hilfe wegen vertragsanfechtung (starquiz24 bzw. ad2media GmbH) gesucht

  • hi leute!



    hab da ein problem. wem starquiz24 etwas sagt, weiss ja wahrscheinlich wovon ich schreibe...


    meine freundin ihre kleine schwester, welche noch minderjährig ist, hat bei diesem starquiz24 spiel mitgemacht (im internet).
    jetzt wollte ich fragen ob man den vertrag zusätzlich wegen der minderjährigkeit anfechten kann und ob es konsequenzen seitens starquiz24 geben kann.
    wenn man den vertrag anfechten kann, welcher paragraph im BGB ist der richtige für minderjährige und verträge?
    wäre sehr froh, wenn jemand helfen könnte.


    mfg

  • Re: hilfe wegen vertragsanfechtung (starquiz24 bzw. ad2media GmbH) gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Gintonic
    meine freundin ihre kleine schwester...


    Wie alt tut dem denn sein? :p

  • Mal abgesehen von der beschränkten Geschäftsfähigkeit: hast du dir die AGB und speziell § 1.2 von starquiz24.de mal durchgelesen und ggf. starquiz24.de mal auf die Minderjährigkeit der Freundin-Schwester hingewiesen?


    Zitat

    Ein Vertragsabschluß kann nur dann zustande kommen, wenn der Kunde am Tage der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine Überprüfung der übermittelten Daten wird vorbehalten.


    starquiz24.de


    Zitat

    hab ich´s irgendwie komisch rübergebracht??


    Nein, nein. War gut verständlich - nur unkonventionell formuliert. ;)

  • was steht denn dort genau?
    ne also hinweisen möchte ich sie mit einer anfechtungserlärung, so wie sie mir die verbraucherzentrale diktiert hat. nur wollte ich wissen, ob es zusätzlich was bringt, die minderjährigkeit auch noch mit einzubinden.



    edit:
    hmm, das problem ist, sie hat die daten von ihrer schwester angegeben...das könnte probleme machen oder?

  • Re: hilfe wegen vertragsanfechtung (starquiz24 bzw. ad2media GmbH) gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Gintonic
    hab da ein problem. wem starquiz24 etwas sagt, weiss ja wahrscheinlich wovon ich schreibe...


    Sagt mir zwar gar nichts, aber ich weiss trotzdem wovon du schreibst. :D


    Solche Fälle sind alles andere als unüblich. Wenn du dich selbst mit der Rechtslage vertraut machen möchtest, würde ich dir empfehlen ein beliebiges Einführungsbuch ins Zivilrecht (1. Semester-Skripte dürften hierfür auch reichen) zu lesen. Dort findest du dann die ganze Problematik schulmäßig aufgeschlüsselt, inkl. der Bedeutung § 110 BGB und speziell dem Punkt was das Wörtchen "bewirkt" in diesem Zusammenhang bedeutet. ;)

  • Laut deren AGB gilt allerdings das Schweizer Recht. Da hilft dann ja wohl unser BGB nicht weiter...



    cyberdude

    Nokia Lumia 920

  • vielleicht gilt das schweizer recht, aber das ganze ist hier in deutschland passiert. ich werde den text mal posten, den ich zuschicken will


    Sehr geehrtes Starquiz24 Unternehmen,



    leider versäumten Sie Ihrem Schreiben die Original Volllmacht der Abtretungsurkunde und Vorlage der Erlaubnis beizufügen. Ich sehe dieser, Nachreichung bis zum 28.03.2006 entgegen.
    Es wurde weder willentlich noch wissentlich an den angeblichen Kostenfreien Runden des Starquizes teilgenommen und somit nach meiner Überzeugung kein gültiger Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit ihre Forderung zu begleichen.
    Sollten Sie dennoch meinen, dass es zu einer Übereinstimmenden Willenserklärung gekommen ist und damit einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, bis zum 28.03.2006 den Nachweis zu erbringen.


    Hiermit widerrufe ich vorsorglich meine angebliche Zustimmung, den Betrag von 259,96 € für die angeblichen Gewinnbringenden Quizrunden, zum sofortigen Zeitpunkt gemäß § 312 BGB und § 355 BGB zu zahlen.
    Der Widerruf erfolgt noch Fristgemäß, da die Widerrufsfrist von 2 Wochen noch nicht zu laufen begonnen hat, weil bisher keine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform zur Verfügung gestellt wurde und die im kleingedruckten Verwendete Widerrufsbelehrung, nicht in Formschriften der § 312 i. V. mit § 355 Abs. 2 BGB entspricht.
    Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an und behalte mir eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts vor.
    Ich sehe bis zum 28.03.2006 ihrer schriftlichen Storinierungsbestätigung mit Beifügung der bisher fehlenden Unterlagen entgegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberdude
    Laut deren AGB gilt allerdings das Schweizer Recht. Da hilft dann ja wohl unser BGB nicht weiter...


    Guter Punkt, aber dafür haben wir ja das Kollisionsrecht. :)


    Ohne das das hier ausartet, würde ich aber - besonders da es hier ja wohl nicht um Unsummen geht - überlegen, ob es nicht möglich ist, sich mit der anderen Seite auseinanderzusetzten und das Ganze einvernehmlich zu regeln. In solchen Fällen halte ich das persönlich für die weisere Variante. Das gilt umsomehr man ohne entsprechende juristische Vorkenntnisse als Quasi-Rechtsbeistand auftritt.

  • das problem ist, dass starquiz24 die leute förmlich abzockt und man mit denen nicht in einem vernünftigen ton reden kann. die bestehen auf das geld, also muss man sich leider so auseinander setzen. es geht nicht um viel geld aber wieso sollte man denen auch nur einen cent schenken?
    die versuchen die leute einzuschüchtern und man muss nun mal leider so vorgehen. die verbraucherschutz-zentrale ist ja auch für solche fälle ganz gut brauchbar.
    naja ich werde es nicht dulden, dass solche dubiosen unternehmen leute mit solchen hinterlistigen agb´s hinters licht führen wollen.
    es bleibt nur diese methode...wünscht uns glück...

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