Tchibo: Funk-Tastatur mit optischer Funkmaus für 10 Eur

  • Zitat

    Original geschrieben von Kannis2
    Hab ich die Tchibo-AGB richtig verstanden? Wenn mir das Teil nicht gefällt, könnte ich es kostenlos zurückschicken? Ist ja in anderen Shops oft erst ab 40 Euro Warenwert möglich.
    Und wer trägt im Rücksendefall die Kosten fürs Porto von Tchibo zu mir?



    So ein Quatsch! Du kannst jede Onlinebestellung zurückschicken - nicht nur bei Tchibo, auch bei Tante-Emma-Online.
    Vollkommen egal, wie hoch der Wert ist.


    Die 40-€-Klausel gilt nur für das Porto, sprich bei einem Warenwert unter 40€ trägst Du i.d.R. die kosten.



    Ich finde es ja witzig, wie manche jetzt schon eine etwaige Rücksendung planen, um die 10€ wieder in die Kasse zu kriegen :eek:

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)



  • Vielleicht solltest du das Posting, auf das du versucht hast zu antworten, noch einmal in Ruhe lesen. :p

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  • Man sollte aber 14 Tage Rückgaberecht nicht mit 14 Tage testen verwechseln so wie es einige sicherlich sehen!


    Anschauen ja, aber nicht benutzen! Sonst ist kein Händler verpflichtet das Teil zurückzunehmen.


    Bei Neckermann und co. siehts natürlich anders aus. Zumindest bei Klamotten.


    So wollte ich nur mal erwähnen nachdem ich 2x2 Bestellungen aufgegeben habe... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Man sollte aber 14 Tage Rückgaberecht nicht mit 14 Tage testen verwechseln so wie es einige sicherlich sehen!


    Anschauen ja, aber nicht benutzen! Sonst ist kein Händler verpflichtet das Teil zurückzunehmen.


    Was genau meinst du mit "testen"? Willst du eine Kanne Kaffee auf die Tastatur schütten und Baseball mit der Maus spielen, um die Robustheit der Sachen zu "testen"?
    Solange die Dinge ganz normal benutzt, kann und wird niemand etwas dagegen sagen. Das ist ja der Sinn dieses Widerrufsrechts... daß man eben das, was man normalerweise im Laden machen kann - nämlich ausprobieren - zu hause macht. Und bei Nichtgefallen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
    Daß dieses Vorgehen bei einigen Produkten wie z.B. Lebensmitteln oder CDs und DVDs nicht ohne weiteres geht, dürfte klar sein und wird sich in den AGB finden (wenn nicht, dann gilt es auch da ohne Einschränkung).


    Kurz: Solange man die Geräte nicht über Gebühr beansprucht oder gar beschädigt und das ganze dann in der Originalverpackung zurückschickt, sollte alles klappen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Usul
    Was genau meinst du mit "testen"? Willst du eine Kanne Kaffee auf die Tastatur schütten und Baseball mit der Maus spielen, um die Robustheit der Sachen zu "testen"?
    Solange die Dinge ganz normal benutzt, kann und wird niemand etwas dagegen sagen. Das ist ja der Sinn dieses Widerrufsrechts... daß man eben das, was man normalerweise im Laden machen kann - nämlich ausprobieren - zu hause macht. Und bei Nichtgefallen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
    Daß dieses Vorgehen bei einigen Produkten wie z.B. Lebensmitteln oder CDs und DVDs nicht ohne weiteres geht, dürfte klar sein und wird sich in den AGB finden (wenn nicht, dann gilt es auch da ohne Einschränkung).


    Kurz: Solange man die Geräte nicht über Gebühr beansprucht oder gar beschädigt und das ganze dann in der Originalverpackung zurückschickt, sollte alles klappen.


    Da verdrehst du jetzt aber was.


    In welchem "normalen" Laden um die Ecke kann ich einkaufen und die Ware zurückgeben, bzw. die Ware soagr testen und dann zurückgeben? Das funktioniert i.d.R. nur bei großen Ketten, die diese Möglichkeit freiwillig anbieten, nicht aber beim PC-Händler um die Ecke.


    Und: Nicht das Rückgaberecht im sationären Handel "war zuerst da", so dass im Fernabsatz ein Widerrufsrecht eingeführt werden musste um den Kunden zu schützen, sondern die die meisten stationären Händler bieten diesen Service an, um mit den Fernabsatzverkäufern konkurrieren zu können (da der Kunde natürlich lieber dort kauft, wo er sich problemlos vom Vertrag lösen kann).


    Im Ergbenis hast du aber recht, und Frank nicht: Auch nach einer Kaffeekur kann man den Kaufvertrag über die Tastatur noch widerrufen, bekommt aber u.U. nicht den vollen Kaufpreis ersetzt, da man dem Unternehmer wegen der eingetreten Verschlechterung zum Wertersatz verpflichtet ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Da verdrehst du jetzt aber was.


    In welchem "normalen" Laden um die Ecke kann ich einkaufen und die Ware zurückgeben, bzw. die Ware soagr testen und dann zurückgeben? Das funktioniert i.d.R. nur bei großen Ketten, die diese Möglichkeit freiwillig anbieten, nicht aber beim PC-Händler um die Ecke.


    Ich habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt:


    Mit "ausprobieren" im Laden meinte ich z.B. die Tastatur mal befingern oder die Maus in die Hand zu nehmen. Nicht nach Hause nehmen, ausgiebig testen und dann zurückgeben. ;)
    In vielen Läden wird man sogar, wenn man nett fragt, solche Geräte am Computer selbst ausprobieren können (im Fall der Tastatur und Maus z.B.)


    Da dies beim Fernabsatz nicht möglich ist, muß man als Käufer das Produkt auspacken uns ausprobieren dürfen, sonst macht es ja gar keinen Sinn. An der Verpackung wird man z.B. nicht auf Anhieb erkennen, ob die Tchibo-Tastatur was taugt oder nicht.


    Und das mit dem Kaffee auf der Tastatur stimmt natürlich auch. Auch wenn man in diesem speziellen Fall wohl kaum etwas von den 10 Euro zurückbekommen wird, wenn man das arme Ding so malträtiert. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Henni
    Ausverkauft :D


    Zur Zeit nicht lieferbar ... also es besteht noch Hoffnung ... aber ich hab eh meine 2 Stück :D

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