O2 Fordert immatrikulationsbescheinigung für beibehalten meiner Studentenkonditionen

  • "Studi-Vertrag" alt


    Ich hab extra nochmal alle alten Unterlagen rausgesucht. Weder im Vertrag noch in den AGB noch auf der Rechnung ist irgendwas von Student zu finden. Auf dem "Gutschrein" ist auch keine Unterschrift von mir. Es ist der Vertrag RV 5100000. Unter Mitwirkungspflicht des Kunden steht auch nix von wegen "Studentenstatus nachweisen".


    Ich sehe das so: Ich habe einen Vertrag abgeschlossen. Warum mir O2 diesen Vertrag angeboten hat ist irrelevant da diese Voraussetzungen im Vertrag nicht fixiert sind (in meinem Fall Student, alternativ war auch BW,BSW,Schüler, öff. Dienst, schwul möglich). Diese Voraussetzung ist aber wie gesagt nicht Vertragsbestandteil (steht nirgends drin!). Solange ich an dem Vertrag nichts verändere bleibt er so wie abgeschlossen bestehen (stillschweigende Verlängerung). Ansonsten hätte O2 das in die AGB schreiben sollen. Aus Ende.


    Der Witz dabei. Auch mit Engelszungen konnte ich die Heissleine im Oktober 05 nicht überzeugen, meinen 2003er Studi in einen 2003er Genion zu wandeln, ich wollte wg Handy aktiv verlängern & die 10/10er Taktung innerhalb der Homezone sowie die alte Mobiloption 19/29 behalten - keine Chance. Deshalb schriftlich gekündigt, Rückgewinnungsanruf hat dann angeboten "einfach weiterlaufen, auch ohne Studentenstatus". Und jetzt wollen die mir das aufdrücken was vorher ums Verrecken nicht ging? Weil in den aktuellen Genion können die einen schliesslich nicht stecken, den hab ich ja nie und nimmer unterschrieben.


    BTW ich hab hier noch einen alten Flyer, auf dem steht:


    Q: Wenn ich jetzt einen Mobilfunkvertrag von O2-Germany über das Studentenprogramm abschließe, kann ich dann nach 2 Jahren eine Vertragsverlängerung vornehmen?
    A: JA, dies ist möglich. Die Vertragsverlängerung kann dann nur im O2-Shop gegen Vorlage des Studentenausweises durchgeführt werden. Die Sonderkonditionen bleiben unverändert, d.h. Du erhältst weiterhin monatlich einen Nachlass von 4,95 auf alle Privattarife.


    -> Mehr als ein kurzes Gelächter war der Wisch nach knapp 2 Jahren nicht wert.



    VG wama

  • Re: "Studi-Vertrag" alt


    Zitat

    Original geschrieben von wama
    Ich hab extra nochmal alle alten Unterlagen rausgesucht. Weder im Vertrag noch in den AGB noch auf der Rechnung ist irgendwas von Student zu finden. Auf dem "Gutschrein" ist auch keine Unterschrift von mir. Es ist der Vertrag RV 5100000 . Unter Mitwirkungspflicht des Kunden steht auch nix von wegen "Studentenstatus nachweisen ".
    VG wama


    offtopic
    der rahmenvertrag 51000000 ist für mitarbeiter des E.on konzerns(früher viag) u. bis zu drei seiner angehörigen u. wird etwas anders behandelt!

  • fakt ist auf jeden fall, dass in den AGBs nichts darüber steht, dass man zur vertragslaufzeit plötzlich neue konditionen erhalten kann.


    bei der hotline haben die mich minutenlang in die warteschleife gehängt, als ich nach der klausel gefragt habe, und meinten hinterher, sie würden mich zurückrufen. haben sie natürlich nicht gemacht. irgendwie wurde ich dannach das gefühl nicht los, dass die hofften, dass ich die widerspruchsfrist versäume.


    ich für meinen teil werde per einschreiben widerspruch gegen die geplante vertragsänderung einlegen und gleichzeitig kündigen. mal sehen, wie die reagieren. denn eines gibt es hier definitiv nicht: rechtsklarheit.

  • So, jetzt habe ich eine Antwort- bzw. genaugenommen keine von o2 erhalten:


    Frage : "1) Können sie bestätigen, daß die Sonderkonditionen meines BSW-RV, also
    die GG-Ermäßigung, auch nach einer weiteren stillschweigenden
    Vertragsverlängerung von o2 als Vertragsbestandteil angesehen wirden."


    Anwort: "Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag in der jetzigen Form
    beizubehalten."




    Frage :"2) Ich überlege zur Zeit ggf. eine VVL in einen Genion-Card vorzunehmen.
    Würden nach der neuen Mindestvertragslaufzeit und einer stillschweigenden Vertragsverlängerung auch hier die Sonderkonditionen (GG nur 4,99€, 5€ Gesprächsguthaben/Monat, ggf. Frei-SMS bei Onlinevertrag) von o2 weiterhin als Vertragsbestandteil gesehen? Oder wird ein Teil oder alle dieser Sonderkonditionen von o2 auf nur die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit beschränkt gesehen?"
    Anwort: Erst werden die Vorteile einer aktiven Vertragsverlängerung aufgezählt (Hinweis auf nötigen Berechtigungsnachweis u.a. auch) und dann:
    "Für Ihre Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate bieten wir Ihnen eine Umstellung in unseren aktuellen Tarif o2 Genion-Card an. Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, entfällt Ihr Anspruch auf ein neues Handy oder Gesprächsguthaben.
    Mit dem Tarifwechsel auf o2 Genion-Card akzeptieren Sie die Tarife und Konditionen gemäß unserer aktuellen Preisliste.
    Wenn Sie sich für den o2 Genion-Card Tarif im Zuge der Vertragsverlängerung um 24 Monate entscheiden, erhalten Sie für 24 Monate, monatlich ein Gesprächsguthaben in Höhe von 5,00 EUR (brutto). Ihre Grundgebühr würde im o2 Genion-Card Tarif 4,99 EUR (brutto) betragen."


    Könnte mir das jemand jetzt als Antworten auf meine Fragen interpretieren? ;)


    Mal ganz davon zu schweigen, daß es doch eigentlich zur Zeit 10€ Gesprächsguten bei Genion-Card im RV geben müßte. Das nenne ich mal präzise und Sicherheit schaffende Antworten. Ach........... :rolleyes:

  • Hallo,


    wenn deine Frage war "Gilt das alles nur 24 Monate?", dann ist die Antwort von O2 ja. Steht da doch...


    Zitat

    Original geschrieben von kues
    erhalten Sie für 24 Monate, monatlich ein Gesprächsguthaben in Höhe von 5,00 EUR (brutto). Ihre Grundgebühr würde im o2 Genion-Card Tarif 4,99 EUR (brutto) betragen."

  • wenn O2 dir am telefon eine klare antwort geben würde, dass die änderung nicht rechtens wäre, dann hätten die dir das schreiben garnicht schicken brauchen.


    ich verstehe die situation so:
    wenn du dieses schreiben bekommen hast, und nicht im rahmen der frist widerspruch einlegst, dann stimmst du der vertragsänderung zu deinem nachteil (aus rechtlicher sicht) zu.


    zumindest in dem fall sollte die lage dann eindeutig zu gunsten von O2 entschieden sein.


    ich habe meine inzwischen abgeschickt um dies zu verhindern.



    (diese angaben sind wie immer ohne gewähr :D )

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    wenn deine Frage war "Gilt das alles nur 24 Monate?", dann ist die Antwort von O2 ja. Steht da doch...


    Ok, wenn die Formulierung eine eindeutige Antwort für dich ist: Du meinst also 24 Monate 5€/Monat Gesprächsguthaben und GG ist dauerhaft 4,99€, ja?


    Also ich finde die Antwort ist keine Antwort auf meine Frage, sondern eine Wiederholung dessen, was ich sowieso auf der Webseite lesen kann. Und ich hatte ja um eine Verdeutlichung für meinen begrenzten Verstand gebeten. ;)
    Allerdings frage ich mich dann auch noch, warum für BSW-RV noch bis 29.3 10€/Monat Gesprächsguthaben bei Genion-Card beworben werden. Sind also 5€ davon dauerhaft und nicht nur für 24 Monate? Oder ist es einfach ein Fehler?


    Und der Antwort auf 1) nach würden dann ja alte RV anders behandelt werden, als neue. Denn ich könnte ja den bestehenden "Vertrag in der jetzigen Form" -also mit GG-Ermäßigung, so verstehe ich es- bei einer weiteren stillschweigenden/ passiven Verlängerung beibehalten.
    Und genau dann wäre ja der Fall, was ich in einem vorhergehenden Beitrag kritisiert hatte: das o2 bei fast identischer Werbeaussage jetzt eine andere Auslegung der 24-Monate Aussage intendiert.

  • Ich versteh´ ehrlich gesagt den ganzen Wirbel um die Sache nicht, und halte das alles höchstens aus juristischer Sicht für interessant.


    1. Betroffen sind ausschließlich Ex-Studenten, die auch nach Studienende weiterhin von den Studentenvergünstigungen profitieren wollen.


    2. Wer sich innerhalb einer 24monatigen Vertragslaufzeit befindet, also die letzte VVL aktiv als Student duchgeführt hat, braucht bis zum Ende dieser Laufzeit keine Bescheinigung vorzulegen.


    3. Betroffen sind folglich ausschließlich diejenigen, die sich in einer 12monatigen Vertragslaufzeit befinden, da sie den Vertrag einfach haben weiterlaufen lassen. Diese Personen können aber jederzeit aktiv verlängern und dabei den Tarif wechseln - z.B. in Genion Card, der ja auch nur 5 € Grundgebühr kostet und damit ganz offiziell eine exakt dem alten Studentenbonus entsprechende Vergünstigung bietet (Handysubvention fällt ja bei passiver VVL genauso flach wie beim Card!), darüberhinaus aber auch noch das monatliche Gesprächsguthaben von 5 €, das in den meisten Fällen die Veränderungen durch den Wechsel in den neuen Genion mehr als wettmachen dürfte.


    Es wird also niemand gezwungen, von jetzt auf gleich die volle Grundgebühr zahlen zu müssen, ohne kündigen oder in Genion Card wechseln zu können!


    Ein wirklicher Verlust ergibt sich meiner Meinung nach höchstens für diejenigen, die entweder einen alten Studenten-Duo für 7 € aufgeben müssen - wobei auch hier der Wechsel in zwei mal Genion Card für 10 € Grundgebühr, aber dafür 10 € Gesprächsguthaben nicht so furchtbar tragisch ist, und die Duo-Gespräche dadurch deutlich billiger werden - , oder für diejenigen, die unbedingt die City- oder Local-Option behalten wollen.


    Man sollte sich überlegen, ob man, auch wenn man (noch) nicht aufgefordert wurde, eine neue Bescheinigung vorzulegen, nicht sowieso aktiv verlängern und in den Genion Card wechseln sollte, solange die 5 €-Guthabenaktion läuft und es die Flatrate drei Monate gratis gibt.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Gute Zusammenfassung, auch wenn man durchaus anderer Meinung sein kann. Alleine die Taktungseffekte und die verteuerte mobiloption können bei weit weniger als 50 Minuten zu Fremnetzen zu einer erheblichen Verteuerung führen. Jedenfalls verlor der Genion deutlich an "Allround-Qualitäten".


    Da die Tarife aber abgesehen von den Homezonepreisen bereits einige Zeit überholt sind, ist es fraglich, wen es denn wiklich hart trifft. Im Vergleich zum alten Genion fährt man u.U. schlechter - bei den relevanten Punkten ist man allerdings gegenüber der Konkurrenz in beiden Genion (alt und neu) hoffnungslos überteuert.


    Wofür wird das führen? Ich glaube, dass ein Teil der Genions durch die notwendige VVL eine ein wenig längere MVL bekommen werden. Viele werden aber wohl entgültig sterben. Wer auf die 12 Monate scharf war, der hatte schon Wechselgedanken. Bei einem anderen Teil der Nutzer wird der Genion als card zum bwHz-Anker, bei dem höchstens in der Wohnung die SMS und das Guthaben verballert werden. Damit hat o2 sogar noch Einbußen.


    Insgesamt finde ich diese Aktion von o2 zwar unerwartet, aber fair. Mal sehen, was denen in Zukunft noch alles einfällt, um viele Kunden in die neuen Tarife zu zwängen. Die Card-Tarife wurden ja schon auf "24 Monate GG-Rabatt" umgestellt. Mein Aktions genion duo online ist noch einer von der älteren Sorte mit dauerhaft reduzierter Grundgebühr und 125 Frei-SMS. Hoffentlich kommt da mal nicht eine unfaire Aktion, um diese Kunden von den Alttarifen wegzubekommen.

  • Macht euch nichts draus.
    Ist gibt immer Leute, die meckern wollen und sich dabei reinsteigern.


    Das ist Deutschland eben :rolleyes: .

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