Notebook Umtausch (Rechtliche Frage)

  • Hallo,


    es geht um folgendes:


    Am 9.März ist mein "DELL Inspirion 9400" bei mir eingetroffen. Die zwei Wochen Widerrufsrecht sind demnach am letzten Freitag abgelaufen.


    Nun habe ich folgendes Problem:


    Das Notebook hat als Grafikkarte eine Nvidia Geforce 7800Go. Diese erzeugt ständig Grafikfehler d.h. sie ist defekt (dies meint auch DELL).


    Inzwischen bietet Dell jedoch diese Karte überhaupt nicht mehr an, (jetzt weiß ich auch warum) so das ein Tausch nicht möglich ist. Mir wurde dagegen eine ATI Radeon x1400 angeboten. Dieses Angebot werde ich natürlich nicht annehmen da diese Karte in keinster Weise an die Leistung einer 7800go heran reicht.


    Inzwischen bin ich soweit, das ich einfach nur mein Geld zurück will. Denn es kann ja nicht sein das ich hier teures Geld für eine Spitzengrafikkarte ausgebe und im Garantiefall mir eine billige x1400 angeboten wird.


    (Däs wäre ja so als wenn ich mir nen Golf GTI kaufen würde und wenn der Motor kaputt ist würde mir einer mit 75PS eingebaut ;))


    Meine Frage ist nun wie das ganze den rechtlich ausieht? Habe ich ein Recht darauf mein Geld zurück zu bekommen?


    Danke schonmal für eure Hilfe im Vorraus!


    Grüße


    Dread

    Nokia 6700 classic (Vodafone D2)

  • Verlange von Dell eine Nachbesserung, dazu sind sie im Falle eines Defekts verpflichtet. Habe allerdings keine Erfahrung diesbzgl. mit Dell gemacht.

  • Re: Notebook Umtausch (Rechtliche Frage)


    Zitat

    Original geschrieben von Dread



    Meine Frage ist nun wie das ganze den rechtlich ausieht? Habe ich ein Recht darauf mein Geld zurück zu bekommen?


    wenn Dell nicht in der Lage ist dir eine funktionierende Nvidia Geforce 7800Go einzubauen: ja.

  • Re: Notebook Umtausch (Rechtliche Frage)


    Zitat

    Original geschrieben von Dread
    Hallo,


    es geht um folgendes:


    Am 9.März ist mein "DELL Inspirion 9400" bei mir eingetroffen. Die zwei Wochen Widerrufsrecht sind demnach am letzten Freitag abgelaufen.


    Nicht zwangsläufig.


    Die Widerrufsbelehrung in den "DELL Geschäftsbedingungen" genügt nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Textform. Wenn DELL nun erst nach Vertragsschluss ordnungsgemäß belehrt hat, beträgt die Widerrufsfrist abweichend einen Monat ab Wareineingang.


    Vertragsschluss soll laut AGB der Zeitpunkt sein, in dem dem Verbraucher die Annahme dessen Angebots an DELL, also die "Auftragsbestätigung" zugeht.


    Belehrt nun DELL erst im Anschluss an diese Bestätigung bzw. noch später, liegt eine Belehrung nach Vertragsschluss vor. Wobei sich darüber streiten lässt, ob eine Belehrung bei Vertragsschluss (z.B. Annahme und Belehrung in einunderselben email) eine Belehrung nach Vertragsschluss i.S.d. § 355 II 2 BGB darstellt. M.E. schon.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • So hab heute mit DELL telefoniert.


    Bekomme im Anfang Mai eine neues Notebook (wahrscheinlich dann schon das i9500) mit Nvidia Geforce 7900go. Mein altes wird ein paar tage nach Zustellung des neuen abgeholt. Mein Geld hätte ich wenn gewollt auch zurück bekommen. Aber ich finde das mit der 7900go ist ein fairer Deal... :top:

    Nokia 6700 classic (Vodafone D2)

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