Eine Kündigung per Fax geschickt hat vor Gericht keinen Bestand!
Das ist Fakt!
Aus Kulanz wird es von vielen Providern /Netzbetreibern angenommen, ist aber rechtlich nicht bindend!
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Eine Kündigung per Fax geschickt hat vor Gericht keinen Bestand!
Das ist Fakt!
Aus Kulanz wird es von vielen Providern /Netzbetreibern angenommen, ist aber rechtlich nicht bindend!
Inzwischen werden aber sogar schon
von Gerichten
"auf den letzten Drücker" per Fax geschickte Terminsachen anerkannt,
warum also bitte nicht auch Kündigungen an Mobilfunker ?
ZitatOriginal geschrieben von nodsl
Inzwischen werden aber sogar schon
von Gerichten
"auf den letzten Drücker" per Fax geschickte Terminsachen anerkannt,
warum also bitte nicht auch Kündigungen an Mobilfunker ?
So einheitlich scheint die Rechtssprechung wohl noch nicht zu sein...
ZitatOriginal geschrieben von nodsl
Inzwischen werden aber sogar schon
von Gerichten
"auf den letzten Drücker" per Fax geschickte Terminsachen anerkannt,
warum also bitte nicht auch Kündigungen an Mobilfunker ?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn im Vertrag zwischen Kunden und Mobilfunker für Rechtshandlungen wie etwa eine Kündigung die Schriftform vereinbart worden ist (siehe i.d.R. AGB), dann muss diese Rechtshandlung der Schriftform gem. § 126 BGB entsprechen, um wirksam zu sein.
Damit diese Schriftform gewahrt ist, ist gem. § 126 I BGB die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden erforderlich. Das Fax, das beim Mobilfunker ankommt, ist aber eine bloße Kopie der Unterschrift, erfüllt also nicht die Schriftform. Da es sich aber hier bloß um eine vertragliche, und nicht um eine gesetzliche Formpflicht handelt kann der Mobilfunker die Kündigung trotzdem gelten lassen. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht.
Die Klageeinreichung per Fax hat weder was mit dem vertraglichen Formerfordernis solcher Kündigungen noch was mit Rechtsprechung zu tun. Manche Prozessordnungen sehen eben für Prozesshandlungen die Ausübung per Telefax ausdrücklich vor.
Hallo,
habe gerade mit eplus gesprochen(1000 Nummer aus eplus Netz).
Laut dem Service-Mitarbeiter ist der Fax-Eingang meines Faxes erst am 16.03. Zudem geht mein Vertrag AB dem 15.04; d.h. laut dem Mitarbeiter hätte ich bis 14.03.2006 24h kündigen müssen!
Hat der mich jetzt nur so abgewimmelt und einem "doofen" Kunden zu einem weiteren Jahr "verholfen", oder hätte ich mehr Druck ausüben sollen?
Was würdet ihr mir raten, wie ich mich weiter verhalten sollte?!?
Hat er recht - habe ich keine Chance?!
Sollte ich eine Instanz höher gehen?
Gibt es eine eplus Kundendienst-eMail-Adresse?
?????? :confused:
Danke für eure Hilfe,
Gruß Marcsue
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Marcsue
Hallo,
habe gerade mit eplus gesprochen(1000 Nummer aus eplus Netz).
Laut dem Service-Mitarbeiter ist der Fax-Eingang meines Faxes erst am 16.03. Zudem geht mein Vertrag AB dem 15.04; d.h. laut dem Mitarbeiter hätte ich bis 14.03.2006 24h kündigen müssen!
Hat der mich jetzt nur so abgewimmelt und einem "dofen" Kunden zu einem weiteren Jahr "verholfen", oder hätte ich mehr Druck ausüben sollen?
Was würdet ihr mir raten, wie ich mich weiter verhalten sollte?!?
Hat er recht - habe ich keine Chance?!
Sollte ich eine Instanz höher gehen?
Gibt es eine eplus Kundendienst-eMail-Adresse?
?????? :confused:
Danke für eure Hilfe,
Gruß Marcsue
wie sollen wir Dir helfen, wenn
a) Du selbst nicht weißt wann Dein Vertrag ausläuft
b) Du "doof" falsch schreibst
c) Du die Kündigung so knapp versendest (hast)
Wenn ein Vertrag bis zum 15.04. läuft muss die Kündigung bis 14.03. bei denen auf dem Tisch liegen (Posteingang zählt, nicht etwa Poststempel o.ä.). Zumindest bei einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Du solltest Dir angewöhnen Verträge nicht auf den letzten Drücker zu kündigen.
Damit könnte man einigen Problemen aus dem Wege gehen.
Zudem Kündigungen sofern möglich immer per Fax UND Einschreiben senden.
ZitatOriginal geschrieben von Marcsue
Laut dem Service-Mitarbeiter ist der Fax-Eingang meines Faxes erst am 16.03. Zudem geht mein Vertrag AB dem 15.04; d.h. laut dem Mitarbeiter hätte ich bis 14.03.2006 24h kündigen müssen!
Das klingt sehr logisch.
Wenn ich eine Rechnung schreibe für Jahresentgelte gehe ich genauso vor.
Hallo!
[ ] oder hätte ich mehr Druck ausüben sollen?
[ ] würdet ihr mir raten, wie ich mich weiter verhalten sollte?!?
[ ] habe ich eine Chance?!
[ ] Sollte ich eine Instanz höher gehen?
[X] ich finde mich damit ab daß ich zu doof war die Kündigung rechtzeitig abzuschicken
[X] beim nächsten Mal kündige ich rechtzeitig und schriftlich (Brief)
@ flatie
SchnittenGott
DANKE für eure wirklich konstruktive Meinung und Hilfe. :top:
Rechtschreibfehler können jedem mal passieren - oder?
Klar weiß ich wann der Vertrag ausläuft, hättest mal das erste posting lesen sollen!
Wie gesagt habe ich es versemmelt die Kündigung rechtzeitig abzuschicken!
Muß man noch in einer offenen Wunde bohren?
So sicher war die Sache ja wohl nicht mit dem Eingang der Kündigung da haben sich die Geister in diesem Thread geschieden.
Klar habe ich dazu gelernt - der Fehler passiert mir nicht noch einmal.
Allen Andren danke ich für ihre Tipps!
Schnappi
Hat wohl leider nicht so einfach mit dem Hotti geklappt!
Ich würde nochmal anrufen, vllt. schaut sich der Hottie das Fax mal richtig an (man müsste den Eingang ja eigentl. sehen können).
Zumal es nicht richtig ist, dass die Kdg. am 14.03. 24h hätte da sein müssen. Der 15.03. reicht vollkommen aus!
Zur Not wende Dich nochmal schriftl. an E+, z.B. per Mail an kundenservice@eplus.de.
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