Ich möchte mal ein ganz anderes Argument in die Runde werfen: wo zu brauchst du TK? VK bei einem relativ neuen Auto macht Sinn aber die TK? Wie wäre es mit nur der Haftpflicht?
Brauchst du wirklich einen Schutz gegeb Diebstahl und Wildschaden mit einer Selbstbeteiligung?
Vollkasko oder Teilkasko
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von NadFL
VK bei einem relativ neuen Auto macht Sinn aber die TK? Wie wäre es mit nur der Haftpflicht?
Brauchst du wirklich einen Schutz gegeb Diebstahl und Wildschaden mit einer Selbstbeteiligung?Gegen ersteres vielleicht. Speziell, wenn einen, das allerdings zugegeben geringe Risiko (zumindest in den Gegenden, in denen ich gewöhnlich unterwegs bin) des Totalverlusts, in ernsthafte Schwierigkeiten bringen würde.
Das zweite Risiko versichere ich allerdings trotzdem, da ich sehr häufig im Dunkeln auf Landstraßen unterwegs bin. Und Rehe, Wildschweine und Co. geben bei Tempo 100 immer gleich so häßliche Beulen.
Wenn Wildschäden allerdings wie angedacht mal nicht mehr übernommen werden, dann kündige ich die TK tatsächlich sofort.
-
Zitat
Original geschrieben von NadFL
Ich möchte mal ein ganz anderes Argument in die Runde werfen: wo zu brauchst du TK? VK bei einem relativ neuen Auto macht Sinn aber die TK? Wie wäre es mit nur der Haftpflicht?
Brauchst du wirklich einen Schutz gegeb Diebstahl und Wildschaden mit einer Selbstbeteiligung?Wenn man eine VK abschließt ist dort automatisch eine TK mit drin! Man kann keine VK ohne TK abschließen.
Zur VK generell muss ich erstmal sagen das die nur bei Grober Fahrlässigkeit nicht Zahlt. Alles was Grobfahrlässig ist wie zB über eine Rote Ampel fahren oder den Wagen mit überhöhter Geschwindigkeit zu versemmeln ist nunmal Gesetzeswidrig. Das dann die Versicherung nicht Zahlt sollte sowieso jedem klar sein.
Zum Thema Außland kann ich nur einen Tipp geben. Man sollte dafür den Auslandschadenschutz mit einschließen. Dieser ist nicht Automatisch in der VK mit eingeschloßen und hat auch nichts mit der VK zutun. Den kann man auch vereinbaren wenn man keine VK abschließt.
Und Generell kann ich der Thread Starterin nur Raten eine VK zu vereinbaren. Wenn man das Geld für einen Gleichwertigen ersatz nicht auf hoher Kante liegen hat, gibts da eigentlich keine Diskussionen mehr. Du kannst ja die VK mit einer SB von zB 1000€ vereinbaren. Somit hast du mit Sicherheit einen geringeren Beitrag und dekst dafür Quasi nur einen Totalschaden ab. Bagtellschäden sollte man sowieso nicht über die VK abriegel. Es sei denn man hat in seinem Vertrag schon SF25. Dann hat man nämlich einen Schaden frei.
-
Der momentane Wert des Wages beläuft sich auf ca. 17000€.
Lackschäden durch z.B. unachtsame Radfahrer die ihr Rad gegen deinen geparkten Wagen fallen lassen würde ich auch nicht der Versicherung melden, da man selbst bei 500€ Reparaturkosten um min. 2 Stufen hochgestellt wird. und wenn man mal gegenrechnet (2 Jahre um auf die Stufe zurückzukommen plus das was man dann in Zukunft mehr bezahlt) lohnt es sich nicht.
Wenn ich mir dann auch noch selbst die Frage stelle wie ich Autofahre. Ob ich mich z.B. im Straßenverkehr fahrlässig verhalte oder zu der Gruppe gehöre die eine erhöhte Unfallstatisik auslösen.
Ich bin, auch wenn Selbsteinschätzung mitunter recht schwierig ist, ein sehr moderater und entspannter Autofahrer. Sicherlich mitunter auf der Autobahn mal schneller als erlaubt. Aber ich halte mich nicht gerade für einen Raser oder einen Hitzkopf. Eher für jemanden dessen Kopf beim Fahren noch eingeschaltet bleibt.
Ich bin einfach zu oft auf Deutschlands Straßen unterwegs um mich noch über jeden Mist aufregen zu müssen. Ich kann es nicht ändern (dafür fehlen mir zumeißt die großkalibrigen Argumente) also bin ich eher der der entspannt weiterfährt und der lachende 3. wenn der Drängler von vorhin 2km weiter im Graben liegt und wild schimpfend am Telefon hängt.
Womit sich die Gefahr eines selbstverschuldetet Unfalls doch um einiges senken läßt.Sicherlich kann es auch mich mal treffen. Das will ich nicht ausschließen. Aber meine Risikogruppe ist doch recht gering.
Völlig ohne VK oder TK würde ich nur fahren wenn der Wagen so alt ist, dass ne Versicherung selbst bei nem Totalschaden Geld von mir verlangt *g*.
Was die Mut- oder Böswillige zerstörung meines Autos angeht, so kann man doch auf der anderen Seite auch sagen, dass es ein Einbruchdiebstahl war welcher dann wieder von der TK gedeckt ist.
Es ging mir bei diesem Thread darum die Frage zu klären ob ich das Geld nicht lieber spare und im falle von kleinen Sachen die man der VK melden würde dann aus eigener Tasche bezahle oder ob eine VK so viele Vorteile bietet dass man die fast doppelten Kosten billigend in Kauf nimmt.
Was die Frage angeht was den Wagen so besonders macht. So hat Chevygnon es schon recht treffend gesagt. Ich habe bisher auch nur diese 2 Gruppen von leuten getroffen. Die einen lieben das Design und die anderen hassen es. Für mich ist es einer meiner Traumwagen seit er 2001 vorgestellt wurde. Seitdem träume ich davon ihn mal zu besitzen. und jetzt hab ich die Chance dazu welche ich nicht wieder verpassen will.
Das Design war gewagt als der wagen rauskam und selbst jetzt ist es das noch. Und einen Zweitürer von der Größe eines Mini-Vans mit fehlender B-Säule sieht man nicht alle Tage.HT483
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass ich keine Starter"in" bin.
zum Thema.
Deine idee mit der 1000€ Selbstbeteiligung klingt durchaus gut und dass lass ich grad nochmal durchrechnen.Chevygnon du kannst dann auch wieder aufhören zu lachen.
-
Zitat
Original geschrieben von HT483
ist nunmal Gesetzeswidrig. Das dann die Versicherung nicht Zahlt sollte sowieso jedem klar sein.Ja wann denn sonst? Wenn ich mich an die StVO halte, kann ich mein Auto nicht kaputt machen. Wenn ich aber mein Auto beschädige, habe ich was falsch gemacht und zwangsläufig gegen Gesetze verstoßen.
Früher war die VK eine solche Versicherung für die eigene Unvorsichtigkeit oder Blödheit. Inzwischen ist sie nur noch eine Farce.
-
Zitat
Original geschrieben von karo4ever
Was die Frage angeht was den Wagen so besonders macht. So hat Chevygnon es schon recht treffend gesagt.Dann brauchst Du aber schon erst Recht keine VK. Denn die zahlt den Zeitwert und nicht den Liebhaberwert. Für die Versicherung ist das genauso ein rostender, fahrender Blechklumpen, wie jedes andere Auto auch.
Da solltest du Dir eher schonmal Gedanken über eine Liebhaber- oder Oldtimerversicherung machen, wenn die den Wagen überhaupt nehmen.
-
Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Ich weiß ja nicht wie es bei euch aussieht, aber ein 4 Jahre altes Auto mit knapp 100 tkm runter kann ebenfalls noch um die 20.000 € Wert sein.
Tatsache? :top: Stell dir vor, ein Auto mir dem Alter und der Laufleistung kann durchaus noch ein Vielfaches mehr Wert sein... Aber du hast schon recht, ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Liegt wohl daran, dass ich das Auto nicht kenne und nicht im Traum daran gedacht hätte, dass es noch 17000,- Wert istBei einer solchen Summe würde ich auch VK versichern. Es sei denn es ist ein neues Motorrad
-
Zitat
Original geschrieben von senderlisteffm
Unter normalen Umständen halte ich VK für eine absolut überflüssige Versicherung.Und zwar, was sich die wenigsten Leute bewußt machen, weil sie fast nie zahlt.
bei Rot über die Ampel: grob fahrlässig
Vorfahrt mißachtet: grob fahrlässig
zu schnell gefahren und abgeflogen: grob fahrlässig
Alkohol: sowieso keine RegulierungJeder darf jetzt überlegen, wie man noch sein Auto selbstverschuldet nicht grob fahrlässig kaputt machen kann, wo die dann zahlen und wie hoch der Schaden sein muß, daß sich das mit Rückstufung und SB lohnt.
In Deinem Fall solltest Du's Dir aber überlegen. Die VK zahlt nämlich auch, wenn man im Ausland einen unverschuldeten Unfall hat, die Schadensregulierung aber unzureichend ist.
Darüber sollte man sich bei Vertragsschluß im Klaren sein und, falls man auf solchen Schutz Wert legt, einen geeigneten Versicherer wählen.
Stichwort: Verzicht auf Erhebung der Einrede der groben Fahrlässigkeit.
-
Zitat
Original geschrieben von senderlisteffm
Unter normalen Umständen halte ich VK für eine absolut überflüssige Versicherung.Und zwar, was sich die wenigsten Leute bewußt machen, weil sie fast nie zahlt.
bei Rot über die Ampel: grob fahrlässig
Vorfahrt mißachtet: grob fahrlässig
zu schnell gefahren und abgeflogen: grob fahrlässig
Alkohol: sowieso keine RegulierungJeder darf jetzt überlegen, wie man noch sein Auto selbstverschuldet nicht grob fahrlässig kaputt machen kann, wo die dann zahlen und wie hoch der Schaden sein muß, daß sich das mit Rückstufung und SB lohnt.
In Deinem Fall solltest Du's Dir aber überlegen. Die VK zahlt nämlich auch, wenn man im Ausland einen unverschuldeten Unfall hat, die Schadensregulierung aber unzureichend ist.
Hi,
also ich muss sagen das eine VK sehr gut ist, hatte letztes Jahr einen Unfall mit einem 6 Jahre alten Audi A8, hatte den Wagen gerade 1 Monat und bin dann Nachts von der Strasse abgekommen. Dachte nicht das der Schaden sehr groß ist aber laut Audi war es gleich ein Schaden von knapp 9.000.-Euro, der Sachverständiger der Versicherung kam auf 8700.-Euro.
Wollte erst keine VK abschliessen, nach dem Unfall war ich aber richtig froh.
Ach ja habe mir das Geld auszahlen lassen ( ohne Mwst ) und den Schaden in einer kleinen Werkstatt reparieren lassen für 2600.-Euro !!
Wie viele hier schon gesagt haben, wenn man sich es leisten kann das der Wagen kaputt geht und man sich einen neuen kaufen kann, dann kann man auf die VK verzichten, die TK würde ich aber immer machen !!
Gruß
maretzky
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!