O2 Fordert immatrikulationsbescheinigung für beibehalten meiner Studentenkonditionen

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Dir ist schon klar, daß du auf einen Wechsel des Tarifs kein Anrecht hast nach dem geschlossenen Vertrag. :D Da wäre dann wieder die Frage nach dem guten Willen von o2. ;)

    Selbstverständlich gibt´s die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln, und ich habe noch nie gehört, daß ein Wechsel verweigert worden wäre. Ob das Anrecht auf einen Tarifwechsel ausdrücklich "verbrieft" ist, mag für Juristen von Interesse sein, ausschlaggebend ist aber doch nur, daß es geht!


    Zitat

    Und mir wurde z.B. mitgeteilt eine einfache Umstellung meines alten RV in Card-RV (auch normaler Card) wäre nicht möglich (obwohl ja schon Ewigkeiten keine Subventionen geflossen sind), nur bei VVL würde das gehen.

    Natürlich geht ein Wechsel von einem Tarif mit Handysubvention in "Card" nur im Rahmen einer (aktiven) VVL - was dachtest Du denn? :D Und diese aktive VVL ist ja bei allen betroffenen Kunden jederzeit möglich! Daß schon länger keine Subvention in Anspruch genommen wurde, hat der passiv verlängernde Kunde ja höchstselbst verschuldet bzw. ganz gezielt in Kauf genommen.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Natürlich geht ein Wechsel von einem Tarif mit Handysubvention in "Card" nur im Rahmen einer (aktiven) VVL - was dachtest Du denn? :D Und diese aktive VVL ist ja bei allen betroffenen Kunden jederzeit möglich! Daß schon länger keine Subvention in Anspruch genommen wurde, hat der passiv verlängernde Kunde ja höchstselbst verschuldet bzw. ganz gezielt in Kauf genommen.


    Na, da bin ich nach Lektüre der aktuellen Tarifbroschüre aber nicht so sicher. Seite 65, "in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr" und die passende Anmerkung 78 : "Der Wechsel von einem anderen Tarif von O2 Germany zu O2 Starter, O2 Genion-Card und O2 Active-Card vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich." Mithin wäre ein Wechsel nach der Mindestvertragslaufzeit, ergo in passiver Verlängerung, jederzeit für 9,50€ vertraglich zugesichert. Womit ich wieder bei der Frage, nach dem guten Willen von o2 bin. :D
    Mal schauen, vielleicht wird mir, wenn das DSL-Angebot konkret wird, ja mal zur Abwechselung wieder wohlig warm beim Gedanken an o2. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Na, da bin ich nach Lektüre der aktuellen Tarifbroschüre aber nicht so sicher. Seite 65, "in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr" und die passende Anmerkung 78 : "Der Wechsel von einem anderen Tarif von O2 Germany zu O2 Starter, O2 Genion-Card und O2 Active-Card vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich." Mithin wäre ein Wechsel nach der Mindestvertragslaufzeit, ergo in passiver Verlängerung, jederzeit für 9,50€ vertraglich zugesichert.

    Falsch! Bei passiver VVL verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, das ist dann die neue Mindestvertragslaufzeit, und während dieser sind die aufgezählten Tarifwechsel nicht möglich, andere Tarifwechsel natürlich schon.


    Axekchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Letzteres ist klar. Wenn deine Ansicht stimmen sollte (halte ich für nicht sinnig, da
    ich dann den Terminus 'Mindestvertragslaufzeit' gleich durch 'Vertragslaufzeit' ersetzen könnte), bitte ich o2 inständig darum sich mal eindeutig und klar auszudrücken :rolleyes: z.B. wie wäre es mit "Der Wechsel von einem anderen Tarif von O2 Germany zu O2 Starter, O2 Genion-Card und O2 Active-Card ist nur im Zuge einer VVL möglich."


    EDIT: Einen letzten muß ich doch noch mal nachlegen :D : Die Anmerkungen können natürlich noch nicht in den für mich gültigen Vertrag enthalten gewesen sein, also müßte ich doch momentan jederzeit in jeden beliebigen Tarif wechseln können ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Wenn deine Ansicht stimmen sollte (halte ich für nicht sinnig, da ich dann den Terminus 'Mindestvertragslaufzeit' gleich durch 'Vertragslaufzeit' ersetzen könnte), ...

    Der Untersched zwischen Vertragslaufzeit und Mindestvertragslaufzeit ist folgender: "Vertragslaufzeit von x Monaten" bedeutet, daß das Vertragsverhältnis definitiv nach x Monaten endet; "Mindestvertragslaufzeit von x Monaten" dagegen heißt, daß die Möglichkeit besteht, den Vertrag nach diesen x Monaten weiterzuführen. Sowohl bei einer 12monatigen als auch einer 24monatigen Verlängerung wird eine neue Mindestvertragslaufzeit vereinbart - die Möglichkeit einer weitereren Verlängerung nach Ablauf der 12 oder 24 Monaten wird schließlich nicht ausgeschlossen!


    Zitat

    ... bitte ich o2 inständig darum sich mal eindeutig und klar auszudrücken :rolleyes: z.B. wie wäre es mit "Der Wechsel von einem anderen Tarif von O2 Germany zu O2 Starter, O2 Genion-Card und O2 Active-Card ist nur im Zuge einer VVL möglich."

    Zwischen Deiner Formulierung "nur im Zuge einer VVL" und der von o2, nämlich "nicht während der Mindestvertragslaufzeit", kann ich weder einen inhaltlichen Unterschied noch eine bessere Verständliuchkeit der einen oder anderen erkennen! :D


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Habe ich das also richtig verstanden:


    alter Genion Duo mit 10/10 Takt von z.B. 2002 kostet 2 *12, 75 € - 2 *5 € RV-Rabatt - 2,95 € Duo Rabatt = 12,55 €


    alter Genion Duo mit 60/1 Takt von z.B. 2004 kostet 2 *9,95 € - 2 *4,95 € RV-Rabatt - 2,95 € Duo Rabatt = 7,05 € :top:


    Wenn man keinen Nachweis mehr bringen kann, dass man Student ist, fallen die 2 * 5 € bzw. 2 * 4,95 € weg. Ändert sich auch der Tarif, sprich man muss in einen neuen Genion mit änderen Minutenpreisen wechseln und fällt auch der Duo Rabatt weg oder gilt der alte Genion Tarif von 2002/2003 weiter nur ohne RV Rabatt


    = alter Genion Duo mit 60/1 Takt von 2004 2 *9,95 € - 2,95 € Duo Rabatt = 16,95 €.


    Kann ich diesen Vertrag jetzt wieder aktiv verlängern (ohne Tarifänderung) und 2 neue Handys absahnen? Die Handys müssten ja nur jeweils 120 € Gewinn beim Verkauf bei eBay abwerfen und ich hätte wieder den gleichen Grundpreis in 24 Monaten?


    Habe ich das richtig verstanden?


    Vorher war es selbst wenn man noch Student oder BSW Mitglied ist doch nur möglich aktiv zu verlängern, wenn man die neuen Tarife akzeptiert? Oder konnte man auch vorher aktiv verlängern und den Grundpreis Rabatt und Tarif beibehalten? Laut meinen Info nicht. Wer weiß mehr?

  • Meine Schwester ist nur noch bis Oktober Studentin und möchte jetzt noch die Studenten-Konditionen mitnehmen.


    Muss sie nur einmal zu Vertragsbeginn den Nachweis erbringen oder muss dies jährlich oder halbjährlich erfolgen?


    Danke im Vorraus für eure Antworten!

  • Wenn sie jetzt als Student verlängert sollte der Studentenrabatt für zwei Jahre wieder drin sein.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • jo. das kann sie tun, sie sollte ihren vertrag aber sofort nach abschluß kündigen. sonst wird O2 nach der automatischen vertragsverlängerung nach 2 jahren wieder die beschriebene nummer abziehen.

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