst du das Geld nicht einfach auf dein Bankkonto ein?!
ZitatOriginal geschrieben von SuNNi
als Online-Kunde steht mir keine Rechnung auf Papier, sondern nur die Online-Rechnung zu...und die einzige Wahl die man hat ist die Einzugsermächtigung als Zahlungsart... :eek:
Wie bereits in anderen Postings erwähnt, kannst Du die Einzugsermächtigung gegenüber O2 in jedem Falle widerrufen, wann immer Du das möchtest. Von Deinem Konto darf dann zunächst einmal nichts mehr abgebucht werden.
Das Problem liegt darin, daß bei Deinem "Online-Vertrag" die Zahlung per Einzugsermächtigung Vertragsbestandteil ist, d.h. Du hast mit O2 vertraglich vereinbart, daß die Begleichung der Rechnungen ausschließlich auf diesem Wege erfolgen wird. Widerrufst Du nun diese Einzugsermächtigung ersatzlos, stellt dies Deinerseits ein vertragsbrüchiges Verhalten gegenüber O2 dar.
Wie O2 darauf reagieren wird, kann ich Dir nicht sagen. Entweder sie lassen sich darauf ein und Du zahlst künftig per Überweisung o.ä., oder sie werden Deinen Mobilfunkvertrag außerordentlich kündigen (was selbstverständlich Schadensersatzforderungen gegen Dich begründen würde).
Wie ebenfalls schon mehrfach erwähnt, läßt sich Dein Problem wohl am einfachsten und nervenschonensten durch eine Einzahlung auf Dein Kundenkonto lösen. Wenn dort zum Zeitpunkt Deiner nächsten Rechnung kein negativer Saldo vorhanden ist (weil Du den Rechnungsbetrag bereits eingezahlt hast), erfolgt natürlich auch keine Abbuchung...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SuNNi
Ich glaube es einfach nicht...:mad:
auf so ne Antwort hab ich ja die ganze Zeit nur gewartet!!!!
schon mal was von Nebenkostenrechnung gehört, mit deren Höhe man nie rechnen kann?????
Ich glaube nicht, dass ich mich hier für meinen Lebensstandart rechtfertigen muss,oder?
ich bin berufstätig,hab mein eigenen Haushalt usw. und bin kein dummer Teeni, der seine Kosten nicht im Griff hat...mein Vertrag habe ich seit knapp vier Jahren und immer konnte ich meine Rechnungen bezahlen,habe ein sehr gutes Ranking bei O2...
aber die Nebenkostenrechnung und die Kosten für eine Beerdigung aufeinmal war eben zu viel...und wenn es mir egal wäre, hätte ich mich ja nicht informiert was ich tun kann!
Ich kann sowohl Dich als auch Autotelefon verstehen. Hier und in anderen Foren finden sich laufend Postings dieser Art. Und meistens ist es die von Autotelefon geschilderte Situation und meistens beschweren sich die Leute wie o2 es nach einer geplatzten Abbuchung wagen kann einfach die Karte zu sperren und Sperrgebühren zu verlangen.
Aber ich glaube, Du bekommst das auf Reihe auch wenn man nach einem Trauerfall meisten den Kopf woanders hat.
PS: Herzlich wilkommen bei TT.
ZitatOriginal geschrieben von SuNNi
aber die Nebenkostenrechnung und die Kosten für eine Beerdigung aufeinmal war eben zu viel...und wenn es mir egal wäre, hätte ich mich ja nicht informiert was ich tun kann!
Sorry, aber das musste jetzt mal raus...!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :mad:
Also ich würde mich trotzdem dem Hinweis auf die Hausbank anschließen. Die sollte ja im Zweifel problemlos den Dispo zeitlich begrenzt erhöhen oder einen kurzzeitigen Überziehungskredit anbieten können. Sonst mußt du dir doch auch noch um alle anderen möglichen Abbuchungen von deinem Konto Gedanken machen, oder?
Mein Beileid wegen der Beerdigung.
ZitatOriginal geschrieben von RA Fries
Wie O2 darauf reagieren wird, kann ich Dir nicht sagen. Entweder sie lassen sich darauf ein und Du zahlst künftig per Überweisung o.ä., oder sie werden Deinen Mobilfunkvertrag außerordentlich kündigen (was selbstverständlich Schadensersatzforderungen gegen Dich begründen würde).
...
Wo steht denn sowas ?? o2 ist doch schnuppe WIE der Kunde zahlt, hauptsache DASS er zahlt , und zwar pünktlich..
In den AGB steht unter 7.3. nur , dass "in der Regel" per Bankeinzug gezahlt wird, aber nicht gezahlt werden muss...
Und deshalb kündigen Sie doch nicht gleich nen Vertrag :confused:
Zitat
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Original geschrieben von SuNNi
werd mich heute mal in nen O2 bewegen und die mit Fragen bombadieren bzw. den Bares anbieten,falls die mich als Online Kunde überhaupt bedienen!
ZitatOriginal geschrieben von Sebian
Wieso zahlst du das Geld nicht einfach auf dein Bankkonto ein?!
Ich denke, dies sind die wichtigsten posts in diesem Strang.
Gruß,
Joe
Hi
Zitat:
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Original geschrieben von Sebian
Wieso zahlst du das Geld nicht einfach auf dein Bankkonto ein?!
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Ich denke mal, das wegen der ausserordentlichen Belastung das nichts bringt das Geld für die Rechnung auf das Konto einzuzahlen, weil in den nächsten Tagen (Anfang April) das Konto sowieso durch andere Lastschriften geplündert wird. Deshalb ist in diesem Falle die Einzahlung direkt auf das O2 Kundenkonto und die Rücksprache mit der Hausbank erforderlich, um Schäden zu vermeiden.
M.
ZitatOriginal geschrieben von jowe
Zitat: Original geschrieben von Sebian
Wieso zahlst du das Geld nicht einfach auf dein Bankkonto ein?!
Ich denke, dies sind die wichtigsten posts in diesem Strang.
Wahrscheinlich ist das Konto schon außerhalb des Dispolimits und die Einzahlung drückt den Kontostand nicht genug unterhalb der Dispogrenze. Fazit: Das Geld ist "weg" und die Bank führt den Abbuchungsauftrag von o2 evtl. trotzdem nicht durch.
Also ambesten im o2-Shop bar bezahlen.
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