ZitatOriginal geschrieben von kues
Dir ist schon klar, daß du auf einen Wechsel des Tarifs kein Anrecht hast nach dem geschlossenen Vertrag. Da wäre dann wieder die Frage nach dem guten Willen von o2.
Selbstverständlich gibt´s die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln, und ich habe noch nie gehört, daß ein Wechsel verweigert worden wäre. Ob das Anrecht auf einen Tarifwechsel ausdrücklich "verbrieft" ist, mag für Juristen von Interesse sein, ausschlaggebend ist aber doch nur, daß es geht!
ZitatUnd mir wurde z.B. mitgeteilt eine einfache Umstellung meines alten RV in Card-RV (auch normaler Card) wäre nicht möglich (obwohl ja schon Ewigkeiten keine Subventionen geflossen sind), nur bei VVL würde das gehen.
Natürlich geht ein Wechsel von einem Tarif mit Handysubvention in "Card" nur im Rahmen einer (aktiven) VVL - was dachtest Du denn? Und diese aktive VVL ist ja bei allen betroffenen Kunden jederzeit möglich! Daß schon länger keine Subvention in Anspruch genommen wurde, hat der passiv verlängernde Kunde ja höchstselbst verschuldet bzw. ganz gezielt in Kauf genommen.
Axelchen