E-Plus: Kündigungs Problem

  • Wenn ich das richtig verstehe, wurde nur seni T&M 120 in eineun T&M 100 gewechselt - womit die neuen AGB's für den einen Vertrag gelten.


    Abgesehen davon muss man nicht gleich bei jeder kleinsten Änderung (wie Zusammenfassung unter einer KdNr, Taktungswechsel etc.) die neuen AGB's akzeptieren (Hallo o2 :D), sondern nur wenn man in einen der neuen Tarife reinwechselt - in diesem Fall T&M 100.
    Da der T&M 60 offensichtlich nicht gewechselt werden musste (um die Option nutzen zu können), gelten da noch die alten AGB's mit 1 Monat Kündigungsfrist. :)

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Wenn ich das richtig verstehe, wurde nur seni T&M 120 in eineun T&M 100 gewechselt - womit die neuen AGB's für den einen Vertrag gelten.


    Eben nicht der Vetrag von T&M 120 auf T&M 100 hat immer noch eine Kündigungsfrist von einem Monat.


    und glaube es vergessen zu haben habe ich vonT&M 60 auf T&M 50 gewechselt und dieser vertrag läft bis 2007.


    Obwohl ich alles am 25.01 (habe eben nachgefragt bei Eplus) geändert habe

  • Zitat

    Original geschrieben von ploki
    Eben nicht der Vetrag von T&M 120 auf T&M 100 hat immer noch eine Kündigungsfrist von einem Monat.


    und glaube es vergessen zu haben habe ich vonT&M 60 auf T&M 50 gewechselt und dieser vertrag läft bis 2007.


    Obwohl ich alles am 25.01 (habe eben nachgefragt bei Eplus) geändert habe


    Ich vertrete diese Ansicht:


    Da beide Verträge geändert worden sind, und zwar nach dem 1. Januar 2006, gelten damit die neuen AGBs, womit für beide Verträge, weil sie geändert worden sind, ab sofort die dreimonatige Kündigungsfrist Gültigkeit hat. Hierdurch haben sich beide Verträge leider um 12 Monate verlängert. Weil dies bei einem eigenartigerweise nicht der Fall zu sein scheint, muss entweder ein Softwarefehler vorliegen, der eine falsche Aussage ausspuckt, oder du hast einfach nur Glück gehabt und es ist übersehen worden. Daher würde ich zu diesem Vertrag besser nichts mehr mit E-Plus bereden und ihn kündigen, was offensichtlich möglich ist.
    Streitbar bleibt aber, ob man durch ein Telefongespräch stillschweigend die neuen AGBs annehmen kann. Du wurdest ja nicht darauf hingewiesen.
    Soweit ich weiß, werden bei E-Plus ja alle Gespräche mit der Hotline aufgezeichnet, sofern du nicht zu Gesprächsbeginn widersprichst. Im Streitfall, wohl gerichtlich, müsste das entsprechende Tonband vorgelegt werden, nur gelten vor Gericht Tonbänder nicht als Beweismaterial.


    Knackpunkt bleibt also, wodurch oder ob überhaupt die neuen AGSs akzeptiert worden sind.
    Vielleicht kann sich ein Rechtskundigerer als ich dazu äußern? ;)

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Na schon wieder mit dem Hotliner des Vertrauens mündlich Änderungen der AGB abgemacht. :D
    Leider geht das nicht: In den allg. Bestimmungen der AGB:
    "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform."
    Wie schade, wollte doch gleich mal meine Minutenpreise um die Hälfte senken und meine Kündigungsfrist reduzieren und den Hotliner anrufen, aber leider leider.. wie schade :(

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Na schon wieder mit dem Hotliner des Vertrauens mündlich Änderungen der AGB abgemacht. :D
    Leider geht das nicht: In den allg. Bestimmungen der AGB:
    "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform."
    Wie schade, wollte doch gleich mal meine Minutenpreise um die Hälfte senken und meine Kündigungsfrist reduzieren und den Hotliner anrufen, aber leider leider.. wie schade :(


    Na, da hatte qwqw ja eine gute Idee. Hast Du was unterschreiben ? Nein, dann würde ich mich mal auf ihre eigenen AGB's berufen.

  • Bei Telefonischen Tarifwechseln über die Hotline werden NICHT automatisch die neuen AGB`s anerkannt.
    Nur wenn man einen TW über die Kundenbetreuung Online durchführt.
    Von daher müssten für beide Verträgfe die 1-monatige Kü-Frist gelten!

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Danke euch.


    Bin viel besser drauf.


    Werde einfach jetzt beide Veträge kündigen und gut ist.


    Ja werde mich falls was ist auf ihre AGB´s beziehen.


    Danke nochmal.

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