Angeblicher Wasserschaden beim schnurlosen Ascom, EZI GmbH

  • Hallo,


    ich habe gerade einen üblen Brief vom Merol-Service, EZI GmbH bekommen :mad:


    Mein Ascom Avena 233 habe ich wegen Displayschaden eingeschickt. Das Display ging ab und zu mal aus, wurde schwächer, kam wieder... Das ist nun schon das 3. Ascom, die beiden anderen wurden wegen genau dem selben Fehler anstandslos getauscht und die Hotline hat auch bestätigt, daß es in der ersten Serie Displayprobleme gab.


    Grade kam ein Brief, daß das Telefon angeblich einen Wasserschaden hatte und die es kostenpflichtig für 67 Euro tauschen :mad: Das Teil ist niemals mit Wasser in Berührung gekommen und das ganze erinnert mich an den Nokia-Service, die solche Sachen ja auch abgezogen haben :mad:


    Selbst für die Rücksendung ohne Rep. wollen die 16 Euro haben :flop:
    Was kann ich jetzt rechtlich tun? Garantie habe ich normalerweise noch...

    Gruß
    berlibaerchen

  • lass Dir doch Fotos von dem W-Schaden machen & frag nach welche Flüssigkeit das gewesen sein soll. Wie lange hast Du das Gerät schon?


    Gruss


    tomobil

  • Hi,


    ich habe das Teil 1 Jahr und gerade mit der Hotline telefoniert. Der Typ meinte da wäre Grünspan auf der Platine gewesen :mad: Wollen die mich komplett verarsc*en? Wie Feuchtigkeit reingekommen ist weiß er nicht, nur das Feuchtigkeit reingekommen sein soll was an der Platine zu sehen ist. Bilder bringen da mich wohl nicht weiter, habe die Möglichkeit Verschrotten für lau, Rücksendung für 16 Euro oder Neugerät für 67 Euro.


    Das ist eindeutig Betrug was die die da abziehen. Hotline läßt sich auf nichts anderes ein. Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus? Hab echt Bock die Pen*er vor Gericht zu zerren...

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Vor einem Jahr galten noch 6 Monste gesetzliche Gewährleistung...
    Wieso gehst Du davon aus das Du noch Garantie hast?


    Gewährleistung und Garantie haben ja erstmal recht wenig miteinander zu tun... (siehe z.B. hier) -- wenn der Hersteller also ein Jahr Garantie auf das Gerät gibt und das Jahr noch nicht ganz vorbei ist (oder der Hersteller zwei, drei, werweißwieviel Jahre Garantie gibt) passt das also schon ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen
    Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus?



    Zunächst hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Das Gerät ist und bleibt dein Eigentum.


    Wenn aber die Untersuchungskosten für das Gerät im Raum stehen, hast du jetzt das grundsätzliche Problem, dass der Hersteller sich darauf beruft, dass der Defekt durch einen nicht von der Garantie abgedeckten Wasserschaden ausgelöst wurde.


    Resultat der mißlichen Lage ist, dass möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 II BGB entstanden ist und dir das Unternehmen das Gerät nicht vor der Zahlung der 16 € zurückgeben muß.
    Herausgabe wird dann nur Zug um Zug gegen Zahlung der Kosten geschuldet.
    Anders wäre es natürlich, wenn du nachweisen könntest, dass kein Wasserschaden vorliegt.
    Wie du das aber ohne Gerät machen sollst:confused: :(


    Zahlung der 16 € wäre der bequemste Weg, wobei du natürlich bei einer Verschrottung des Gerätes durch die Firma einen Schadensersatzanspruch bekommen würdest.
    Vielleicht wärst du aber nicht falsch beraten, wenn du die örtliche Verbraucherzentrale bemühen würdest.:)
    Irgendwie stinkt die Sache nämlich schon... Und vielleicht ist ja was einschlägiges bekannt.



    Ich würde an deiner Stelle in einem Schreiben, unter Hinweis auf die Aussage des Mitarbeiter über die Ursache des Defektes, auf Reparatur des Gerätes auf Garantie bestehen und hilfsweise die kostenlose Herausgabe des defekten Gerätes verlangen, das nie mit Wasser in Berührung gekommen ist. Schreibe auf jeden Fall dazu, dass du einer Verschrottung deines Eigentums entschieden widersprichst.
    Du kannst ja dezent darauf hinweisen, dass du ansonsten rechtliche Schritte in Erwägung ziehst.


    IMHO ist Grünspan auch kein Anzeichen von Feuchtigkeit.


    Zitat

    ! Grünspan entsteht nicht aus der Reaktion von Kupfer mit Wasser, sondern aus der Reaktion von Kupfer mit Essigsäure.


    An der Erklärung sollten die also nochmal feilen:rolleyes: .


    Gruß
    DaFunk

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk

    Zahlung der 16 € wäre der bequemste Weg, wobei du natürlich bei einer Verschrottung des Gerätes durch die Firma einen Schadensersatzanspruch bekommen würdest.


    Hi,


    also Ascom hat damals schon 2 Jahre auf die Telefone gegeben, deshalb habe ich auch noch Anspruch. Wenn ich der Verschrottung zustimme, wieso habe ich dann Anspruch auf Schadensersatz :confused:


    Das Günstigste wäre natürlich die Zurücksendung des Tel. und dann ein Gutachten? Aber das kostet ja sicher auch...


    Wie ist das damals mit Nokia gelaufen wo die Wasserschäden vermehrt auftraten? Werde morgen mal die Suche anschmeißen, habe heute leider keine Zeit mehr...


    Verbraucherzentrale ist ne gute Idee, werde ich mal in Betracht ziehen.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Wenn du der Verschrottung zustimmst, hast du natürlich keinen Schadensersatzanspruch.
    Ich dachte da eher an den "freundlichen" Unternehmer, der diese schwierige Entscheidung für dich übernimmt und einfach mal verschrottet.


    IMHO wurde doch die Nokiageschichte von den Medien aufgedeckt. Ist nicht die Untersuchung auch auf deren Kappe gegangen?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Weizen

    Gewährleistung und Garantie haben ja erstmal recht wenig miteinander zu tun...


    Korrekt deswegen wollte ich ja von berli genau wissen wie sich das bei ihm verhält.


    Die spannende Frage bleibt dabei immer noch:


    Wie sieht die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung von 6 Monaten auf die von Ascom gegebene Garantie von 24 Monaten aus.


    Meist haben die Unternehmen diese Verlängerung an bestimmte Faktoren geknüpft (steht alles in der Garantieerklärung des Herstellers am besten mal nachsehen) oder bestimmte Sachen auch gerade ausgeschlossen.


    Das ein Unternehmen freiwillig die komplette gesetzliche Leistung in eine Garantieverlängerung mit aufnimmt kommt eher selten bis gar nicht vor.


    Gruß
    CH

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