Soviel zum Thema "Du bist Deutschland!"
O2 Fordert immatrikulationsbescheinigung für beibehalten meiner Studentenkonditionen
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Ja, umbringen wird es wohl wirklich niemanden bei max. 13€/Monat, aber ich möchte mich trotzdem auf meinen Vertragspartner einigermaßen verlassen können. Auch wenn ich nicht direkt betroffen bin, gibt es mir eben zu denken, weil es logisch genauso auf alle anderen RV anwendbar wäre.
Und juristische Sichten werden wenn es hart auf hart kommt plötzlich sehr relevant auch im realen Leben. Da ich z.B. einmal den Fehler begangen habe juristische Feinheiten nicht zu beachten, bin ich auf dem juristischen Ohr inzwischen sehr aufmerksam.
Und ich habe auch überhaupt kein Problem damit, daß o2 vor Ende der Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist die Leute anschreibt und sagt: "Wenn sier nicht bis x.y eine Bescheinigung vorlegt, dann kündigen wir ihnen zum Ende der Vertragslaufzeit. Alternativ können wir sie auf Wunsch in Tarif yxz umstellen."zu 1: Wie gesagt, wenn man der Auffassung von o2 im Studentenfalle folgt, dann gilt das für alle RV, eben nicht nur bei Studenten.
Und wie ich auch schon mal sagte, ich finde die Position von o2 ist widersprüchlich. Warum sollten denn die Konditionen erhalten bleiben, wenn man wieder eine IMA-Bescheinigung vorlegt? Schließlich wurden sie vorher sei es nun weil Vertragsbestandteil oder sei es aus Freundlichkeit weiterhin gewährt. Wenn o2 keine Bock mehr hat, könnten sie 2 Monate später wieder kommen und sagen: "So jetzt wollen wir gar keine Sonderkonditionen gewähren, bist selbst schuld, hättest ja aktiv verlängern können. Und wir hatten einfach keine Lust dir mitzuteilen, daß wir die Sonderkonditionen nur aus reiner Nächstenliebe noch weiter gewährt haben."Zu 2: Warum sollte das so sein? Kann o2 doch auch einfach mal verlangen, wenn die Auffassung von o2 für den 12-Monatigen Verlängerungsfall stimmt.
zu 3: Aber ein Betroffener wird gezwungen entweder eine höher GG zu zahlen oder eben sich weiter 24 Monate an einen konkreten Tarif von o2 zu binden.
Und die fixen Kosten, die eben für 2 Jahre entstehen, sind größer als die erhöhte GG bis zum Ende einer 12-monatigen Laufzeit, da ja meist schon ein paar Monate abgelaufen sind (auch wenn ich im Moment ohne RV im Genion-Card noch eine Gegenleistung/Gesprächsguthaben bekomme)
Auch könnte relevant sein bzw. werden, daß nur 2 Verträge pro Person mit o2 möglich sind.
Und gerade wenn o2 selbst vor passiver Verlängerung die Auskunft gibt es ist keine neue Bescheinigung nötig, finde ich das Vorgehen sehr unfreundlich und juristisch sehr bedenklich. -
Zitat
Original geschrieben von kues
AxelchenJa, umbringen wird es wohl wirklich niemanden bei max. 13€/Monat, ...
Durch aktive VVL mit Wechsel in Genion Card kann jeder die Grundgebühr von 5 € beibehalten, es sind also nicht 13, sondern maximal 3 € (Entfall des Duo-Rabatts), um die sich die Grundgebühr bzw. die Fixkosten erhöhen.
Axelchen
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Zitat
Original geschrieben von kues
zu 3: Aber ein Betroffener wird gezwungen entweder eine höher GG zu zahlen oder eben sich weiter 24 Monate an einen konkreten Tarif von o2 zu binden.Falsch! Man bindet sich zwar weitere 24 Monate an o2, nicht aber an einen konkreten Tarif, den kann man jederzeit wechseln! Und wenn der Ausgangstarif der Genion Card ist, in den man bei aktiver VVL zunächst hineinwechselt, ist der Wechsel zu Active Card sogar kostenlos. Das Argument
ZitatAuch könnte relevant sein bzw. werden, daß nur 2 Verträge pro Person mit o2 möglich sind.
zieht daher auch nicht: Der Genion muß ja nicht erst auslaufen, um einen zweiten Active-Vertrag abschließen zu können.
ZitatUnd die fixen Kosten, die eben für 2 Jahre entstehen, sind größer als die erhöhte GG bis zum Ende einer 12-monatigen Laufzeit, da ja meist schon ein paar Monate abgelaufen sind (auch wenn ich im Moment ohne RV im Genion-Card noch eine Gegenleistung/Gesprächsguthaben bekomme)
Richtig, aber ich denke, die wenigsten, die ihren Studenten-Genion passiv verlängert haben, haben das wegen der nur 12monatigen Vertragslaufzeit getan, sondern eher, um sich die Altkonditionen und/oder den Studentenvorteil "Grundgebührermäßigung" zu erhalten.
Wer mit o2 insgesamt unzufrieden war, hätte seinen Genion sicherlich bereits zum Ablauf der 24 Monate gekündigt. Die (passive) VVL läßt aber auf den Wunsch schließen, grundsätzlich bei o2 zu bleiben, so daß eine Bindung um weitere 24 Monate kein Problem sein sollte.
Axelchen
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Es geht doch mehr darum, ob o2 plötzlich die Bedingungen ändern kann.
Sagen wir mal so: früher musste man ja einen Gutschein ausfüllen und was stand dort in den Fussnoten?
Also hat man nach Wegfall des Studistatus einen Wechsel auf den normalen Genion akzeptiert. Aber man dürfte wohl nur auf den alten Genion geschaltet werden, da es sonst Tarifänderungen wären und denen kann man ja widersprechen und wenn der Widerspruch abgelehnt wird und man in die neuen Konditionen geschickt wird, besteht natürlich ein Sonderkündigungsrecht.
Theoretisch natürlich wieder nur.... -
Eigentlich heißt es doch auch, dass Studenten-RV-Kunden in den genion Alttarif entlassen werden und nicht in den neuen wecheln müssen, oder? Damit wäre die Überlegung mit dem SoKü-Recht hinfällig.
Abgesehen davon interessiert mich ja auch, was in ein paar Monaten mit den passiv verlängerten Aktionstarifen wird. Dort muss sich o2 IMHO wirkliche Gemeinheiten einfallen lassen, um diese Kunden von ihrem Alttarif zu trennen. Irgendwie traue ich mich garnicht wegen einer eventuellen VVL schonmal vorsichtshalber zu kündigen (immerhin habe ich mich noch nicht zu einer Alternative durchringen können). Am Ende läßt mich dann o2 die Kündigung nicht wieder zurücknehmen ...
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Warum regt sich eigentlich keiner auf, das man beim Abschluss und Verlängern von Abos im ÖPNV auch nachweisen muss, dass man Student ist? Der Rabatt hier wird ja auch nur aus Freundlichkeit gewährt und kann eingestellt werden.
Ich kann doch nicht verlangen, das ein Unternehmen mir einen Rabatt gewähren muss.
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Zitat
Original geschrieben von Axelchen
Falsch! Man bindet sich zwar weitere 24 Monate an o2, nicht aber an einen konkreten Tarif, den kann man jederzeit wechseln! Und wenn der Ausgangstarif der Genion Card ist, in den man bei aktiver VVL zunächst hineinwechselt, ist der Wechsel zu Active Card sogar kostenlos. Das Argument zieht daher auch nicht: Der Genion muß ja nicht erst auslaufen, um einen zweiten Active-Vertrag abschließen zu können.
Dir ist schon klar, daß du auf einen Wechsel des Tarifs kein Anrecht hast nach dem geschlossenen Vertrag. Da wäre dann wieder die Frage nach dem guten Willen von o2.
Und mir wurde z.B. mitgeteilt eine einfache Umstellung meines alten RV in Card-RV (auch normaler Card) wäre nicht möglich (obwohl ja schon Ewigkeiten keine Subventionen geflossen sind), nur bei VVL würde das gehen. Und das obwohl sogar die Fixkosten eben um die berühmten 3€ nach oben gehen würden.
edit: ups, steht ja doch explizit was in der Tarifbroschüre. Nur scheint das ja auch (siehe Satz oben) etwas kompliziert gehandhabt zu werden -> wieder ein wenig guter Willen von o2 nötig.Zitat
Richtig, aber ich denke, die wenigsten, die ihren Studenten-Genion passiv verlängert haben, haben das wegen der nur 12monatigen Vertragslaufzeit getan, sondern eher, um sich die Altkonditionen und/oder den Studentenvorteil "Grundgebührermäßigung" zu erhalten.
Wer mit o2 insgesamt unzufrieden war, hätte seinen Genion sicherlich bereits zum Ablauf der 24 Monate gekündigt. Die (passive) VVL läßt aber auf den Wunsch schließen, grundsätzlich bei o2 zu bleiben, so daß eine Bindung um weitere 24 Monate kein Problem sein sollte.
24 Monate sind schon mehr als 12 Monate und auch wenn ich prinzipiell zufrieden bin mit Genion, möchte ich trotzdem nicht 24 Monate gebunden sein- wenn ich nicht einmal einen wirklichen Vorteil davon habe, sondern mich auch noch mit dem neuen Tarif anfreunden muß. Und wer weiß, ob man nicht in einem Jahr mal länger ins Ausland geht (soll ja bei Akademikern gelegentlich vorkommen ) oder auch zufällig in einer Gegend ohne o2-Netz landet.ZitatOriginal geschrieben von Little Cannibal
Warum regt sich eigentlich keiner auf, das man beim Abschluss und Verlängern von Abos im ÖPNV auch nachweisen muss, dass man Student ist? Der Rabatt hier wird ja auch nur aus Freundlichkeit gewährt und kann eingestellt werden.
Ich kann doch nicht verlangen, das ein Unternehmen mir einen Rabatt gewähren muss.
1) Ist es meistens in der AGB des ÖPNV eindeutig geregelt- bei o2 eben nicht. Wobei es im ÖPNV in den AGB meist so geregelt ist, daß auch während der Abo-Zeit ein Wegfall des Sonderstatus zur Anpassung des Vertrages bzw. der Höhe der Kosten führt. Nebenbei: die AGB des ÖPNV sogar vorab genehmigungspflichtig.
2) Geht es ja nicht um den Fall bei Verlängerung, sondern eben darum, daß mitten im Vertrag umgestellt werden soll. Und es wurde auch noch vor Verlängerung des Vertrages eine andere Auskunft von o2 gegeben.
3) Nur aus Freundlichkeit wird der Rabatt nicht gewährt, es ist ein Marketinginstrument und Vertragsbestandteil. Und mal so gesagt: Bei mir hat es gewirkt. Hätte es nicht damals den Rabatt gegeben, dann hätte ich niemals einen Genion-Vertrag abgeschlossen. Hätte wohl nie die Annehmlichkeiten kennengelernt, die mich bisher immer dazu bewogen haben den Vertrag weiterlaufen zu lassen. -
Zitat
Original geschrieben von Little Cannibal
Warum regt sich eigentlich keiner auf, das man beim Abschluss und Verlängern von Abos im ÖPNV auch nachweisen muss, dass man Student ist? Der Rabatt hier wird ja auch nur aus Freundlichkeit gewährt und kann eingestellt werden.Ich kann doch nicht verlangen, das ein Unternehmen mir einen Rabatt gewähren muss.
Ich glaube auch nicht, dass ich durch passive Verlängerung mir den Preis für die normale Busfahrt von vor 20 Jahren hätte sichern können, ich muss immer neu abschließen....
Hier geht es auch nur um den Wegfall des Rabattes, nicht aber um die Anpassung an die neuen Tarife.Wenn es in den AGB und Broschüren steht, muss das Unternehmen wohl den Rabatt bei Abschluss gewähren. Welcher Betreiber gibt denn Rabatte nicht , wenn sie doch in irgendwelchen Preislisten oder Broschüren etc. stehen (die Vertragsbestandteil werden).
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Zitat
Original geschrieben von s-elch
Abgesehen davon interessiert mich ja auch, was in ein paar Monaten mit den passiv verlängerten Aktionstarifen wird. Dort muss sich o2 IMHO wirkliche Gemeinheiten einfallen lassen, um diese Kunden von ihrem Alttarif zu trennen. Irgendwie traue ich mich garnicht wegen einer eventuellen VVL schonmal vorsichtshalber zu kündigen (immerhin habe ich mich noch nicht zu einer Alternative durchringen können). Am Ende läßt mich dann o2 die Kündigung nicht wieder zurücknehmen ...Hallo,
ich weiss zwar nicht, was du mit Aktionstarifen meinst, aber bei meinem Select hat kuendigen und trotzdem verlaengern geklappt!
Andrea
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