eplus Kündigung genau 1 Monat vor Vertragsende nicht anerkannt! - Ist das rechtens!?!

  • Ansonsten immer wieder hilfreich, wenn man erwähnt, wie zufrieden man doch mit EPlus war, gerne auch weiter Kunde sein würde nun aber einen längeren Auslandaufenthalt fürs Studium etc. hätte und man im Ausland Minutenpakete etc nicht nutzen könne und daher der Vertrag daher im Moment nicht benötigt wird. Vielleicht geht ja noch eine Umwandlung in eine Prepaidkarte. Immer freundlich bleiben dann findet sich meist ein Weg ;) . Ansonsten NIE auf den letzten Drücker kündigen! Lieber zu früh, denn Kündigungen können immer zurückgenommen werden!


    CU Karim

  • hey ich hätte da aber auch nochmal eine frage und zwar habe ich (wie auch der andere kollege) verpennt meine kündigung zu verschicken. habe das erst gestern gemacht. mein vertrag läuft im juni 2006 aus also in knapp 2 monaten. was ich nunn wissen wollte werden die den bearbeiten oder nicht? weil ich weiß jetzt nicht ob es mit den 3 monaten oder 1nem monat vorher kündigen geht.


    ich habe gelsen auf


    http://www.xonio.com/features/feature_unterseite_8750391.html


    das es bei eplus mit 1 monat geht.

    was nun 1 monat oder 3 monate ???


    dankeschonmal


  • Wie sollen wir dir das korrekt beantworten können? Schau in deinen Vertrag, in die bei eine etwaigen VVL oder einem etwaigen Tarifwechsel ausgehändigten neueren AGB. Da steht das drin.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ja ich habe mein vertrag seid juni 2004 unnd habe da keine änderungen sprich VVL oder tarifwechsel durchgeführ. ist alles beim alten so wie ich es bekommen habe. bin ich damit noch in den alten AGB´s mit 1 monat ???

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunstrike
    ja ich habe mein vertrag seid juni 2004 unnd habe da keine änderungen sprich VVL oder tarifwechsel durchgeführ. ist alles beim alten so wie ich es bekommen habe. bin ich damit noch in den alten AGB´s mit 1 monat ???


    Das werden dir sicherlich einige aus dem Kopf raus sagen können. Aber schau doch einfach in die dir damals ausgehändigten AGB.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @ Sunstrike


    Ich glaube, da sich die AGB's erst Januar 2006 geändert haben und dein Vertrag ja Juni 2004 abgeschlossen worden ist und du keine VV oder eine TW vorgenommen hast, dass du nur 1 Monat Kündigungsfrist hast.


    Gruß Marcsue

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    c) Du die Kündigung so knapp versendest (hast)


    Einfach nur geil. Nicht nur die Rechtschreibung sondern auch die Zeit wird hier perfekt beherrscht. Wie war das nochmal mit dem "Glashaus" ?


    Michael

  • hey ich habe gerade meine AGB´s durchgelesen. und da steht


    ...verlängert sich jeweils um 12 monate ,sofern es nicht von einem vertragspartner mit einer frist von 1 monat zum ende der jeweiligen vertragslaufzeit gekündigt wird....




    ja somit kann ich 1 monat vor ablauf kündigen.. phhuuu...

  • Zitat

    Original geschrieben von Marcsue
    ...Klar weiß ich wann der Vertrag ausläuft, hättest mal das erste posting lesen sollen!...


    Warum widersprechen sich Dein erstes Posting und die Aussage von eplus dann eigentlich? Hier mal zum Nachlesen:

    Zitat

    § 188 BGB
    Fristende
    Buch 1 (Allgemeiner Teil)
    Abschnitt 4 (Fristen, Termine)


    (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.


    (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

    und der Vollständigkeit halber:

    Zitat

    § 187
    Fristbeginn


    (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.


    (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.


    Danach läuft Dein Vertrag vom 15.04.2004 bis 14.04.2006, dementsprechend ist die letzte Möglichkeit zur Kündigung der 14.03.06 23:59 Uhr gewesen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!