Du scheinst da Gewährleistung mit Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz zu verwechseln. Bei der Rückgabe nach Fernabsatzgesetz muss der Warenwert mind. 40 EUR betragen, damit der Verkäufer die Portokosten zahlen muss.
Bei Gewährleistungsansprüchen spielt der Warenwert keine Rolle, das können 2 EUR sein oder auch 20.000 EUR. Der Verkäufer hat nunmal Gewährleistung durchzuführen, ohne dass dem Käufer Kosten entstehen.
N70 - Lack geht immer mehr ab
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Grundsätzlich hat x-man Recht, jedoch gibt es das Fernabsatzgesetz nicht mehr. Das gleiche ist seit 2002 im BGB geregelt.
Grundsätzlich kann der Händler aber verlangen, dass der Käufer (hier air.jordan) die Versankosten zunächst trägt. Der Händler MUSS ihm jedoch die Versandkosten erstatten. -
Da das Gerät noch nicht sehr alt ist, wird einem im Nokia Shop sicher auch geholfen.
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Also, wir haben das jetzt so geregelt, daß ich zunächst die Versandkosten auslege und die durch Angabe meiner Kontoverbindung erstattet bekomme.
Zudem war ich heut noch mal im NSC und die nehmen das Gerät auch an. Wenn aber Nokia sagt, es ist KEIN Garantiefall, muß ich nachträglich die dem NSC entstandenen Versandkosten zum Repair-Center erstatten. Daher mache ich's jetzt über meinen Händler! -
Ende gut, alles gut
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Das ist noch lang nicht gesagt. Denn ob Nokia meinen Fall als Garantiefall anerkennt, ist ja weiterhin fraglich. Aber ich werde berichten.
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Es kommt nicht darauf an, was Nokia anerkennt oder nicht. Dein Händler (also Dein Vertragspartner) ist Dir gegenüber zur Nachbesserung verpflichtet. Das mit der Beweislastumkehr hatte x-man bereits erläutert. Aus diesem Grund MUSS der Mangel behoben werden. Nochmal: Was hierbei Nokia sagt, ist absolut unrelevant. Dein Händler muss den Mangel beseitigen. Darauf hast Du einen Anspruch.
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Wenn dem so ist, dann freut es mich ungemein, aber auch mein Händler sagte mir, daß die das Gerät zu Nokia schicken und dann schau'mer mal.
So stellt sich für mich natürlich die Frage, ob der Händler dann den Mangel beheben MUSS, wenn Nokia sagt, daß das nun mal normale Abnutzungserscheinungen sind und ich somit Pech gehabt hab.
Noch habe ich meine Zweifel,auch wenn ich mich im Recht fühle. -
Das ist ja das schöne am § 476 BGB. Dein Verkäufer trägt die Beweislast, d.h. er muss Dir nachweisen, dass Du die Abnutzungserscheinungen hervorgerufen hast (wird wohl nur mit einem Sachverständigengutachten funktionieren). Da ein Gutachten zu teuer wäre und er es sonst nicht beweisen kann (Du musst ihm natürlich vorhalten, dass er Dir beweisen soll, dass Du den Schaden herbeigeführt hättest), wird er wohl nacherfüllen :p .
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Ja aber mal ehrlich:
Ob das Handy nun abblättert oder nicht, ist nicht bei allen handys was?
Ich will ja nicht sagen, dass ich airjordan23 nicht zustimme, dass es nicht normal ist, aber der Händler ist ja demnach echt ne arme Sau.
Ich meine, der Verkaüfer kann ja nix dafür, dass das Teil abblättert.
Irgendwie ist doch da Nokia dran schuld. Rechtlich gesehen zwar nicht, aber rein Tehoretisch.
B.s.p.:Ich kaufe einen Glaselefanten als Deko. Das gute Stück hat aber einen Miniriss im Bein, von dem der Händler nichts weis, und ich nichts weis.
Plötzlich knallt dem Teil das Bein weg, ohne dass ich Schuld bin.
Da der Elefant aber teuer war (Designerstück ), will ich das ersetzt haben, sprich Nachbesserung.
Der Händler muss zwar zusehen, dass seine Ware fehlerfrei ist, aber der Fehler war ja vorher nicht für den Händler ersichtlich.
Genausowenig, wie dem Händler klar war, dass das Nokia N70 nen Lackschaden haben wird.
Im Fall des Elefanten habe ich pech, trotz der eigtl. Schuld des Händlers, weil dieser die Ware nicht gründlich genug untersucht hat.Der Händler des N70 hat ja aber ein eigtl. Fehlerfreies N70 abgeliefert.
Es handelt sich ja um Abnutzung, wenn auch übermäßig. Der Händler kann ja quasi nichts dafür, da er ja die Handys nicht alle einzeln öffnet.Nokia verspricht aber eigtl. durch die Garantie, dass die Geräte zur Auslieferung fehlerfrei sind. Wenn Airjordan jetzt aber sagt, "so ist das nicht normal", womit er ja auch recht hat, so ist ja eigtl. Nokia verantwortlich, weil das Gerät nach der Auslieferung von Nokia nicht mehr geöffnet wurde (oder doch Airjordan?), ist Airjordan ja quasi der, der das Gerät nach Nokia prüft.
Das Gerät hätte eigtl. Fehlerfrei in der Packung sein müssen laut Nokias Garantie.
Der Händler gitb zwar eine Garantie, aber Nokia ist eigentlich ganz alleine Schuld.Ich möchte Airjordan nicht sein Recht absprechen, aber damit mal die Gesetzeslage anprangern.
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