ZitatOriginal geschrieben von kues
Aber der Vertrag ist sowieso auf 24 Monate begrenzt, von daher sind die Vertragskonditionen nur für die Laufzeit gültig. Aber wenn keine Seite kündigt läuft ja der ursprünglich geschlossene Vertrag neu mit 12 Monaten Laufzeit an/weiter.
Ich denke, ein Vertrag wird unbefristet abgeschlossen, läuft aber über die vereinbarte Mindestlaufzeit, welche sich bei Nicht-Kündigung um einen vereinbarten Zeitraum verlängert...
Das erklärt ja auch, warum man bei "Verlängerung" die alten Konditionen erhalten kann.
EDIT:
Es steht, und daher gab ich oben aber auch NONICK recht, einem Vertragspartner zu, im Vorwege Teile des Vertrages, wie zum Beispiel Studentenkonditionen oder GG-Befreiungen, zu befristen.
Diese können dann bei einer Verlängerung neu verhandelt werden...