bestätigung zur auszahlung von umsatz- und mehrwertssteuer vom finanzamt?

  • Hallo!


    Kann mir jemand erklären, wie man vom finazamt ein bescheinigung zur auszahlung der umsatz- mehrwertssteuer erhält?
    gelten da bestimmte freigrenzen bis zu welchen man diese dann behalten darf und gar nicht erst an das finanzamt abführen muss?
    könnte jeman mal kurz das ganze system skizzieren bezüglich umsatz- mehrwerststeuer ersattung?


    es geht konkret darum, dass ich den durch eine 0190 nummer generierten umsatz inkl. umsatz- mehrwerststeuer ausgezahlt bekommen möchte und dann aber auch nichts an das finazamt abführen will (wegen evtl. vorhandener freibeträge). (zb in der jahressteuererklärung)


    vielen dank


    greetz


    JohnnyT

  • Re: bestätigung zur auszahlung von umsatz- und mehrwertssteuer vom finanzamt?


    Zitat

    Original geschrieben von johnnyt
    Kann mir jemand erklären, wie man vom finazamt ein bescheinigung zur auszahlung der umsatz- mehrwertssteuer erhält?


    :confused:


    Alles ziemlich unverständlich, was Du da schreibst.


    Also Umsatzsteuer darf man NIE behalten! Entweder hast Du eine Vorsteuer Abzugsberechtigung beim Finanzamt beantragt, dann kannst Du die Steuer von Eingangsrechnungen mit der Steuer von den Ausgangsrechnungen verrechnen. Je nach Steueraufkommen bist Du dann verpflichtet, jährlich, quartalsmäßig oder monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Falsche Angaben hier sind übrigens mit hohen Strafen belegt. Würde ich sein lassen!!


    Hast Du keine Vorsteuer Abzugsberechtigung, mußt Du wie jeder Privatmann die Mehrwertsteuer Deiner Rechnungen bezahlen und Du darfst keine Rechnungen mit MwSt. erstellen, oder sonst wie Gutschriften mit Mehrwertsteuer akzeptieren.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen muss man übrigens bei geringen Umsätzen gar nicht abgeben. Früher war das bis afaik 32500DM. Die USt Jahreserklärung muss selbstverständlich immer gemacht werden

    Viele Grüße
    Martin

  • das Grundsätzliche ist schon gesagt - deine Umsätze werden wahrscheinlich pauschal besteuert -
    rufe doch einfach dein Finanzamt an - die beraten auch allgemein - und du erhältst eine verbindliche Auskunft aus erster Hand.
    mfg knolch

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