hi leute!
hab da ein problem. wem starquiz24 etwas sagt, weiss ja wahrscheinlich wovon ich schreibe...
meine freundin ihre kleine schwester, welche noch minderjährig ist, hat bei diesem starquiz24 spiel mitgemacht (im internet).
jetzt wollte ich fragen ob man den vertrag zusätzlich wegen der minderjährigkeit anfechten kann und ob es konsequenzen seitens starquiz24 geben kann.
wenn man den vertrag anfechten kann, welcher paragraph im BGB ist der richtige für minderjährige und verträge?
wäre sehr froh, wenn jemand helfen könnte.
mfg