Frage bzgl. Fernabsatzgesetz

  • Hallo,


    folgendes. Ich habe bei einem Händler, bei dem wir normalerweise für die Firma IT-zeugs kaufen (notebooks, rechner etc. etc.) ein Notebook für mich bestellt (Rechnung auf meinen Namen an meine Privatadresse).


    Als Firma kann man sich ja soweit ich weiss nicht auf das Fernabsatzgesetz beziehen. Da ich das Notebook aber für mich Privat gekauft habe, habe ich doch nun 2 Wochen, in denen ich das Gerät ohne Angabe von Gründe zurücksenden darf, oder?


    Gruß Sebastian

  • Wenn es sich um einen Händler handelt, der auch an Endkunden verkauft und der üblicher Weise (und nicht nur ausnahmnsweise, um Dir einen Gefallen zu tun) ggü. Endkunden auch den Vertrieb über Internet, Telefon o.ä. abwickelt und wenn der Händler seinen Sitz innerhalb der BRD hat, dann sollte das so sein.


    Insbesondere die Tatsache, dass Du Rechnungsempfänger bist, spricht zu Deinen Gunsten. Wenn der Händler Dir eine geschäftliche Verwendung unterstellen wollte, hätte er es schon einmal schwer, das zu begründen, wenn Du als Privatperson der Rechunngsempfänger bist.


    Problematisch wird es, wenn Du über einen Firmenaccount eingekauft hast, in dem der Status "gewerblicher Verbraucher" eingestellt ist oder eine solche Angabe im Verlauf des Bestellprozesses getätigt hast. Aber auch hier sollte, da die Erklärung anhand der Rechnung schlüssig nachvollziehbar ist, es eigentlich keine Probleme geben wenn man das als Versehen darstellt.


    Im Übrigen sind die üblichen Verfahrensweisen und Bedingungen hinsichtlich Widerruf und Rückgabe zu beachten wie hier schon in vielen Threads diskutiert.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • ich habe die Bestellung per Telefon gemacht. Einen Account oder ähnliches gibt es nicht.


    Ob er nur an Firmen oder auch an Endkunden verkauft kann ich nicht sagen. Er hat einen OnlineShop, aber da seine Webpräsenz momentan down ist, kann ich nicht nachsehen, was da so an AGB´s oder ähnlichem steht.


    Kann man das auch anders feststellen (anhand der Rechnung oder so)?


    Danke für deine Antwort


    EDIT: es gibt doch so eine Webseite, auf der man sich alte Versionen von anderen Seiten ansehen kann (so eine Art "Reise in die Vergangenheit". Ich komm aber nicht auf den Namen. Im Google-Cache finde ich nichts altes

  • genau die! danke!


    Zitat:


    3.2 Dem Käufer i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu wiederrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: ................. Ein Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen bei: CDs, CD-ROMs, DVDs, Software und Softwarelizenzen, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Nach Eingang des Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurück zu erstatten, gegebenenfalls unter den gesetzlich erlaubten Abzügen. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Käufer bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Käufer zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.


    Zitat ende.


    Dann ist ja eigentlich alles klar ;)


    Danke noch mal!

  • noch eine Frage.


    Macht das einen Unterschied, ob ich die Ware direkt von Ihm erhalten habe, oder ob er Sie mir direkt von seinem Großhändler (oder wem auch immer) hat zukommen lassen (Rechnung stammt von ihm und kam seperat per Post).

  • muss den hier mal wieder hochholen :D


    Ist es so, dass man als Firma kein 14-tägiges Rüchgaberecht im Sinne des Fernabsatzgesetz hat?


    Danke


    Frank

    Tom Tech Racing Team

  • Ich muss den alten Thread mal herauskramen :D


    Habe was im Internet bestellt, sofort bezahlt und nach Erhalt später wieder zurückgeschickt. Der Kaufpreis wurde mir erstattet, nicht jedoch die hohen Versandkosten.


    Der Verkäufer begründet das damit, dass er die Erstattung der Versandkosten in seinen AGB ausgeschlossen hat. Soweit so gut...


    Wenn ich jetzt diesen Heise-Artikel zum Thema lese http://www.heise.de/newsticker/meldung/54009 blicke ich nicht so ganz durch :cool:


    Zitat

    Der Gesetzgeber hat den Verkäufern jetzt das Recht eingeräumt, den Verbrauchern die Rücksendekosten auch dann aufzuerlegen, wenn der Preis über 40 Euro liegt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn "die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht" wurde.


    Ich hatte den vollen Kaufpreis schon Wochen vor der Rücksendung bezahlt...


    Heisst das nicht, dass mir auch die Versandkosten erstattet werden müssten?


    Sven

  • Kannst Du vielleicht kurz folgendes ergänzen?


    - Höhe Kaufpreis
    - Höhe Versandkosten vom Händer zu Dir
    - wurden diese Versandkosten erstattet?
    - Höhe Versandkosten für Rücksendung
    - wurden diese erstattet oder konntest Du das unfrei zurückschicken?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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