O2 Fordert immatrikulationsbescheinigung für beibehalten meiner Studentenkonditionen

  • Zitat

    Original geschrieben von schwuppp
    und dies sehe ich ganz anders.
    sämmtliche vertragsbedingungen müssen beiden vertragspartnern vorliegen. sonst sind sie rechtlich nicht gültig.


    Nun Du kannst es natürlich auf einen Rechtsstreit gegen o2 ankommen lassen, das Geld dafür hast Du bestimmt und es lohnt der Aufwand auch ganz gewiss.

    Ich denke mal vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage und dann gleichzeitig noch Deine Unterschrift auf dem Vertrag mit der Du gleichzeitig den aktuellen AGB und Studentenvertragskonditionen zugestimmt hast..... Hhhmmmm, wer wird da wohl recht bekommen?! Es reicht übrigens auch wenn diese im Laden aushängen.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von JensBS
    Du kannst nicht unbedingt erwarten, dass hier Anwälte mitlesen und Dir entsprechende Tipps geben.
    Deinen Frust musst Du dann nicht an denjenigen hier auslassen, die Dir Tipps geben.


    Juristen lesen hier schon mit. Die wissen aber auch ganz genau, dass sie in diesem Rahmen keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Sieht man mal ganz von dieser Frage, der Haftungsproblematik und einigem anderen was da mit reinspielt ab, wird dieses Anspruchsdenken und der etwas forsche Tonfall nicht gerade dazu führen, dass sich jemand hier hinsetzt, sich in den Sachverhalt einarbeitet, sich darüber Gedanken macht und dann eine vollständige Einschätzung der Rechtslage zum Besten gibt.


    Anhand der geposteten Informationen ließe sich das übrigens sowieso kaum bewerkstelligen.


    Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall die Kundenbetreuung von o2, die das dann intern weiterleiten wird. Ansonsten gibt es fundierten Rechtsrat beim Anwalt.

  • Lass mich mal rechnen: 6 x 16,95 = 101,70 abzüglich 6 x 2 x 4,99 = 59,88 = = 41,82 . Es geht hier um 41,82, die Du mehr bezahlen musst. Dafür würde ich nicht einmal ein Posting hier reinsetzen. :D

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • klar hast recht. für mich gehts exakt um 59,40 Euro (ich zahle derzeit 7,05 euro pm). für die geht es aber um millionen. und ich habe den verdacht, dass die die gleiche rechnung wie du gemacht haben.


    dass ich mir den stress mache, ist keine betriebswirtschaftliche, sondern eine persönliche entscheidung. Die zu diskutieren würde echt den rahmen sprengen. ;)


    wenn ich bei der hotline anrufe, kannste dich drauf verlassen, dass die versuchen werden, mich irgendwie abzuwimmeln. das haben die auch beim ersteller des anderen threads gemacht (siehe link weiter oben).
    daher will ich vorm telefonat wissen, womit die bei mir ankommen.


    es hat mir geholfen die einwände hier zu hören, und dadurch meinen standpunkt zu hinterfragen.
    - und ihr habt schon recht. so langsam weiß ich, was die fragen sind, die ich denen zu stellen habe.


    ich warte nurnoch ab, was die im juraforum dazu sagen, dann ruf ich auch mal an *g*

  • Zitat

    Original geschrieben von schwuppp
    aber in diesem fall habe nicht ich sondern O2 die vertragsverlängerung vorgenommen - und zwar die verlängerung nach alten konditionen.

    Das ist falsch, die Entscheidung liegt immer bei Dir, da Du ja selbst immer die Wahl hast, ob Du
    [list=a]
    [*]rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigst.
    [*]aktiv den Vertrag verlängerst.
    [*]oder stillschweigend die passive Verlängerung akzeptierst.
    [/list=a]Diese Umstände sind Dir zweifelslos bekannt gewesen - schließlich stehen sie ja in jedem Flyer, jeder Internetseite und in jedem Fernsehspot als Kleingedrucktes unten mit dran.

    Zitat

    bei abschluss des vertrages im original O2 laden meinte der verkäufer auch, das das wurscht ist, wie lange ich noch studiere (ich war damals schon fast fertig).


    kurz vor der vertragsverlängerung meinte die freundliche dame von der O2 hotline auch, dass ich keinen weiteren nachweis vorlegen muss bei passiver verlängerung.

    Beide Aussagen beinhalten nicht die Zusicherung, daß Dir die Studentenkonditionen ewig gewährt werden. Und auf eine mündliche Aussage würde ich mich sowieso nicht verlassen, bei 0,2 9^9 mal nicht... ;)


    Auf jeder Imatrikulations- bzw. Schulbestätigung steht übrigens drauf wie lange die Ausbildung voraussichtlich noch dauert. Diese Angabe dürfte ausreichen, um die Sonderkonditionen bei Erreichen dieses Datums einzustellen - Du hast ja jederzeit die Chance, eine neue Bestätigung einzubringen auf der vermerkt ist, daß die Ausbildung doch länger dauert. :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Ich denke mal vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage und dann gleichzeitig noch Deine Unterschrift auf dem Vertrag mit der Du gleichzeitig den aktuellen AGB und Studentenvertragskonditionen zugestimmt hast..... Hhhmmmm, wer wird da wohl recht bekommen?! Es reicht übrigens auch wenn diese im Laden aushängen.


    Yep, genau das ist die Crux ... er hat die gültigen AGBs etc. anerkannt .... und nach Verkehrssitte müssen diese IMHO nur irgendwo aushängen oder lesbar sein, wenn man unterschreibt hat man diese akzeptiert (ob nun selbst gelesen oder nicht) - da wird auch wohl kein RA widersprechen :)


    Gruß


    *edit*: Goodzilla : :top:
    Wobei ich zu seiner Verteidigung vorbringen sollte dass auf meinen Studienbescheinigungen auch nicht draufsteht wie lange ich noch studieren werde :)

    HTC Sensation FW: 1.50.162.2 | Nokia E7 FW: 022.014 | Nokia N97 white FW: 22.0.110 | Samsung S8000 Jet FW: S8000AOIF4

  • Zitat

    Original geschrieben von Bond007
    *edit*: Goodzilla : :top:
    Wobei ich zu seiner Verteidigung vorbringen sollte dass auf meinen Studienbescheinigungen auch nicht draufsteht wie lange ich noch studieren werde :)


    Das war bei den meisten ordentlichen Hochschulen eigentlich auf früher schon immer so (keine Ahnung ob FHs das anders handhaben). Nur lässt sich ja anhand der Regelstudienzeit, die bei den meisten Studiengängen entweder 8 oder 9 Semester betragen sollte und zudem veröffentlich ist, abschätzen wann spätestens mal wieder eine Immatrikulationsbescheinigung angefordert werden sollte. Mit Master- und Bachelor-Spielereien mag's dann vielleicht aber ein wenig verwirrender werden...


    Wo du schon seine Verteidigung übernommen hast, bist du nicht rein zufällig Jura-Student oder Strafverteidiger bei Barbara Salesch, oder? ;) :D

  • Das du die AGB´s anerkannt hast ist ja mittlerweile offensichtlich!
    Wenn du alle AGB´s mitbekommen hättest, was du zumindest behauptest, dann müssten das ja an die 100 Seiten sein (es gibt für fast jeden Vorgang der im Zusammenhang mit dem Kunden steht einen entsprechenden Bereich. Einen für den Tarif, einen für den Vertrag inkl. Haftung, einen für die Preise und Rabatte, einen Für Kundenservice, einen für Optionen, und so weiter. )


    Sorry, aber das bekommt niemand komplett ausgedruckt mit nach HAuse!


    Ich wiederhol mich zwar, aber da ein ordentliches Studium Voraussetzung für den Studenten Rabatt ist,
    "Bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrages von O2 Germany erhalten Sie 24 Monate lang ...
    ... Angebot gilt nur für Studenten ... Zusendung einer Kopie des gültigen Studentenausweises bzw. Immatrikulationsbescheinigung. "


    verstehe ich nicht was für dich da Betrug ist! Nur weil du durch vergessen deiner Kündigung im Nachteil bist!


    Gruß Chris

  • Wegen 50 Euro so einen Aufstand? Da hat es wohl nach dem Studium nicht so geklappt (wenig Geld, viel Zeit).


  • Aber wo steht denn in den AGB's was drin, daß im laufenden Vertrag automatisch oder nach Aufforderung ein Nachweis für den Verbleib im Rahmenvertrag erbracht werden muß. Ich finde dazu weder in den alten noch in den neuen AGB's von o2 etwas.
    Der Hinweis in der FAQ bezieht sich ja auch offensichtlich auf die aktive Verlängerung, da ja explizit darauf hingewiesen wird, daß die _neuen_ Sonderkonditionen gelten.


    Mithin sehe ich bisher für o2 nur die Möglichkeit eine aktive Verlängerung zu verweigern bzw. ganz normal mit 3-Monatsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Nicht aber jemanden während der Vertragslaufzeit aus einem Rahmenvertrag zu werfen und in einen normalen zu stecken.
    Abgesehen davon erscheint es mir auch nicht besonders sinnvoll von o2 zu sein so zu handeln, da es ja nur um Kunden mit passiver Verlängerung gehen kann. Und die dürften wenig Probleme und keine (Verlängerungs-)Kosten, aber stabilen Umsatz erzeugen.

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