Wer verdient mehr ? Ein Wehrdienstleistender oder ein Zivildienstleistender ?

  • Du kriegst kein Arbeitslosengeld, weil du "nur" 9 Monate arbeitest. IMHO musst du für ALG 12 Monate gearbeitet haben.

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Ich kram mal wieder diesen Uralten Thread auf, da sich sicherlich was geändert hat.


    Wenn die Zivildienststelle höchstens 1km von zu Hause weg ist, bekommt man auch keine Fahrtkosten erstattet?
    Wenn man weiter bei den Eltern wohnt, gibt es dann trotzdem einen Wohnzuschlag?
    Wenn man nach dem Zivildienst 1 Semester aussetzt, da nichts "passendes" zum Sommersemester beginnt, bekommt man dann Arbeitslosengeld?

  • Zitat

    Original geschrieben von Lonz
    Ich kram mal wieder diesen Uralten Thread auf, da sich sicherlich was geändert hat.


    Wenn die Zivildienststelle höchstens 1km von zu Hause weg ist, bekommt man auch keine Fahrtkosten erstattet?
    Wenn man weiter bei den Eltern wohnt, gibt es dann trotzdem einen Wohnzuschlag?
    Wenn man nach dem Zivildienst 1 Semester aussetzt, da nichts "passendes" zum Sommersemester beginnt, bekommt man dann Arbeitslosengeld?


    Zu faul zum Suchen? ;)


    http://www.zivildienst.zivilist.com/finanzen.htm


    ALG I bekommst du, wenn du die Anwartschaft von 12 Monaten (360 Tagen) erfüllst!
    Ich hatte seinerzeit zwischen Bundeswehr und Ausbildung 3 Monate Leerlauf, ich habe vor meiner Dienstzeit 3 Wochen in einer Fabrik richtig Stunden gekloppt, durch meinen Wehrdienst wurden mir dann 12,75 Monate angerechnet auf Grundlage des Verdienstes in der Fabrik, gab 3 Monate lang ein richtig hohes Arbeitslosengeld, ich weiß allerdings nicht, ob das heute noch so funktioniert! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Zu faul zum Suchen? ;)


    http://www.zivildienst.zivilist.com/finanzen.htm


    ALG I bekommst du, wenn du die Anwartschaft von 12 Monaten (360 Tagen) erfüllst!
    Ich hatte seinerzeit zwischen Bundeswehr und Ausbildung 3 Monate Leerlauf, ich habe vor meiner Dienstzeit 3 Wochen in einer Fabrik richtig Stunden gekloppt, durch meinen Wehrdienst wurden mir dann 12,75 Monate angerechnet auf Grundlage des Verdienstes in der Fabrik, gab 3 Monate lang ein richtig hohes Arbeitslosengeld, ich weiß allerdings nicht, ob das heute noch so funktioniert! ;)


    Erstmal danke für den Link.
    Ich habe ja nebenbei ein Gewerbe, von demher wirds wohl schlecht aussehen, außerdem ist der Zivildienst ja nur noch 9 Monate, könnte also bis zum WS gerade mal so ca. 3 Monate ALG bekommen, dafür wird wohl für das komplette Semester, das ich quasi verpasse dann wohl kein Kindergeld etc. gezahlt. ^^

  • Was soll uns dieser Beitrag sagen?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Das hab' ich mich auch gefragt ;)


    Folgende Frage ist für mich immernoch offen:
    Wenn man weiter bei den Eltern wohnt, gibt es dann trotzdem einen Wohnzuschlag?


    Konnte dazu leider nichts exaktes herausfinden. Dachte immer, wenn man bei den Eltern wohnt, dann gibts nix extra (hatte ich glaub' in einer Zivi-zeitschrift gelesen), ein Kumpel von mir, der aktuell an meiner zukünfitgen Stelle Zivi macht meinte, er bekommt was ?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Was soll uns dieser Beitrag sagen?


    Das es praktisch wäre, wenn Ihr die Löschfunktion eines Beitrags auch für den Ersteller freigeben würdest, zumindest solange niemand darauf geantwortet hat ;)


    Eigentlich wollte ich auf einen Beitrag antworten, aber dann ist mir aufgefallen, dass der schon 3 Jahre alt ist...

  • Dann schreib das doch bitte stattdessen rein, daß das Posting ein Versehen war.

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